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Rainer Kuhlen
Die Folge von Nebenfolgen: Der Erfolg der Fahndung auch bei Kinderpornographie
rechfertigt nicht eine umfassende Überwachung der Kommunikation
im Internet
Ein Prozess zu Kinderpornographie und seine Folgen.
Durch den in Konstanz verhandelten Prozess gegen einen der Kinderpornographie
angeklagten und am 19.1.2000 verurteilten Täter ist deutlich geworden
- ebenso wie schon bei der geplanten Übernahme von Time Warner durch
AOL - , dass die Unterscheidungen zwischen der Massenkommunikation
des Fernsehens und dem interaktiven Individualmedium des Internet
hinfällig werden. Ebenso hat sich die Frage gestellt, wie weit der
Staat mit seinen Ermittlungsorganen in die Kommunikation im Internet
eingreifen soll und inwieweit sich durch die Möglichkeit der neuen
Medien neue Formen von Öffentlichkeit und Privatheit entwickeln.
Der Erfolg einer Internet- und Fernsehfahndung.
In dem Kriminalfall konnten die Ermittlungen über das Internet
mit denen des Fernsehens gleichgeschaltet und erfolgreich abgeschlossen
werden. Die Frage hier ist: was bedeutet erfolgreich? Die Ermittlungsbehörden
waren durch eigene „Streife" oder durch Hinweise Dritter auf umfängliches
kinderpornographisches Material auf deutschen Servern im Internet
gestossen, konnten aber das im Material dargestellte Kind nicht
identifizieren. Man entschloss sich, unverfängliche Bilder des Kindes,
die auch in den Materialien vorhanden waren, der Fernsehsendung
„Aktenzeichen XY-ungelöst" zur Verfügung zu stellen, mit der Bitte,
diese in der Sendung zu verwenden. Nach einigem Abwägen der Redaktion
- im Konflikt zwischen Schutz des Kindes vor grosser Publizität
und Schutz des Kindes vor möglichem weiteren Missbrauch - entschloss
man sich zur Sendung und hatte Erfolg. Durch viele Hinweise konnte
das Kind, die Eltern und dann der Täter, ein vertrauter Bekannter
der Eltern, ermittelt werden. Das war der Erfolg.
Natürlich ist es ein Erfolg, wenn eine Person, die kinderpornographisches
Material erstellt und zu vertreiben versucht, gestellt, angeklagt
und verurteilt wird, in der Erwartung, dass sich diese Taten, zumindest
von ihr, nicht wiederholen. Erfolge haben es aber manchmal an sich,
dass sie zu Lasten anderer Personen oder Werte gehen, die ebenfalls
geschützt werden sollen. Was gilt es abzuwägen? An dem Fall sind
zumindest drei Probleme ausmachen:
Streife auf Verdacht? Sollen die Ermittlungsbehörden
im Internet sozusagen auf Verdacht auf Streife gehen, um illegale
Handlungen aufzustöbern?
Elektronische V-Männer? Sollen Ermittlungsbehörden als
elektronische V-Männer aktiv werden, um das Entstehen von illegalen
Handlungen, z.B. bei Diskussionen in Newsgroups, Chats oder anderen
elektronischen Räumen, mitzuerleben, Material zu sammeln und den
zuständigen Stellen zuzuführen?
Persönlichkeitsschutz im Fernsehen? Soll das Fernsehen,
mit dem Ziel, die Täter ausfindig zu machen, Personen, die Opfer
einer kriminellen Handlung geworden sind, öffentlich bekanntmachen?
Ist gleichzeitig damit der Effekt in Kauf zu nehmen, dass der
Kreis der Personen in die allgemeine Öffentlichkeit erweitert
wird, die davon erfahren, dass das Opfer, in diesem Fall das Kind
pornographisch missbraucht wurde.
Neue Medien mit neuen Wertesystemen.
Neue Medien schaffen neue Realitäten und auch neue Einstellungen
zu unseren Werte- und Rechtssystemen. Insofern können alte Erfahrungen
und Einschätzungen nicht einfach auf neue Situationen übertragen,
allerdings wohl auch nicht einfach über Bord geworfen werden. Es
hilft hier also nur weiter, dass öffentliche Diskussionen darüber
entstehen. Dazu sollen die folgenden Überlegungen aus der Sicht
von NETHICS, einem Verein, der sich mit Fragen der Informationsethik
in elektronischen Räumen beschäftigt, beitragen:
Schutz des Opfers.
Der Schutz des Opfers hat höheren Wert als das Interesse der Öffentlichkeit,
einen Kriminalfall aufzuklären. Dieser Schutz sollte auch dann nicht
aufgehoben werden können, wenn z.B. die Eltern - stellvertretend
für das Kind - ihre Genehmigung für eine allgemeine Veröffentlichung
geben (was im konkreten Fall nicht möglich war, da Eltern und Kind
ja erst ermittelt werden sollten).
Schutz des Täters?
Bislang gilt in Ländern wie Deutschland der Persönlichkeitsschutz
auch für frühere Täter. In anderen Ländern ist das durchaus anders.
In Kalifornien z.B. wurde eine CD mit vormals verurteilten Sexualtätern
zusammengestellt, für die der Zugriff durch im Prinzip jedermann
von Gericht mit Erfolg eingeklagt wurde. Die Bürger hätten ein Recht
zu wissen, ob in ihrer Nachbarschaft frühere Sexualtäter lebten,
um ihre Kinder vor möglichen Wiederholungstaten schützen zu können.
Gegen Fahndung auch im Internet ist sicherlich nichts einzuwenden
- wie es ja auch schon jetzt im grossen Stil geschieht. Gegen vorbeugende
Warnung und Offenlegung der Kriminalgeschichte verurteilter, inzwischen
ihre Strafe aber abgeleisteter Personen vieles.
Internet - ein rechtsfreier Raum?
Die beiden ersten Probleme gehören sicher zusammen. Hier ist die
Antwort ungleich schwerer. Vor einigen Jahren noch wäre die erste
Frage glatt mit Nein zu beantworten - war auch das Internet der
experimentelle, neue Formen von Öffentlichkeit und Demokratie auslotende
Raum der Netizens, der Netzbürger, die schon durch eigene Regelungen
(Netiquette) und Sanktionen dafür sorgten, dass die „schwarzen Schafe"
unter Kontrolle bleiben konnten. Mit der Ausweitung des Internet
in die allgemeinen Publikumsmärkte, in eine indiviualisierte Massenkommunikation,
kann das Internet nicht mehr seinen Anspruch auf einen quasi rechtsfreien
Raum behaupten. Die Möglichkeit zum Missbrauch ist zu offensichtlich
und wird oft genug wahrgenommen. Kinderpornographie ist nur ein
Beispiel.
Ausmass staatlicher Aktivitäten im Internet.
Dass der Staat hier Aktivitäten entfalten muss, so wie er es auch
durch reale Streifen in kriminell verdächtigen Milieus tut, kann
kaum bestritten werden - so mulmig es einem dabei auch wird. Entsprechend
wird es immer mehr Informationsprofessionelle in Ermittlungsbehörden
geben, die methodisch kontrolliert und auf dem neuesten Stand der
Technik das elektronische Gelände sondieren werden. Die Frage ist
aber tatsächlich, welche Aktivitäten angemessen sind. Abgesehen
davon, dass die Ermittlungen nicht über den nationalen Bereich hinausgehen
können - Verbreitung von und Zugriff auf Information aber global
vonstatten gehen -, sollte das selbsttätige Ermitteln auch bei schon
vagen Verdachtsmomenten drastisch eingeschränkt und, wenn es denn
unvermeidlich ist, durch vielfältige Schutzmassnahmen kontrolliert
werden.
Fortschreitendes Misstrauen bei latenter
Kontrolle duch V-Männer.
Elektronische V-Männer scheinen aus der hier vertretenen Sicht
vollkommen unerträglich zu sein. Die gelegentlich positiven Folgen
der Aufdeckung von tatsächlichen oder geplanten Straftaten stehen
überhaupt nicht mehr im Verhältnis zu den verheerenden Nebenfolgen
des allgemeinen Misstrauens und des Duckmäusertums in der elektronischen
Kommunikation. Dieses wird entstehen, wenn man sich immer vergegenwärtigen
muss, dass der elektronische Partner nicht nur nicht die Person
ist, die zu sein sie behauptet - das ist eher der Normalfall in
den anonymen Auftritten oder Rollenspiele ermutigenden elektronischen
Kommunikationsformen -, sondern jemand sein könnte, der mit möglichen
strafrechtlichen Konsequenzen über mich Material sammelt oder mich
sogar als agent provocateur zu strafrechtlich relevanten Handlungen/Äusserungen
provoziert. Einzelne Äusserungen mögen dann weiter harmlos sein
- die in elektronsichen Systemen mögliche Kumulation von Details
in Dossiers macht schnell aus Personen, die „gegen den Strich" denken
können, zu (zumindest latent) Kriminellen.
Gegen Demokratie und Menschenrechte.
Der intellektuelle Freiraum, die Möglichkeiten des Gedankenspiels,
Erproben bzw. Ausdenkens neuer Möglichkeiten - kurz die Freizügigkeit
des Austauschs wäre auf eine dramatische Weise behindert. Diese
Behinderung, Kontrolle oder Überwachung bedrohte damit die Grundfesten
der Demokratie und stünde im Widerspruch zu der von den meisten
Staaten unterzeichneten Erklärung zu den allgemeinen Menschenrechten.
Eine Gesellschaft, bei der ihre Mitglieder sich nicht mehr trauen,
die bestehenden, historisch gewachsenen Werte- und Rechtssysteme
daraufhin zu überprüfen, ob sie noch gerechtfertigt sind, wird zu
einer toten. Jedes Gemeinwesen beruht auf der Fähigkeit der Anpassung
an veränderte Rahmenbedingungen.
Keine weitere Einschränkung demokratischer
Grundrechte.
Wir sollten die Chance des derzeit liberalen politischen Klimas
dazu nutzen, allen Versuchungen zu widerstehen, die darauf abzielen,
freiheitlich demokratische Grundrechte einzuschränken. Zu diesen
Rechten zählt gewiss das Recht auf freie Meinungsäusserung, also
das Recht der Verbreitung von und des Zugriffs auf Information.
Konkret soll der Versuchung widerstanden werden, aus dem Erfolg
der Fahndung durch den Einsatz von Internet- und Fernsehdiensten
das allgemeine Recht abzuleiten, den Staat zu einer verschärfteren
Kontrolle der Internet-Dienste und Internetinhalte aufzufordern
und entsprechend zu legitimieren.
Neue Zuständigkeiten für Bildung von Öffentlichkeit.
Auch sollten wir uns nicht länger damit zufrieden geben, dass die
Behörden, wie es in den meisten Ermittlungsbestimmungen vorgesehen
ist, nur bei begründeten Verdacht und/oder auf richterliche Anweisung/Billigung
tätig werden dürfen. Sowohl die Behörden als auch die (ansonsten
als unabhängig deklarierte) Richterschaft handeln im öffentlichen,
durch den Staat repräsentierten Interesse. Der Begriff Öffentlichkeit
(und der der Privatheit) werden jedoch im Internet neu definiert.
Damit werden auch neue Formen der Bildung von Öffentlichkeit und
der Kontrolle von Öffentlichkeit nötig, die nicht mehr an die bislang
dafür Zuständigen delegiert werden können.
Mit Formen der Selbsthilfe experimentieren.
Angemessener als intensivierte Überwachungsarbeit und Delegation
der Verantwortung an staatliche Organe ist, weiterhin auf die vielfältigen
und vielfältig sich entwickelnden Selbsthilfemechanismen im Internet
zu setzen, die allerdings nicht gegen die staatlichen Organe operieren,
sondern mit ihnen auf angemessene Weise zusammenarbeiten sollten.
Hier haben sich verschiedene Formen entwickelt, z.B. Meldestellen,
bei denen Hinweise auf illegale Handlungen im Internet eingehen
können, die dann, ggfls. nach Überprüfung, ohne Nennung desjenigen,
der den Hinweis gegeben hat, an die Behörden weitergeleitet werden
können. Auch mit institutionellen Offenlegungsmechanismen wird weltweit
experimentiert - positiven wie durch das Anbringen von Gütesiegeln
an Internet-Diensten, negativen durch Bekanntmachen der gegen die
Regeln Verstossenden.
Die Rolle von Vertrauen für Akzeptanz.
Bei den Selbsthilfemassnahmen gibt es noch keine Ideallösung, vor
allem angesichts den Notwendigkeit, aber vor allem angesichts der
Schwierigkeit, dass und wie sich diese Institutionen moralisch und
rechtlich legitimieren können, die die Inhalte des Internet und
die Aktivitäten in ihren Diensten bewerten. Hier muss in der Tat
experimentiert und Erfahrung gesammelt werden. In der Regel sollten
sich hier keine Monopole entwickeln, schon gar keine des Staates
oder de Wirtschaft. Auch speziell dafür beauftragte, einzeln operierende
Ombudsmänner werden keine Lösung des Problems sein können.
Bildung von Vertrauensnetzwerken.
Die Akzeptanz von allen Massnahmen, Institutionen und Personen,
die sich um die rechtliche und ethische Korrektheit im Netz bemühen,
hängt von dem Vertrauen in sie ab. Vertrauen sollte sich in den
elektronischen Räumen des Internet in erster Linie durch transparente
verteilte Zuständigkeit bilden können. Man spricht daher von Vertrauensnetzwerken,
in denen die unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen vertreten
sein sollten, die jeweils versuchen, einen Konsens über vertrauenskritische
Bereiche zu erzielen.
Fazit: Öffentliche Diskussion über Informationsethik
im Netz.
Jedermann wird froh sein, dass einem konkreten Kinderpornographen
das Handwerk gelegt werden konnte. Die Strafttat ist eindeutig und
das Urteil nicht Gegenstand von Kritik. Auf keinen Fall darf daraus
auf die Notwendigkeit eines weitergehenden Ermittlungsfreiraum für
die Behörden geschlossen werden. Was heute benötigt ist, ist eine
intensive öffentliche Diskussion über angemessene Formen der Regulierung
bzw. Selbstregulierung bzw. über die ethischen und rechtlichen Probleme
im Internet, in diesem Zusammenhang z.B.
- was heute im Medium des Internet noch private und was schon
öffentliche Räume sind,
- ob und wenn ja welche neuen Werte und welche Rechte und Gesetze
durch die Kommunikation im Internet entstehen,
- Inwieweit der Staat aktiv, verfolgend oder präventiv, in diese
Räume eingreifen soll
- ob und wenn ja, welche Formen der Selbsthilfe entstehen sollen,
sei es der Wirtschaft, der Bürgerrechtsbewegungen, der gesellschaftlichen
Gruppen etc., die von der Öffentlichkeit gebilligt und nicht in
Konflikt mit dem Gewaltmonopol des Staates kommen sollten.
Rainer Kuhlen Vorsitzender von NETHICS, e.V. - www.nethics.net
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