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Neue Öffentlichkeit, Medienverantwortung, Medienkompetenz,
Informationsrechte und Informationsschutz in der fortschreitenden
Informationsgesellschaft und Informationswirtschaft: Konsequenzen
für die Arbeit der UNESCO im Bereich Kommunikation, Information
und Informatik
Rainer Kuhlen
Professor für Informationswissenschaft an der Universität
Konstanz
Konstanz, 18.3.1999
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Es werden im folgenden Vorschläge
(propi) gemacht, zu welchen aktuellen und längerfristigen
Themen die UNESCO Positionen beziehen sollte. Die hier formulierten
Vorschläge bedürfen weiterer intensiver Diskussion, z.B.
im Rahmen weiterer UNESCO/DUK-Veranstaltungen bzw. in entsprechenden
DUK-Ausschüssen wie Kommunikation, Bildung und Kultur. |
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1.
Informationsgesellschaft
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Prop1.1 In der aktuellen Debatte
um die Bezeichnungen Informationsgesellschaft
und Wissensgesellschaft sollte die UNESCO
bei der Bezeichnung Informationsgesellschaft
bleiben, wenn dabei die pragmatische Dimension von Information gegenwärtig
ist (Information ist Wissen in Aktion; Information die Teilmenge
von Wissen, die in aktuellen Handlungssituationen benötigt
wird). Wissen zu erwerben und über es verfügen, ist sicher
auch das Ziel in der Informationsgesellschaft. Wissensgesellschaft
gaukelt allerdings eine Utopie vor aus eigener Wissenskompetenz
die aktuellen Probleme selber lösen zu können -, die in
ausdifferenzierten Informationsgesellschaften weder einzulösen
noch eine attraktive Zielvorstellung ist.
Prop1.2 Bei den möglichen Sichten
auf das Konzept der Informationsgesellschaft technische,
ökonomische, gesellschaftliche, politisch-emanzipatorische
sollte die UNESCO konsequent die politisch-emanzipatorische
Sicht auf die Informationsgesellschaft einnehmen, ohne dabei die
anderen Sichten aus dem Blick zu verlieren, d.h. die Rolle von Information
bei der Erstellung eines demokratisch fundierten Gemeinwohls auf
der Grundlage einer leistungsfähigen Informationswirtschaft
und der Verwirklichung eines individuellen Lebensplans sollte auch
für die UNESCO im Vordergrund stehen.
Prop1.3 Die UNESCO sollte einen
Beitrag in den aktuellen Debatte leisten, inwieweit jenseits der
Alternative von marktorientiertem neoliberalen und altem sozialistischen
Steuerungsansatz ein tragfähiger Ansatz der Neuen
Mitte mit Blick auf Informationspolitik bzw. auf die Ausgestaltung
der Informationsgesellschaft etabliert werden kann. Die UNESCO braucht
ein Rahmenprogramm Internationale Informationspolitik.
Prop1.4 Die UNESCO muß eine
Strategie entwickeln, in der die Potentiale und Gefahren der zunehmenden
Globalisierung der elektronischen Informationsräume für
die Gegenstandsbereiche der UNESCO bedacht werden können. Globalisierung
kann für die UNESCO nicht eine Optimierung der Interessen der
fortgeschrittenen Informationsgesellschaften bedeuten, sondern sollte
als die Epochechance für die Entwicklungsländer angesehen
werden, für die sich UNESCO mit realistischen Vorschlägen
einsetzen muß.
Prop1.5 Im Gefolge der Globalisierung
und der Telemediatisierung ergeben sich neue Chancen für kommunikative
Kleinformen, bis hin zu regionalen Märkten und Bürgerinformationssystemen.
Deren Potentiale zur Herausbildung kultureller, politischer und
sozialer Identitäten sollte die UNESCO auszuloten versuchen.
Es ist ein UNESCO-Programm Globalisierung/Regionalisierung
erforderlich.
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2. Medienwandel in
der Informationsgesellschaft - Postprofessionalisierung
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Prop2.1 Die UNESCO muß in Rechnung
stellen, daß alle Vorgänge und Produkte im Umfeld von
Wissen und Information zunehmend in die allgemeinen Publikumsmärkte
eindringen und damit auch Einfluß auf die klassischen Gegenstandsbereiche
der UNESCO, Wissenschaft, Bildung etc., nehmen.
Prop2.2 UNESCO muß sich vergegenwärtigen,
daß sich auch dadurch neue Formen der Bildung von Öffentlichkeit
ergeben werden, daß im Prinzip jeder in den Himmel des Internet
schreiben kann (Sky-writing) und Wirkung erzielen kann. Es
sollten sowohl die Potentiale, z.B. für eine neue direkte Demokratisierung,
als auch die Gefahren, neue Formen der Manipulation, herausgearbeitet
werden.
Prop2.3 Die Kommerzialisierung von
Wissen und Information ist ein unumkehrbarer Vorgang. Die UNESCO
muß die kommerziellen Akteure aus der Informationswirtschaft
als Partner in der Ausgestaltung der Informationsgesellschaft ansehen
und Modelle entwickeln, wie die Informationswirtschaft sich konstruktiv
ihrer Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl bewußt werden
kann, also mit entsprechenden Maßnahmen einen Teil ihrer Gewinne
bereitstellt, durch die Information eher im Sinne eines Forums,
also im nicht nur kommerziellen Interesse, bereitgestellt wird.
Modelle wie der Bibliotheks- oder Kopierpfennig können hier
Vorbild sein.
Prop2.4 UNESCO muß die Konsequenzen
bedenken, die sich daraus ergeben, daß die klassischen Formen
von Presse, Rundfunk und Fernsehen zwar weiter einflußreich
sein werden, aber die Rolle als starkes Medium an die Dienste im
Umfeld der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien abtreten
werden, z.B. durch elektronische Kommunikationsforen.
Prop2.5 UNESCO muß dabei mitwirken,
eine neue Rolle des öffentlich getragenen Rundfunks zu bestimmen,
in der Annahme des Strukturwandel, daß mediale Dienste in
Zukunft in erster Linie der Netzwerke im Umfeld oder in der Weiterentwicklung
des Internet auftreten werden. Insgesamt muß die Rolle des
öffentlich-rechtlichen Rundfunk im kommerziellen und medialisierten
Umfeld neu bestimmt werden. UNESCO braucht eine neue Medienpolitik.
Prop2.6 UNESCO muß sich vergegenwärtigen,
daß die Medienwelt zunehmend eine postprofessionelle werden
wird, an der also die klassischen Medienprofessionellen, die Journalisten
nur noch Akteure unter vielen sein werden. UNESCO muß eine
Position in dieser postprofessionellen Diversifizierung entwickeln
und ggfls. auch ihre Medienförderungspolitik überdenken.
Prop2.7 Ungeachtet der zu erwartenden
Postprofessionalisierung der Medienwelt muß UNESCO dazu beitragen,
die Unabhängigkeit und die Qualität der Medienprofessionellen
in der Bedrohung durch die fortschreitende Kommerzialisierung und
Interessenverflechtung zu sichern.
Prop2.8 Angesichts der sich abzeichnenden
Virtualisierung von Medienprodukte (hohe Flexibilisierung, Echtzeitcharakter,
Vernetzung, Vielfachautoren, anonyme Beitragende etc.) sollten von
der UNESCO neue Maßstäbe zur Qualitätssicherung
entwickelt werden, ebenso Vorschläge zur Bewahrung oder Modifizierung
des herkömmlichen Autorenbegriffs
Prop2.9 Angesichts der neuen Formen
der Bildung von Öffentlichkeit muß auch in der UNESCO
der lange thematisierte Zusammenhang von Meinungsfreiheit und Pressefreiheit
neu bedacht werden.
Prop2.10 Angesichts des bevorstehenden
Wandels in der Medienwelt und der zu erwartenden Auflösung
bzw. Modifikation der Medienprivilege muß sich die UNESCO
an der Diskussion beteiligen, welche Qualifikationsprofile sich
im professionellen Medienbereich entwickeln könnten, z.B. in
Richtung einer moderierenden Monitoring-Rolle oder eines medialen
Qualitätsmanagement bzw. eines die Nutzer von Information unterstützenden
Vertrauensmanagements (zur Einschätzung von Wahrheitswert und
Handlungsrelevanz elektronischer Information).
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3. Informationsrechte,
Informationsethik
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Prop3.1 Nach wie vor ist die Erklärung
der allgemeinen Menschenrechte auch die Basis für die Ableitung
von Informationsrechten in elektronischen Informationsräumen.
Diese allgemeinen Formulierungen müssen jedoch an die Besonderheiten
verschiedener auf der Erde vorhandenen Informationskulturen angepaßt
werden, die nicht einer durch die Informations- und Kommunikationstechnik
erzwungenen Vereinheitlichung (Standardisierung, Formalisierung)
geopfert werden dürfen. Die Bewahrung kulturell verschiedener
und historisch gewachsener Informationskulturen muß zum Programm
der UNESCO in der Informationsgesellschaft gehören.
Prop3.2 UNESCO muß sich der
schwierigen Aufgabe stellen, sich einerseits der in elektronischen
Räumen begünstigten Nivellierung zugunsten westlicher
Wertvorstellugen zu widersetzen, andererseits auch nicht informationsethische
Aussagen beliebig werden zu lassen. Beiträge zur Entwicklung
der Bedingung der Möglichkeit einer multikulturellen Informationsethik
werden von der UNESCO erwartet.
Prop3.3 Bislang herrscht im Umfeld
der UNESCO ein eher passives Verständnis von Zugriff
auf Information vor. Neben der Förderung des Rechtes
auf den nutzenden Zugriff, sollte die UNESCO Konzeptionen entwickelt
werden, wie das Recht der aktiven Gestaltung des Geschehens
in elektronischen Räumen gefördert werden kann, man könnte
auch sagen, wie das Recht, auch in elektronischen Räumen zu
kommunizieren, befördert werden kann.
Prop3.4 Mit Blick auf die sich auch
in der Informationsgesellschaft nicht automatisch schließende
Lücke zwischen Informationsarmen und Informationsreichen kommt
dem umfassenden Verständnis von Access (right
to read, right to write, right to communicate) eine besonders
wichtige Rolle. Es müssen Modelle entwickelt und dann auch
in die Tat umgesetzt werden, wie bislang informationsarme Länder
an das Recht auf den Zugriff zu Information herangeführt werden
können, z.B. durch die Entwicklung regionaler elektronischer
Marktplätze, in die die eigene und speziell vor Ort benötigte
Information eingebracht werden kann und die mit den globalen Informationsräumen
vernetzt sind.
Prop3.5 Das Recht auf den Zugriff
zur Information (im umfassenden Sinne von Prop3.3) ist nicht allein
durch die Verfügung über die Technik einzulösen,
die Technik ist aber heute in den elektronischen Informationsräumen
die Voraussetzung. UNESCO sollte sich an der Formulierung eines
Programms beteiligen und alle entsprechenden Maßnahmen befördern,
durch das bis zum Jahr 2010 faktisch jeder auf der Welt den direkten,
persönlichen technischen Zugriff zu den globalen Netzen hat.
Prop3.6 UNESCO soll strategische
Konzepte entwickeln, inwieweit auf allen Gebieten der Informations-
und Kommunikationstechnologie (Hardware, Betriebssystemsoftware,
Web-Software und Anwendungssoftware) bedrohliche Monopole verhindert
werden können
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4. Öffentliche
Information und Informationswirtschaft
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Prop4.1 Nicht nur mit Blick auf die
fortgeschrittenen Länder, aber auch dort dringlich muß
ein operationables Verständnis von dem entwickelt werden, was
minimale Informationsausstattung bedeutet (im Deutschen ist der
Begriff der informationellen Grundversorgung gebräuchlicher).
Es muß geklärt werden, was in der Gesellschaft von wem
als gebührenfrei oder kostenakzeptabel zur Verfügung gestellt
werden muß und wie diese informationelle Grundversorgung finanziert
werden kann.
Prop4.2 Die UNESCO muß ein
operationales Verständnis von öffentlicher Information
entwickelt werden (öffentlich finanziert, öffentlich angeboten,
öffentlich subventioniert?).
Prop4.3 UNESCO muß einen Beitrag
zur Entwicklung eines öffentlichen Informationsmarketing leisten.
Information aus und für den öffentlichen Bereich ist nicht
nur Holschuld, sondern vor allem auch Bringschuld der Ersteller,
Betreiber und Anbieter öffentlicher Information.
Prop4.4 Unter Auswertung bestehender
Modelle (z.B. Freedom of Information in
den USA oder das Modell öffentlicher Information in Brandenburg)
muß die UNESCO darauf hinweisen, daß Information den
öffentlichen Verwaltungen (auf allen Ebenen) den Bürgern
besser zugänglich wird. Nicht die Bürger müssen nachweisen,
warum sie eine öffentliche Information einsehen wollen, sondern
die Verwaltungen, warum das nicht der Fall sein soll.
Prop4.5 UNESCO soll daran mitwirken,
wie Verwaltungen als Träger öffentlicher Information sich
insgesamt zu transparenten Informationsorganisationen entwickeln
können und sich entsprechend verstärkter des Mediums des
Internet bedienen, sowohl nutzend als auch anbietend. Leitbild dabei
sollte die Zielvorstellung informationeller Symmetrie sein, d.i.
ein wechselseitiges Geben und Nehmen von Information.
Prop4.6 UNESCO muß Vorschläge
erarbeiten, durch welche Maßnahmen öffentliche Information
als Produkte auf den Informationsmärkten entwickelt und angeboten
werden können.
Prop4.7 Die Grenzen zwischen öffentlicher
und privater Information lösen sich auf. UNESCO muß neue
Modelle zur Entwicklung von Public-private-partnership
entwickeln, durch die Informationsdienstleistungen oder elektronische
Marktplätze entstehen können, die sowohl den Interessen
der Wirtschaft als auch der allgemeinen Öffentlichkeit/Infrastruktur
entsprechen und ggfls. wechselseitig finanziert werden.
Prop4.8 Es muß eine Strategie
entwickelt werden, wie auf die politischen Akteure Einfluß
genommen werden kann, damit die von der UNESCO verlangte Sensibilisierung
für die Bedeutung öffentlicher Information erreicht werden
kann.
Prop4.9 UNESCO muß Vorschläge
entwickeln, in welchem Ausmaß und wie öffentliche Information,
z.B. im Museumsbereich vor durchgängiger Kommerzialisierung
geschützt werden. (Dazu gehört auch eine präzisere
Position zum Vorhaben des Weltwissenserbe). Es sollte eine Prioritätenliste
für die umfassend anzustrebende Digitalisierung öffentlicher
Information, z.B. in Verwaltungen, Archiven oder Museen, entwickelt
werden. Es sollten Projekte im Umfeld virtueller Museen gefördert
werden, die einen öffentlichen Bildungsauftrag wahrnehmen.
Prop4.10 Es muß eine Strategie
entwickelt werden, wie der gegenwärtige drastische Abbau der
Leistungsstärke der Bibliotheken und anderer öffentlicher
Informationseinrichtungen in vielen Ländern wie der Bundesrepublik
Deutschland rückgängig gemacht und wie für diese
eine aktive Rolle zur informationellen Absicherung in allen Bereichen
der Gesellschaft unter den Bedingungen der Telemediatisierung bestimmt
werden kann.
Prop4.11 UNESCO muß Konzeptionen
entwickeln, wie eine vernünftige Balance zwischen gedruckten
und elektronischen Dienstleistungen in Bibliotheken gefunden, durch
die Kostenfaktoren, aber auch unterschiedlichem Nutzungsverhalten
Rechnung getragen werden kann.
Prop4.12 Speziell in Deutschland
muß eine Position erarbeitet werden, wie entsprechend dem
Auftrag der informationellen Grundversorgung die Organisation der
deutschen Fachinformationsszene auszusehen hätte, die zur Zeit
umfassenden Privatisierungsansprüchen ausgesetzt ist. Dabei
sollte auch überprüft werden, inwieweit Bibliotheken und
Archive den Auftrag zur Absicherung öffentlicher Information
übernehmen können und wie sie dafür entsprechend
finanziell und kompetenzmäßig ausgestattet sein müßten.
Prop4.13 UNESCO sollte realistische
Pläne vorlegen, wie das bislang nur angedachte Vorhaben des
Aufbaus von UNESCO-Web-Portals, Web-Zugriffspunkte
zu öffentlicher Information, realistisch umgesetzt werden kann
(mit welchen Kooperation, welcher Finanzierung, welcher Methodik,
welchem Anspruch?). Dabei sollte eine weitgehende (vernetzte) Dezentralisierung
in Richtung nationaler Kompetenzen und Ressourcen angestrebt werden.
Prop4.14 Ohne damit einem neuen institutionellen
Zentralismus Vorschub zu leisten, sollte sich die UNESCO dafür
einsetzen, daß es in allen Ländern Infrastruktureinrichtungen
für Information gibt, die, auch mit Blick auf internationale
Zusammenarbeit, auf das Informationsgebiet initiierend und koordinierend
einwirken können.
Prop4.15 UNESCO muß sich der
Herausforderung stellen, wie angesichts der sich verstärkenden
Kommerzialisierung von Wissen und Information für Bereiche
wie Wissenschaft, Bildung, Kultur und Medien ein angemessenes neues
Fair use definiert und operationalisiert werden kann.
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5. Informationsschutz
-Verunsicherungen auf elektronischen Märkten
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Prop5.1 UNESCO muß eine öffentliche
Debatte darüber führen, wie der Begriff des Datenschutzes,
besser der von Privacy, an die Gegebenheiten
von Information und Kommunikation in elektronischen Informationsräumen
angepaßt werden kann. Hier sollte kein passives, abwehrendes
Verständnis (als Recht in Ruhe gelassen zu werden) entwickelt
werden, sondern ein dynamisch operatives, das einen jeweils akzeptierten
Kompromiß findet zwischen informationeller Selbstbestimmung
(über die eigenen Daten, auch über die Interaktionsdaten,
die als Spuren im elektronischen Handel und in der Interaktion mit
der Verwaltung hinterlassen bleiben) und berechtigtem Interesse
der Informationswirtschaft, individualisierte Produkte zu entwickeln
und nutzbar zu machen.
Prop5.2 Aktionen und Transaktionen
in elektronischen Räumen, auch in Räumen der Wissenschaftskommunikation,
sind hochgradig vertrauensabhängig. UNESCO darf Maßnahmen
des Vertrauensmanagement nicht der Wirtschaft (als Selbsthilfemaßnahme)
und nicht dem Staat überlassen, sondern soll moralisch begründbare,
politisch vertretbare und ökonomisch machbare Maßnahmen
mit entwickeln helfen und Formen für deren Institutionalisierung
vorschlagen.
Prop5.3 Viele Vorgänge in elektronischen
Räumen müssen durch quasi neutrale Institutionen vertrauensvoll
abgesichert werden. Wer soll der Träger solcher Vertrauensinstitutionen
(Zertifizierungsstellen, Trust Center,
Audit-Unternehmen, etc.) sein? UNESCO soll ihre Autorität und
"Interessenlosigkeit dafür
einsetzen, um jenseits der Alternative Staat oder Wirtschaft eigene
institutionelle Formen vorzuschlagen, wobei der UNESCO durchaus
auch selber eine vertrauenssichernde institutionelle Rolle zukommen
könnte.
Prop5.4 Die UNESCO muß eine
Position in der allgemeinen Kryptographie-Debatte entwickeln, inwieweit
also dem Staat die Letztkontrolle über die Verschlüsselungsverfahren
aus Gründen innerer Sicherheit zugestanden werden soll oder
ob das Recht der Anwendung von Kryptographieverfahren ein prinzipielles
Grundrecht ist, über das jeder frei verfügen können
sollte. Die UNESCO soll Modelle entwickeln, die aus dieser unproduktiven
Alternative herausführen.
Prop5.5 Die UNESCO muß eine
Position zu den bestehenden und sich immer weiter perfektionierenden
Blocking-/Filterassistenten einnehmen. Weder kann dies per
se als unproblematische Selbsthilfemaßnahme der Wirtschaft
oder von Bürgerrechtsbewegungen noch als moralisch unvertretbare
Delegation an Softwarelösungen (z.B. zur Entlastung von Eltern)
verstanden werden. UNESCO soll sich an der Einschätzung dieser
Art technischer Informationsassistenten beteiligen und ggfls andere
Maßnahmen zum Schutz vor ungewollter oder ungeeigneter Information
mithelfen zu entwickeln.
Prop5.6 UNESCO muß Kompetenz
für die laufende Debatte zur Überwachung der Datenkommunikation
(nach der des Sprachverkehrs) aufbauen und entsprechende Positionen
erarbeiten, um z.B. zu Maßnahmen wie Enchelon oder Vorhaben
wie ENFOPOL oder TKÜV bzw. zu den Weiterentwicklungen des TKG,
des IuDKG, zur Neuformulierung des Datenschutzgesetzes Stellung
beziehen zu können bzw. sich auf zu erwartende Debatten, wie
die des Großen Lauschangriffs, vorbereiten zu können.
Es muß herausgearbeitet werden, inwieweit die laufenden und
zu erwartenden staatlichen Maßnahmen das Recht des freien
und geschützten Zugriffs auf Information eingrenzen oder inwieweit
die Überwachungsmaßnahmen als berechtigtes Interesses
des Staates, die Sicherheit zu gewährleisten, akzeptiert oder
sogar begrüßt werden muß. Speziell muß geprüft
werden, inwieweit durch solche Maßnahmen die Wissenschaftskommunikation
und die Entwicklung neuer medialer Öffentlichkeiten gefährdet
werden können.
Prop5.7 Die UNESCO muß sich
zur Absicherung der in der Informationsgesellschaft entstehenden
Aufgaben in umfassenden Ausmaß der in ihren Objektbereichen
vorhandenen Expertise vergewissern. Dazu sollten laufend allgemeine
und themenspezifische elektronische Kommunikationsforen organisiert
werden und für die UNESCO vertrauenswürdige Expertennetzwerke
(Webs of trust) aufgebaut und genutzt
werden.
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6. Medienkompetenz,
Informationsautonomie, Informationelle Bildung
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Prop. 6.1 Analog zur Unterscheidung
von Informationsgesellschaft und Wissensgesellschaft muß die
UNESCO dem Rechnung tragen, daß Wissensautonomie (als die
Fähigkeit, Probleme aus der eigenen Wissenskompetenz lösen
zu können) in offenen Systemen kein sinnvolles oder gar erreichbares
Bildungsziel einzelner Individuen sein kann. Die allgemeine Bildung
muß sich darauf einrichten, den Menschen informationelle Autonomie
zu verschaffen, d.h. sie in die Lage zu versetzen, nicht all das
Wissen präsent zu haben, das zur Lösung eines aktuellen
Problems gebraucht wird, sondern sie in die Lage zu versetzen, selber
auf die Informationsressourcen, die auf den Märkten im Prinzip
verfügbar sind, zugreifen und sie produktiv nutzen zu können.
Zu solchen Ressourcen gehören auch vertraute personale Informationsassistenten,
an die Informationsarbeit delegiert wird/werden muß.
Prop6.2 UNESCO sollte daran mitarbeiten,
Curricula auf allen Ebenen zu entwickeln, durch die das Ziel von
informationeller Bildung (einer jeden Gesellschaft, aber besonders
in der gegenwärtigen Informationsgesellschaft) erreicht werden
kann, nämlich Menschen informationell autonom zu setzen, sie
in die Lage zu versetzen, sich der vorhandenen informationellen
Ressourcen zu versichern und ihren Wert einschätzen zu können.
Prop6.3 Medienkompetenz in der Informationsgesellschaft
setzt sicherlich auf Infomatikkompetenz auf. Auch sie ist weiter
zu fördern; sie ist aber nur notwendige, nicht hinreichende
Bedingung, um informationelle Autonomie erreichen zu können.
Wenn etwas erforderlich ist, dann eher der Nachweis von Informationskompetenz,
d.i. die Fähigkeit des geschulten, effizienten und bewußten
Umgangs mit Information, sowohl um diese selber als Beiträge
zu erzeugen als auch um sie zu nutzen. Die UNESCO muß sich
auf allen Ebenen von Aus- und Fortbildung für das Schaffen
von Medien- bzw. Informations- und Kommunikationskompetenz einsetzen
und vor allen in Entwicklungsländern entsprechende Programme
fördern. Konkret soll die UNESCO darauf hinwirken, daß
sich das auf die Herausbildung von Informationskompetenz abzielende
Bildungssystem nicht nur auf Informationsverarbeitung
und -verteilung
unter dem Informatik-Primat konzentriert, sondern auch Informationsarbeit
im informationellen, nicht nur technischen Sinne (z.B. Informationsselektion,
Veredelung/Aufbereitung und bewertende
Einschätzung von Wahrheitswert und Handlungsrelevanz)
einbezieht.
Prop. 6.4 UNESCO sollte im Zusammenspiel
mit der Informationswirtschaft und der Unterhaltungsindustrie daran
mitwirken, daß die spielerischen Potentiale der Informations-
und Kommunikationstechnologien auch für Bildungszwecke ausgenutzt
werden. Die Grenzen zwischen Manipulationskompetenz für Unterhaltungszwecke
und informationeller Kompetenz werden in elektronischen Räumen
fließend.
Prop. 6.5 UNESCO sollte sich nicht
durch die fortschreitende Endnutzerfreundlichkeit der Informations-
und Kommunikationssysteme verleiten lassen, sich nicht mehr um die
nötige Professionalisierung der bisherigen personalen Informationsassistenten
(Bibliothekare, Archivare, Dokumentare, Information Broker, Informationsmanager
etc.) zu kümmern. Informationsberufe werden in der Informationsgesellschaft
immer wichtiger werden, um Orientierung und Qualitätssicherung
in komplexen Informationsräumen zu bewahren. Diese Rolle von
Informationsprofessionellen wird vor allem in Ländern, die
auf dem Sprung in Informationsgesellschaften stehen, besonders wichtig
sein und sollte von der UNESCO gefördert werden.
Prop6.6 DUK/UNESCO muß eine
Position dazu entwickeln, in welchem Ausmaß Informationsarbeit
(sowohl im konstruktiven Sinne des Aufbaus von Informationsdienstleistungen
als auch im rezeptiven Sinne der Erarbeitung von Information aus
vorhandenen Ressourcen) an technische Assistenten/Agenten/Software-Roboter
delegiert werden kann. Es soll, vergleichbar bioethischen Codes,
ein Code of Ethics für den Einsatz
von solchen Informationsmaschinen entwickelt werden.
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