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Rainer Kuhlen
Die Folge von Nebenfolgen: Der Erfolg der Fahndung auch bei Kinderpornographie rechfertigt nicht eine umfassende Überwachung der Kommunikation im Internet


Ein Prozess zu Kinderpornographie und seine Folgen.

Durch den in Konstanz verhandelten Prozess gegen einen der Kinderpornographie angeklagten und am 19.1.2000 verurteilten Täter ist deutlich geworden - ebenso wie schon bei der geplanten Übernahme von Time Warner durch AOL - , dass die Unterscheidungen zwischen der Massenkommunikation des Fernsehens und dem interaktiven Individualmedium des Internet hinfällig werden. Ebenso hat sich die Frage gestellt, wie weit der Staat mit seinen Ermittlungsorganen in die Kommunikation im Internet eingreifen soll und inwieweit sich durch die Möglichkeit der neuen Medien neue Formen von Öffentlichkeit und Privatheit entwickeln.


Der Erfolg einer Internet- und Fernsehfahndung.

In dem Kriminalfall konnten die Ermittlungen über das Internet mit denen des Fernsehens gleichgeschaltet und erfolgreich abgeschlossen werden. Die Frage hier ist: was bedeutet erfolgreich? Die Ermittlungsbehörden waren durch eigene „Streife" oder durch Hinweise Dritter auf umfängliches kinderpornographisches Material auf deutschen Servern im Internet gestossen, konnten aber das im Material dargestellte Kind nicht identifizieren. Man entschloss sich, unverfängliche Bilder des Kindes, die auch in den Materialien vorhanden waren, der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY-ungelöst" zur Verfügung zu stellen, mit der Bitte, diese in der Sendung zu verwenden. Nach einigem Abwägen der Redaktion - im Konflikt zwischen Schutz des Kindes vor grosser Publizität und Schutz des Kindes vor möglichem weiteren Missbrauch - entschloss man sich zur Sendung und hatte Erfolg. Durch viele Hinweise konnte das Kind, die Eltern und dann der Täter, ein vertrauter Bekannter der Eltern, ermittelt werden. Das war der Erfolg.

Natürlich ist es ein Erfolg, wenn eine Person, die kinderpornographisches Material erstellt und zu vertreiben versucht, gestellt, angeklagt und verurteilt wird, in der Erwartung, dass sich diese Taten, zumindest von ihr, nicht wiederholen. Erfolge haben es aber manchmal an sich, dass sie zu Lasten anderer Personen oder Werte gehen, die ebenfalls geschützt werden sollen. Was gilt es abzuwägen? An dem Fall sind zumindest drei Probleme ausmachen:

Streife auf Verdacht? Sollen die Ermittlungsbehörden im Internet sozusagen auf Verdacht auf Streife gehen, um illegale Handlungen aufzustöbern?

Elektronische V-Männer? Sollen Ermittlungsbehörden als elektronische V-Männer aktiv werden, um das Entstehen von illegalen Handlungen, z.B. bei Diskussionen in Newsgroups, Chats oder anderen elektronischen Räumen, mitzuerleben, Material zu sammeln und den zuständigen Stellen zuzuführen?

Persönlichkeitsschutz im Fernsehen? Soll das Fernsehen, mit dem Ziel, die Täter ausfindig zu machen, Personen, die Opfer einer kriminellen Handlung geworden sind, öffentlich bekanntmachen? Ist gleichzeitig damit der Effekt in Kauf zu nehmen, dass der Kreis der Personen in die allgemeine Öffentlichkeit erweitert wird, die davon erfahren, dass das Opfer, in diesem Fall das Kind pornographisch missbraucht wurde.


Neue Medien mit neuen Wertesystemen.

Neue Medien schaffen neue Realitäten und auch neue Einstellungen zu unseren Werte- und Rechtssystemen. Insofern können alte Erfahrungen und Einschätzungen nicht einfach auf neue Situationen übertragen, allerdings wohl auch nicht einfach über Bord geworfen werden. Es hilft hier also nur weiter, dass öffentliche Diskussionen darüber entstehen. Dazu sollen die folgenden Überlegungen aus der Sicht von NETHICS, einem Verein, der sich mit Fragen der Informationsethik in elektronischen Räumen beschäftigt, beitragen:

Schutz des Opfers.

Der Schutz des Opfers hat höheren Wert als das Interesse der Öffentlichkeit, einen Kriminalfall aufzuklären. Dieser Schutz sollte auch dann nicht aufgehoben werden können, wenn z.B. die Eltern - stellvertretend für das Kind - ihre Genehmigung für eine allgemeine Veröffentlichung geben (was im konkreten Fall nicht möglich war, da Eltern und Kind ja erst ermittelt werden sollten).

Schutz des Täters?

Bislang gilt in Ländern wie Deutschland der Persönlichkeitsschutz auch für frühere Täter. In anderen Ländern ist das durchaus anders. In Kalifornien z.B. wurde eine CD mit vormals verurteilten Sexualtätern zusammengestellt, für die der Zugriff durch im Prinzip jedermann von Gericht mit Erfolg eingeklagt wurde. Die Bürger hätten ein Recht zu wissen, ob in ihrer Nachbarschaft frühere Sexualtäter lebten, um ihre Kinder vor möglichen Wiederholungstaten schützen zu können. Gegen Fahndung auch im Internet ist sicherlich nichts einzuwenden - wie es ja auch schon jetzt im grossen Stil geschieht. Gegen vorbeugende Warnung und Offenlegung der Kriminalgeschichte verurteilter, inzwischen ihre Strafe aber abgeleisteter Personen vieles.


Internet - ein rechtsfreier Raum?

Die beiden ersten Probleme gehören sicher zusammen. Hier ist die Antwort ungleich schwerer. Vor einigen Jahren noch wäre die erste Frage glatt mit Nein zu beantworten - war auch das Internet der experimentelle, neue Formen von Öffentlichkeit und Demokratie auslotende Raum der Netizens, der Netzbürger, die schon durch eigene Regelungen (Netiquette) und Sanktionen dafür sorgten, dass die „schwarzen Schafe" unter Kontrolle bleiben konnten. Mit der Ausweitung des Internet in die allgemeinen Publikumsmärkte, in eine indiviualisierte Massenkommunikation, kann das Internet nicht mehr seinen Anspruch auf einen quasi rechtsfreien Raum behaupten. Die Möglichkeit zum Missbrauch ist zu offensichtlich und wird oft genug wahrgenommen. Kinderpornographie ist nur ein Beispiel.

Ausmass staatlicher Aktivitäten im Internet.

Dass der Staat hier Aktivitäten entfalten muss, so wie er es auch durch reale Streifen in kriminell verdächtigen Milieus tut, kann kaum bestritten werden - so mulmig es einem dabei auch wird. Entsprechend wird es immer mehr Informationsprofessionelle in Ermittlungsbehörden geben, die methodisch kontrolliert und auf dem neuesten Stand der Technik das elektronische Gelände sondieren werden. Die Frage ist aber tatsächlich, welche Aktivitäten angemessen sind. Abgesehen davon, dass die Ermittlungen nicht über den nationalen Bereich hinausgehen können - Verbreitung von und Zugriff auf Information aber global vonstatten gehen -, sollte das selbsttätige Ermitteln auch bei schon vagen Verdachtsmomenten drastisch eingeschränkt und, wenn es denn unvermeidlich ist, durch vielfältige Schutzmassnahmen kontrolliert werden.


Fortschreitendes Misstrauen bei latenter Kontrolle duch V-Männer.

Elektronische V-Männer scheinen aus der hier vertretenen Sicht vollkommen unerträglich zu sein. Die gelegentlich positiven Folgen der Aufdeckung von tatsächlichen oder geplanten Straftaten stehen überhaupt nicht mehr im Verhältnis zu den verheerenden Nebenfolgen des allgemeinen Misstrauens und des Duckmäusertums in der elektronischen Kommunikation. Dieses wird entstehen, wenn man sich immer vergegenwärtigen muss, dass der elektronische Partner nicht nur nicht die Person ist, die zu sein sie behauptet - das ist eher der Normalfall in den anonymen Auftritten oder Rollenspiele ermutigenden elektronischen Kommunikationsformen -, sondern jemand sein könnte, der mit möglichen strafrechtlichen Konsequenzen über mich Material sammelt oder mich sogar als agent provocateur zu strafrechtlich relevanten Handlungen/Äusserungen provoziert. Einzelne Äusserungen mögen dann weiter harmlos sein - die in elektronsichen Systemen mögliche Kumulation von Details in Dossiers macht schnell aus Personen, die „gegen den Strich" denken können, zu (zumindest latent) Kriminellen.


Gegen Demokratie und Menschenrechte.

Der intellektuelle Freiraum, die Möglichkeiten des Gedankenspiels, Erproben bzw. Ausdenkens neuer Möglichkeiten - kurz die Freizügigkeit des Austauschs wäre auf eine dramatische Weise behindert. Diese Behinderung, Kontrolle oder Überwachung bedrohte damit die Grundfesten der Demokratie und stünde im Widerspruch zu der von den meisten Staaten unterzeichneten Erklärung zu den allgemeinen Menschenrechten. Eine Gesellschaft, bei der ihre Mitglieder sich nicht mehr trauen, die bestehenden, historisch gewachsenen Werte- und Rechtssysteme daraufhin zu überprüfen, ob sie noch gerechtfertigt sind, wird zu einer toten. Jedes Gemeinwesen beruht auf der Fähigkeit der Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen.


Keine weitere Einschränkung demokratischer Grundrechte.

Wir sollten die Chance des derzeit liberalen politischen Klimas dazu nutzen, allen Versuchungen zu widerstehen, die darauf abzielen, freiheitlich demokratische Grundrechte einzuschränken. Zu diesen Rechten zählt gewiss das Recht auf freie Meinungsäusserung, also das Recht der Verbreitung von und des Zugriffs auf Information. Konkret soll der Versuchung widerstanden werden, aus dem Erfolg der Fahndung durch den Einsatz von Internet- und Fernsehdiensten das allgemeine Recht abzuleiten, den Staat zu einer verschärfteren Kontrolle der Internet-Dienste und Internetinhalte aufzufordern und entsprechend zu legitimieren.


Neue Zuständigkeiten für Bildung von Öffentlichkeit.

Auch sollten wir uns nicht länger damit zufrieden geben, dass die Behörden, wie es in den meisten Ermittlungsbestimmungen vorgesehen ist, nur bei begründeten Verdacht und/oder auf richterliche Anweisung/Billigung tätig werden dürfen. Sowohl die Behörden als auch die (ansonsten als unabhängig deklarierte) Richterschaft handeln im öffentlichen, durch den Staat repräsentierten Interesse. Der Begriff Öffentlichkeit (und der der Privatheit) werden jedoch im Internet neu definiert. Damit werden auch neue Formen der Bildung von Öffentlichkeit und der Kontrolle von Öffentlichkeit nötig, die nicht mehr an die bislang dafür Zuständigen delegiert werden können.


Mit Formen der Selbsthilfe experimentieren.

Angemessener als intensivierte Überwachungsarbeit und Delegation der Verantwortung an staatliche Organe ist, weiterhin auf die vielfältigen und vielfältig sich entwickelnden Selbsthilfemechanismen im Internet zu setzen, die allerdings nicht gegen die staatlichen Organe operieren, sondern mit ihnen auf angemessene Weise zusammenarbeiten sollten. Hier haben sich verschiedene Formen entwickelt, z.B. Meldestellen, bei denen Hinweise auf illegale Handlungen im Internet eingehen können, die dann, ggfls. nach Überprüfung, ohne Nennung desjenigen, der den Hinweis gegeben hat, an die Behörden weitergeleitet werden können. Auch mit institutionellen Offenlegungsmechanismen wird weltweit experimentiert - positiven wie durch das Anbringen von Gütesiegeln an Internet-Diensten, negativen durch Bekanntmachen der gegen die Regeln Verstossenden.


Die Rolle von Vertrauen für Akzeptanz.

Bei den Selbsthilfemassnahmen gibt es noch keine Ideallösung, vor allem angesichts den Notwendigkeit, aber vor allem angesichts der Schwierigkeit, dass und wie sich diese Institutionen moralisch und rechtlich legitimieren können, die die Inhalte des Internet und die Aktivitäten in ihren Diensten bewerten. Hier muss in der Tat experimentiert und Erfahrung gesammelt werden. In der Regel sollten sich hier keine Monopole entwickeln, schon gar keine des Staates oder de Wirtschaft. Auch speziell dafür beauftragte, einzeln operierende Ombudsmänner werden keine Lösung des Problems sein können.


Bildung von Vertrauensnetzwerken.

Die Akzeptanz von allen Massnahmen, Institutionen und Personen, die sich um die rechtliche und ethische Korrektheit im Netz bemühen, hängt von dem Vertrauen in sie ab. Vertrauen sollte sich in den elektronischen Räumen des Internet in erster Linie durch transparente verteilte Zuständigkeit bilden können. Man spricht daher von Vertrauensnetzwerken, in denen die unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen vertreten sein sollten, die jeweils versuchen, einen Konsens über vertrauenskritische Bereiche zu erzielen.


Fazit: Öffentliche Diskussion über Informationsethik im Netz.

Jedermann wird froh sein, dass einem konkreten Kinderpornographen das Handwerk gelegt werden konnte. Die Strafttat ist eindeutig und das Urteil nicht Gegenstand von Kritik. Auf keinen Fall darf daraus auf die Notwendigkeit eines weitergehenden Ermittlungsfreiraum für die Behörden geschlossen werden. Was heute benötigt ist, ist eine intensive öffentliche Diskussion über angemessene Formen der Regulierung bzw. Selbstregulierung bzw. über die ethischen und rechtlichen Probleme im Internet, in diesem Zusammenhang z.B.

  • was heute im Medium des Internet noch private und was schon öffentliche Räume sind,
  • ob und wenn ja welche neuen Werte und welche Rechte und Gesetze durch die Kommunikation im Internet entstehen,
  • Inwieweit der Staat aktiv, verfolgend oder präventiv, in diese Räume eingreifen soll
  • ob und wenn ja, welche Formen der Selbsthilfe entstehen sollen, sei es der Wirtschaft, der Bürgerrechtsbewegungen, der gesellschaftlichen Gruppen etc., die von der Öffentlichkeit gebilligt und nicht in Konflikt mit dem Gewaltmonopol des Staates kommen sollten.

Rainer Kuhlen Vorsitzender von NETHICS, e.V. - www.nethics.net

Kontakt:
Info@nethics.net
 
letzte Änderung am 20.01.1999