Achtung! Sie befinden sich im Archivbereich. Klicken Sie hier, um zur NETHICS Homepage zu gelangen.


Zur Homepage
Informationen und Materialien zu brisantenThemen Aktuelle Meldungen und Termine informationsethisch relevante Themen Organisation von NETHICS e.V.
Forum zu  brisanten Themen Informationen für die Presse Links zu verschiedenen UNESCO Webseiten Ressourcen - Hintergrundinformationen und Links
   
  aktuelles : neue öffentlichkeit und medienverantwortung in der fortschreitenden informationsgesellschaft und informationswirtschaft
   
spätere Nachricht
vorherige Nachricht
 
 
Im Auftrag der Deutschen UNESCO Kommission
 
Zum Seitenanfang
Zum Seitenanfang
Zum Seitenanfang
Zum Seitenanfang
Zum Seitenanfang
Zum Seitenanfang
Zum Seitenanfang
Zum Seitenanfang
Zum Seitenanfang
Zum Seitenanfang
Zum Seitenanfang
Zum Seitenanfang
Zum Seitenanfang
Zum Seitenanfang
Zum Seitenanfang
Zum Seitenanfang
Zum Seitenanfang
 

Neue Öffentlichkeit, Medienverantwortung, Medienkompetenz, Informationsrechte und Informationsschutz in der fortschreitenden Informationsgesellschaft und Informationswirtschaft: Konsequenzen für die Arbeit der UNESCO im Bereich Kommunikation, Information und Informatik

Rainer Kuhlen
Professor für Informationswissenschaft an der Universität Konstanz

Konstanz, 18.3.1999

  Es werden im folgenden Vorschläge (propi) gemacht, zu welchen aktuellen und längerfristigen Themen die UNESCO Positionen beziehen sollte. Die hier formulierten Vorschläge bedürfen weiterer intensiver Diskussion, z.B. im Rahmen weiterer UNESCO/DUK-Veranstaltungen bzw. in entsprechenden DUK-Ausschüssen wie Kommunikation, Bildung und Kultur.
Informationsgesellschaft 1. Informationsgesellschaft
2. Medienwandel in der Informationsgesellschaft - Postprofessionalisierung
3. Informationsrechte, Informationsethik
4. Öffentliche Information und Informationswirtschaft
5. Informationsschutz -Verunsicherungen auf elektronischen Märkten
6. Medienkompetenz, Informationsautonomie, Informationelle Bildung

  1. Informationsgesellschaft

 

Prop1.1 In der aktuellen Debatte um die Bezeichnungen Informationsgesellschaft und Wissensgesellschaft sollte die UNESCO bei der Bezeichnung Informationsgesellschaft bleiben, wenn dabei die pragmatische Dimension von Information gegenwärtig ist (Information ist Wissen in Aktion; Information die Teilmenge von Wissen, die in aktuellen Handlungssituationen benötigt wird). Wissen zu erwerben und über es verfügen, ist sicher auch das Ziel in der Informationsgesellschaft. Wissensgesellschaft gaukelt allerdings eine Utopie vor – aus eigener Wissenskompetenz die aktuellen Probleme selber lösen zu können -, die in ausdifferenzierten Informationsgesellschaften weder einzulösen noch eine attraktive Zielvorstellung ist.

Prop1.2 Bei den möglichen Sichten auf das Konzept der Informationsgesellschaft – technische, ökonomische, gesellschaftliche, politisch-emanzipatorische – sollte die UNESCO konsequent die politisch-emanzipatorische Sicht auf die Informationsgesellschaft einnehmen, ohne dabei die anderen Sichten aus dem Blick zu verlieren, d.h. die Rolle von Information bei der Erstellung eines demokratisch fundierten Gemeinwohls auf der Grundlage einer leistungsfähigen Informationswirtschaft und der Verwirklichung eines individuellen Lebensplans sollte auch für die UNESCO im Vordergrund stehen.

Prop1.3 Die UNESCO sollte einen Beitrag in den aktuellen Debatte leisten, inwieweit jenseits der Alternative von marktorientiertem neoliberalen und altem sozialistischen Steuerungsansatz ein tragfähiger Ansatz der Neuen Mitte mit Blick auf Informationspolitik bzw. auf die Ausgestaltung der Informationsgesellschaft etabliert werden kann. Die UNESCO braucht ein Rahmenprogramm Internationale Informationspolitik.

Prop1.4 Die UNESCO muß eine Strategie entwickeln, in der die Potentiale und Gefahren der zunehmenden Globalisierung der elektronischen Informationsräume für die Gegenstandsbereiche der UNESCO bedacht werden können. Globalisierung kann für die UNESCO nicht eine Optimierung der Interessen der fortgeschrittenen Informationsgesellschaften bedeuten, sondern sollte als die Epochechance für die Entwicklungsländer angesehen werden, für die sich UNESCO mit realistischen Vorschlägen einsetzen muß.

Prop1.5 Im Gefolge der Globalisierung und der Telemediatisierung ergeben sich neue Chancen für kommunikative Kleinformen, bis hin zu regionalen Märkten und Bürgerinformationssystemen. Deren Potentiale zur Herausbildung kultureller, politischer und sozialer Identitäten sollte die UNESCO auszuloten versuchen. Es ist ein UNESCO-Programm Globalisierung/Regionalisierung erforderlich.

  2. Medienwandel in der Informationsgesellschaft - Postprofessionalisierung

 

Prop2.1 Die UNESCO muß in Rechnung stellen, daß alle Vorgänge und Produkte im Umfeld von Wissen und Information zunehmend in die allgemeinen Publikumsmärkte eindringen und damit auch Einfluß auf die klassischen Gegenstandsbereiche der UNESCO, Wissenschaft, Bildung etc., nehmen.

Prop2.2 UNESCO muß sich vergegenwärtigen, daß sich auch dadurch neue Formen der Bildung von Öffentlichkeit ergeben werden, daß im Prinzip jeder in den Himmel des Internet schreiben kann (Sky-writing) und Wirkung erzielen kann. Es sollten sowohl die Potentiale, z.B. für eine neue direkte Demokratisierung, als auch die Gefahren, neue Formen der Manipulation, herausgearbeitet werden.

Prop2.3 Die Kommerzialisierung von Wissen und Information ist ein unumkehrbarer Vorgang. Die UNESCO muß die kommerziellen Akteure aus der Informationswirtschaft als Partner in der Ausgestaltung der Informationsgesellschaft ansehen und Modelle entwickeln, wie die Informationswirtschaft sich konstruktiv ihrer Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl bewußt werden kann, also mit entsprechenden Maßnahmen einen Teil ihrer Gewinne bereitstellt, durch die Information eher im Sinne eines Forums, also im nicht nur kommerziellen Interesse, bereitgestellt wird. Modelle wie der Bibliotheks- oder Kopierpfennig können hier Vorbild sein.

Prop2.4 UNESCO muß die Konsequenzen bedenken, die sich daraus ergeben, daß die klassischen Formen von Presse, Rundfunk und Fernsehen zwar weiter einflußreich sein werden, aber die Rolle als starkes Medium an die Dienste im Umfeld der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien abtreten werden, z.B. durch elektronische Kommunikationsforen.

Prop2.5 UNESCO muß dabei mitwirken, eine neue Rolle des öffentlich getragenen Rundfunks zu bestimmen, in der Annahme des Strukturwandel, daß mediale Dienste in Zukunft in erster Linie der Netzwerke im Umfeld oder in der Weiterentwicklung des Internet auftreten werden. Insgesamt muß die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunk im kommerziellen und medialisierten Umfeld neu bestimmt werden. UNESCO braucht eine neue Medienpolitik.

Prop2.6 UNESCO muß sich vergegenwärtigen, daß die Medienwelt zunehmend eine postprofessionelle werden wird, an der also die klassischen Medienprofessionellen, die Journalisten nur noch Akteure unter vielen sein werden. UNESCO muß eine Position in dieser postprofessionellen Diversifizierung entwickeln und ggfls. auch ihre Medienförderungspolitik überdenken.

Prop2.7 Ungeachtet der zu erwartenden Postprofessionalisierung der Medienwelt muß UNESCO dazu beitragen, die Unabhängigkeit und die Qualität der Medienprofessionellen in der Bedrohung durch die fortschreitende Kommerzialisierung und Interessenverflechtung zu sichern.

Prop2.8 Angesichts der sich abzeichnenden Virtualisierung von Medienprodukte (hohe Flexibilisierung, Echtzeitcharakter, Vernetzung, Vielfachautoren, anonyme Beitragende etc.) sollten von der UNESCO neue Maßstäbe zur Qualitätssicherung entwickelt werden, ebenso Vorschläge zur Bewahrung oder Modifizierung des herkömmlichen Autorenbegriffs

Prop2.9 Angesichts der neuen Formen der Bildung von Öffentlichkeit muß auch in der UNESCO der lange thematisierte Zusammenhang von Meinungsfreiheit und Pressefreiheit neu bedacht werden.

Prop2.10 Angesichts des bevorstehenden Wandels in der Medienwelt und der zu erwartenden Auflösung bzw. Modifikation der Medienprivilege muß sich die UNESCO an der Diskussion beteiligen, welche Qualifikationsprofile sich im professionellen Medienbereich entwickeln könnten, z.B. in Richtung einer moderierenden Monitoring-Rolle oder eines medialen Qualitätsmanagement bzw. eines die Nutzer von Information unterstützenden Vertrauensmanagements (zur Einschätzung von Wahrheitswert und Handlungsrelevanz elektronischer Information).



  3. Informationsrechte, Informationsethik

 

Prop3.1 Nach wie vor ist die Erklärung der allgemeinen Menschenrechte auch die Basis für die Ableitung von Informationsrechten in elektronischen Informationsräumen. Diese allgemeinen Formulierungen müssen jedoch an die Besonderheiten verschiedener auf der Erde vorhandenen Informationskulturen angepaßt werden, die nicht einer durch die Informations- und Kommunikationstechnik erzwungenen Vereinheitlichung (Standardisierung, Formalisierung) geopfert“ werden dürfen. Die Bewahrung kulturell verschiedener und historisch gewachsener Informationskulturen muß zum Programm der UNESCO in der Informationsgesellschaft gehören.

Prop3.2 UNESCO muß sich der schwierigen Aufgabe stellen, sich einerseits der in elektronischen Räumen begünstigten Nivellierung zugunsten westlicher Wertvorstellugen zu widersetzen, andererseits auch nicht informationsethische Aussagen beliebig werden zu lassen. Beiträge zur Entwicklung der Bedingung der Möglichkeit einer multikulturellen Informationsethik werden von der UNESCO erwartet.

Prop3.3 Bislang herrscht im Umfeld der UNESCO ein eher passives Verständnis von Zugriff auf Information vor. Neben der Förderung des Rechtes auf den nutzenden Zugriff, sollte die UNESCO Konzeptionen entwickelt werden, wie das Recht der aktiven Gestaltung des Geschehens in elektronischen Räumen gefördert werden kann, man könnte auch sagen, wie das Recht, auch in elektronischen Räumen zu kommunizieren, befördert werden kann.

Prop3.4 Mit Blick auf die sich auch in der Informationsgesellschaft nicht automatisch schließende Lücke zwischen Informationsarmen und Informationsreichen kommt dem umfassenden Verständnis von Access (right to read, right to write, right to communicate) eine besonders wichtige Rolle. Es müssen Modelle entwickelt und dann auch in die Tat umgesetzt werden, wie bislang informationsarme Länder an das Recht auf den Zugriff zu Information herangeführt werden können, z.B. durch die Entwicklung regionaler elektronischer Marktplätze, in die die eigene und speziell vor Ort benötigte Information eingebracht werden kann und die mit den globalen Informationsräumen vernetzt sind.

Prop3.5 Das Recht auf den Zugriff zur Information (im umfassenden Sinne von Prop3.3) ist nicht allein durch die Verfügung über die Technik einzulösen, die Technik ist aber heute in den elektronischen Informationsräumen die Voraussetzung. UNESCO sollte sich an der Formulierung eines Programms beteiligen und alle entsprechenden Maßnahmen befördern, durch das bis zum Jahr 2010 faktisch jeder auf der Welt den direkten, persönlichen technischen Zugriff zu den globalen Netzen hat.

Prop3.6 UNESCO soll strategische Konzepte entwickeln, inwieweit auf allen Gebieten der Informations- und Kommunikationstechnologie (Hardware, Betriebssystemsoftware, Web-Software und Anwendungssoftware) bedrohliche Monopole verhindert werden können

.

  4. Öffentliche Information und Informationswirtschaft

 

Prop4.1 Nicht nur mit Blick auf die fortgeschrittenen Länder, aber auch dort dringlich muß ein operationables Verständnis von dem entwickelt werden, was minimale Informationsausstattung bedeutet (im Deutschen ist der Begriff der informationellen Grundversorgung gebräuchlicher). Es muß geklärt werden, was in der Gesellschaft von wem als gebührenfrei oder kostenakzeptabel zur Verfügung gestellt werden muß und wie diese informationelle Grundversorgung finanziert werden kann.

Prop4.2 Die UNESCO muß ein operationales Verständnis von öffentlicher Information entwickelt werden (öffentlich finanziert, öffentlich angeboten, öffentlich subventioniert?).

Prop4.3 UNESCO muß einen Beitrag zur Entwicklung eines öffentlichen Informationsmarketing leisten. Information aus und für den öffentlichen Bereich ist nicht nur Holschuld, sondern vor allem auch Bringschuld der Ersteller, Betreiber und Anbieter öffentlicher Information.

Prop4.4 Unter Auswertung bestehender Modelle (z.B. Freedom of Information in den USA oder das Modell öffentlicher Information in Brandenburg) muß die UNESCO darauf hinweisen, daß Information den öffentlichen Verwaltungen (auf allen Ebenen) den Bürgern besser zugänglich wird. Nicht die Bürger müssen nachweisen, warum sie eine öffentliche Information einsehen wollen, sondern die Verwaltungen, warum das nicht der Fall sein soll.

Prop4.5 UNESCO soll daran mitwirken, wie Verwaltungen als Träger öffentlicher Information sich insgesamt zu transparenten Informationsorganisationen entwickeln können und sich entsprechend verstärkter des Mediums des Internet bedienen, sowohl nutzend als auch anbietend. Leitbild dabei sollte die Zielvorstellung informationeller Symmetrie sein, d.i. ein wechselseitiges Geben und Nehmen von Information.

Prop4.6 UNESCO muß Vorschläge erarbeiten, durch welche Maßnahmen öffentliche Information als Produkte auf den Informationsmärkten entwickelt und angeboten werden können.

Prop4.7 Die Grenzen zwischen öffentlicher und privater Information lösen sich auf. UNESCO muß neue Modelle zur Entwicklung von Public-private-partnership entwickeln, durch die Informationsdienstleistungen oder elektronische Marktplätze entstehen können, die sowohl den Interessen der Wirtschaft als auch der allgemeinen Öffentlichkeit/Infrastruktur entsprechen und ggfls. wechselseitig finanziert werden.

Prop4.8 Es muß eine Strategie entwickelt werden, wie auf die politischen Akteure Einfluß genommen werden kann, damit die von der UNESCO verlangte Sensibilisierung für die Bedeutung öffentlicher Information erreicht werden kann.

Prop4.9 UNESCO muß Vorschläge entwickeln, in welchem Ausmaß und wie öffentliche Information, z.B. im Museumsbereich vor durchgängiger Kommerzialisierung geschützt werden. (Dazu gehört auch eine präzisere Position zum Vorhaben des Weltwissenserbe). Es sollte eine Prioritätenliste für die umfassend anzustrebende Digitalisierung öffentlicher Information, z.B. in Verwaltungen, Archiven oder Museen, entwickelt werden. Es sollten Projekte im Umfeld virtueller Museen gefördert werden, die einen öffentlichen Bildungsauftrag wahrnehmen.

Prop4.10 Es muß eine Strategie entwickelt werden, wie der gegenwärtige drastische Abbau der Leistungsstärke der Bibliotheken und anderer öffentlicher Informationseinrichtungen in vielen Ländern wie der Bundesrepublik Deutschland rückgängig gemacht und wie für diese eine aktive Rolle zur informationellen Absicherung in allen Bereichen der Gesellschaft unter den Bedingungen der Telemediatisierung bestimmt werden kann.

Prop4.11 UNESCO muß Konzeptionen entwickeln, wie eine vernünftige Balance zwischen gedruckten und elektronischen Dienstleistungen in Bibliotheken gefunden, durch die Kostenfaktoren, aber auch unterschiedlichem Nutzungsverhalten Rechnung getragen werden kann.

Prop4.12 Speziell in Deutschland muß eine Position erarbeitet werden, wie entsprechend dem Auftrag der informationellen Grundversorgung die Organisation der deutschen Fachinformationsszene auszusehen hätte, die zur Zeit umfassenden Privatisierungsansprüchen ausgesetzt ist. Dabei sollte auch überprüft werden, inwieweit Bibliotheken und Archive den Auftrag zur Absicherung öffentlicher Information übernehmen können und wie sie dafür entsprechend finanziell und kompetenzmäßig ausgestattet sein müßten.

Prop4.13 UNESCO sollte realistische Pläne vorlegen, wie das bislang nur angedachte Vorhaben des Aufbaus von UNESCO-Web-Portals, Web-Zugriffspunkte zu öffentlicher Information, realistisch umgesetzt werden kann (mit welchen Kooperation, welcher Finanzierung, welcher Methodik, welchem Anspruch?). Dabei sollte eine weitgehende (vernetzte) Dezentralisierung in Richtung nationaler Kompetenzen und Ressourcen angestrebt werden.

Prop4.14 Ohne damit einem neuen institutionellen Zentralismus Vorschub zu leisten, sollte sich die UNESCO dafür einsetzen, daß es in allen Ländern Infrastruktureinrichtungen für Information gibt, die, auch mit Blick auf internationale Zusammenarbeit, auf das Informationsgebiet initiierend und koordinierend einwirken können.

Prop4.15 UNESCO muß sich der Herausforderung stellen, wie angesichts der sich verstärkenden Kommerzialisierung von Wissen und Information für Bereiche wie Wissenschaft, Bildung, Kultur und Medien ein angemessenes neues Fair use definiert und operationalisiert werden kann.



  5. Informationsschutz -Verunsicherungen auf elektronischen Märkten

 

Prop5.1 UNESCO muß eine öffentliche Debatte darüber führen, wie der Begriff des Datenschutzes, besser der von Privacy, an die Gegebenheiten von Information und Kommunikation in elektronischen Informationsräumen angepaßt werden kann. Hier sollte kein passives, abwehrendes Verständnis (als Recht in Ruhe gelassen zu werden) entwickelt werden, sondern ein dynamisch operatives, das einen jeweils akzeptierten Kompromiß findet zwischen informationeller Selbstbestimmung (über die eigenen Daten, auch über die Interaktionsdaten, die als Spuren im elektronischen Handel und in der Interaktion mit der Verwaltung hinterlassen bleiben) und berechtigtem Interesse der Informationswirtschaft, individualisierte Produkte zu entwickeln und nutzbar zu machen.

Prop5.2 Aktionen und Transaktionen in elektronischen Räumen, auch in Räumen der Wissenschaftskommunikation, sind hochgradig vertrauensabhängig. UNESCO darf Maßnahmen des Vertrauensmanagement nicht der Wirtschaft (als Selbsthilfemaßnahme) und nicht dem Staat überlassen, sondern soll moralisch begründbare, politisch vertretbare und ökonomisch machbare Maßnahmen mit entwickeln helfen und Formen für deren Institutionalisierung vorschlagen.

Prop5.3 Viele Vorgänge in elektronischen Räumen müssen durch quasi neutrale Institutionen vertrauensvoll abgesichert werden. Wer soll der Träger solcher Vertrauensinstitutionen (Zertifizierungsstellen, Trust Center, Audit-Unternehmen, etc.) sein? UNESCO soll ihre Autorität und "Interessenlosigkeit“ dafür einsetzen, um jenseits der Alternative Staat oder Wirtschaft eigene institutionelle Formen vorzuschlagen, wobei der UNESCO durchaus auch selber eine vertrauenssichernde institutionelle Rolle zukommen könnte.

Prop5.4 Die UNESCO muß eine Position in der allgemeinen Kryptographie-Debatte entwickeln, inwieweit also dem Staat die Letztkontrolle über die Verschlüsselungsverfahren aus Gründen innerer Sicherheit zugestanden werden soll oder ob das Recht der Anwendung von Kryptographieverfahren ein prinzipielles Grundrecht ist, über das jeder frei verfügen können sollte. Die UNESCO soll Modelle entwickeln, die aus dieser unproduktiven Alternative herausführen.

Prop5.5 Die UNESCO muß eine Position zu den bestehenden und sich immer weiter perfektionierenden Blocking-/Filterassistenten einnehmen. Weder kann dies per se als unproblematische Selbsthilfemaßnahme der Wirtschaft oder von Bürgerrechtsbewegungen noch als moralisch unvertretbare Delegation an Softwarelösungen (z.B. zur Entlastung von Eltern) verstanden werden. UNESCO soll sich an der Einschätzung dieser Art technischer Informationsassistenten beteiligen und ggfls andere Maßnahmen zum Schutz vor ungewollter oder ungeeigneter Information mithelfen zu entwickeln.

Prop5.6 UNESCO muß Kompetenz für die laufende Debatte zur Überwachung der Datenkommunikation (nach der des Sprachverkehrs) aufbauen und entsprechende Positionen erarbeiten, um z.B. zu Maßnahmen wie Enchelon oder Vorhaben wie ENFOPOL oder TKÜV bzw. zu den Weiterentwicklungen des TKG, des IuDKG, zur Neuformulierung des Datenschutzgesetzes Stellung beziehen zu können bzw. sich auf zu erwartende Debatten, wie die des Großen Lauschangriffs, vorbereiten zu können. Es muß herausgearbeitet werden, inwieweit die laufenden und zu erwartenden staatlichen Maßnahmen das Recht des freien und geschützten Zugriffs auf Information eingrenzen oder inwieweit die Überwachungsmaßnahmen als berechtigtes Interesses des Staates, die Sicherheit zu gewährleisten, akzeptiert oder sogar begrüßt werden muß. Speziell muß geprüft werden, inwieweit durch solche Maßnahmen die Wissenschaftskommunikation und die Entwicklung neuer medialer Öffentlichkeiten gefährdet werden können.

Prop5.7 Die UNESCO muß sich zur Absicherung der in der Informationsgesellschaft entstehenden Aufgaben in umfassenden Ausmaß der in ihren Objektbereichen vorhandenen Expertise vergewissern. Dazu sollten laufend allgemeine und themenspezifische elektronische Kommunikationsforen organisiert werden und für die UNESCO vertrauenswürdige Expertennetzwerke (Webs of trust) aufgebaut und genutzt werden.

  6. Medienkompetenz, Informationsautonomie, Informationelle Bildung

 

Prop. 6.1 Analog zur Unterscheidung von Informationsgesellschaft und Wissensgesellschaft muß die UNESCO dem Rechnung tragen, daß Wissensautonomie (als die Fähigkeit, Probleme aus der eigenen Wissenskompetenz lösen zu können) in offenen Systemen kein sinnvolles oder gar erreichbares Bildungsziel einzelner Individuen sein kann. Die allgemeine Bildung muß sich darauf einrichten, den Menschen informationelle Autonomie zu verschaffen, d.h. sie in die Lage zu versetzen, nicht all das Wissen präsent zu haben, das zur Lösung eines aktuellen Problems gebraucht wird, sondern sie in die Lage zu versetzen, selber auf die Informationsressourcen, die auf den Märkten im Prinzip verfügbar sind, zugreifen und sie produktiv nutzen zu können. Zu solchen Ressourcen gehören auch vertraute personale Informationsassistenten, an die Informationsarbeit delegiert wird/werden muß.

Prop6.2 UNESCO sollte daran mitarbeiten, Curricula auf allen Ebenen zu entwickeln, durch die das Ziel von informationeller Bildung (einer jeden Gesellschaft, aber besonders in der gegenwärtigen Informationsgesellschaft) erreicht werden kann, nämlich Menschen informationell autonom zu setzen, sie in die Lage zu versetzen, sich der vorhandenen informationellen Ressourcen zu versichern und ihren Wert einschätzen zu können.

Prop6.3 Medienkompetenz in der Informationsgesellschaft setzt sicherlich auf Infomatikkompetenz auf. Auch sie ist weiter zu fördern; sie ist aber nur notwendige, nicht hinreichende Bedingung, um informationelle Autonomie erreichen zu können. Wenn etwas erforderlich ist, dann eher der Nachweis von Informationskompetenz, d.i. die Fähigkeit des geschulten, effizienten und bewußten Umgangs mit Information, sowohl um diese selber als Beiträge zu erzeugen als auch um sie zu nutzen. Die UNESCO muß sich auf allen Ebenen von Aus- und Fortbildung für das Schaffen von Medien- bzw. Informations- und Kommunikationskompetenz einsetzen und vor allen in Entwicklungsländern entsprechende Programme fördern. Konkret soll die UNESCO darauf hinwirken, daß sich das auf die Herausbildung von Informationskompetenz abzielende Bildungssystem nicht nur auf Informationsverarbeitung und -verteilung unter dem Informatik-Primat konzentriert, sondern auch Informationsarbeit im informationellen, nicht nur technischen Sinne (z.B. Informationsselektion, Veredelung/Aufbereitung und bewertende Einschätzung von Wahrheitswert und Handlungsrelevanz) einbezieht.

Prop. 6.4 UNESCO sollte im Zusammenspiel mit der Informationswirtschaft und der Unterhaltungsindustrie daran mitwirken, daß die spielerischen Potentiale der Informations- und Kommunikationstechnologien auch für Bildungszwecke ausgenutzt werden. Die Grenzen zwischen Manipulationskompetenz für Unterhaltungszwecke und informationeller Kompetenz werden in elektronischen Räumen fließend.

Prop. 6.5 UNESCO sollte sich nicht durch die fortschreitende Endnutzerfreundlichkeit der Informations- und Kommunikationssysteme verleiten lassen, sich nicht mehr um die nötige Professionalisierung der bisherigen personalen Informationsassistenten (Bibliothekare, Archivare, Dokumentare, Information Broker, Informationsmanager etc.) zu kümmern. Informationsberufe werden in der Informationsgesellschaft immer wichtiger werden, um Orientierung und Qualitätssicherung in komplexen Informationsräumen zu bewahren. Diese Rolle von Informationsprofessionellen wird vor allem in Ländern, die auf dem Sprung in Informationsgesellschaften stehen, besonders wichtig sein und sollte von der UNESCO gefördert werden.

Prop6.6 DUK/UNESCO muß eine Position dazu entwickeln, in welchem Ausmaß Informationsarbeit (sowohl im konstruktiven Sinne des Aufbaus von Informationsdienstleistungen als auch im rezeptiven Sinne der Erarbeitung von Information aus vorhandenen Ressourcen) an technische Assistenten/Agenten/Software-Roboter delegiert werden kann. Es soll, vergleichbar bioethischen Codes, ein Code of Ethics für den Einsatz von solchen Informationsmaschinen entwickelt werden.

Kontakt:
Info@nethics.net
 
letzte Änderung am 25.03.1999