|
1. Die europäische Datenschutzrichtlinie
und das amerikanische Modell
Eine Möglichkeit, bürgerrechtliche Standards in Bezug auf die Gewährleistung
eines individuellen, intimen Schutzbereiches zu sichern, ist eine
Selbstverpflichtung der Akteure, bei denen persönliche Daten anfallen.
Dies kann man auch als politisches Tauschgeschäft bezeichnen, das
dem Staat und den gesellschaftlichen Normadressaten Vorteile bringt.
Der Staat entlastet sich von Aufgaben und Kosten, und die gesellschaftlichen
Akteure werden durch den Verzicht staatlicher Intervention motiviert,
in eigener Regie Problemlösungsmechanismen aufzubauen.
Während die europäischen Staaten als Steuerungsmittel Gesetze
bevorzugen, setzen die Amerikaner traditionell auf Selbstorganisation
der Wirtschaft. In neoliberaler Perspektive vertrauen sie den Marktkräften
im Hinblick auf die Lösung von Privacy-Problemen. Dort soll die
Privatwirtschaft beispielsweise im Internet selbst für einen angemessenen
Umgang mit den persönlichen Daten der Kunden sorgen.
Vor dem Hintergrund der europäischen Direktive zum Schutz persönlicher
Daten zeigt sich die tiefe Kluft zwischen europäischen und amerikanischen
Politikroutinen. Es gleicht fast einem "Wettstreit der Kulturen"
, mit welchen Mitteln der Schutz persönlicher Daten erreicht werden
soll. Die bereits 1995 beschlossene und im Oktober 1998 in Kraft
getretene Datenschutzrichtlinie der EU zielt darauf ab, "Individuen
bisher noch nie dagewesene Eigentumsrechte und Kontrolle über ihre
persönlichen Informationen zu geben" . Konflikte entstehen hierbei
durch die Bestimmungen zur Datenübermittlung an Drittländer, die
in Kapitel IV geregelt ist. Als "einer der wichtigsten Kernpunkte
der Richtlinie" ist vorgesehen, dass "die Übermittlung personenbezogener
Daten unzulässig und damit zu untersagen" ist, wenn das Drittland
kein angemessenes Schutzniveau bietet - und das betrifft vor allem
Nordamerika.
Während Kanada durch neue Gesetze einen entsprechenden Standard
zu etablieren versucht, beharren die US-Amerikaner konsequent auf
ihrer Strategie der wirtschaftlichen Selbstregulierung. Und das
selbst in einer Situation, da bereits das Menetekel eines Datenembargos
oder eines Handelskrieges für die Staaten an die Cyberwand gezeichnet
wird, deren Schutzniveau nicht den Anforderungen der Direktive entspricht.
Als Kompromissvorschlag entwickelte das US-Wirtschaftsministerium
die erstmals im Herbst 1998 vorgestellten und Ende April 1999 überarbeiteten
"Safe Harbor Principles" . Diese Prinzipien sehen die freiwillige
Verpflichtung eines Online-Anbieters vor, seine Kunden mittels einer
transparenten Privacy-Policy über Sinn und Zweck der Datenbefragung
aufzuklären und ihnen das Recht einzuräumen, sich gegen die Verarbeitung
ihrer persönlichen Daten auszusprechen. Vorausgegangen war in Amerika
Anfang 1998 eine Überprüfung des Umgangs von Websites mit persönlichen
Daten durch die Federal Trade Commission (FTC). In dem anschließenden
Bericht wurden die nicht ausreichenden Informationen der kommerziellen
Internet-Seiten darüber, ob und welche Daten gesammelt und zu welchem
Zweck gebraucht werden, beanstandet. Um ein Datenschutzgesetz zu
verhindern, haben sich dann auf Druck der FTC große Unternehmen
zur Online Privacy Alliance (OPA) zusammengeschlossen. Die OPA "plädiert
vornehmlich für die Selbstregulation und fordert die Unternehmen
dazu auf, ihre Datenschutzrichtlinien gut sichtbar anzubringen und
verständlich zu formulieren" , um so eine Art Gütesiegel für den
Umgang mit persönlichen Daten erstellen zu können.
In einem zweiten Schritt sieht das Amerikanische Modell die Vergabe
eines Zertifikats und die Kontrolle über die Einhaltung der Bestimmungen
durch "unabhängige und nicht-kommerzielle Organisationen wie TRUSTe"
vor. "TRUSTe, the Internet industry's privacy seal program, is a
non-profit organization dedicated to building global trust and confidence
in the Internet through a third-party oversight ‚seal' program.
TRUSTe assures users that sites are indeed doing what they claim
through periodic site reviews and provides consumers with a dispute
resolution mechanism. Sites that have successfully met TRUSTe guidelines
are able to display a ‚trustmark' seal to inform users of their
participation in the program."
Nach der Logik einer wirtschaftlichen Selbstregulierung überprüft
also die private Organisation TRUSTe entsprechende Unternehmen und
verleiht diesen, "wenn sie den Richtlinien der Online Privacy Alliance
entsprechen" ein Qualitätssiegel. Dieses Zertifikat steht dann für
die Garantie eines bestimmten Datenschutzstandards und soll somit
die oben genannten "sicheren Häfen" gewährleisten. Ein weiteres
Beispiel für die Eigeninitiative wirtschaftlicher Akteure zeigt
sich in einem gemeinsamen Bericht von Microsoft und der Electronic
Frontier Foundation. Neben der Erkenntnis, dass ohne Gewährleistung
eines bestimmten Schutzes der Privatsphäre das Vertrauen der Konsumenten
nicht gewonnen werden kann und somit für die Nutzung sämtlicher
E-Commerce-Anwendungen unverzichtbar ist, gewinnen amerikanische
Unternehmen die Einsicht, dass Vertrauen und Schutz persönlicher
Daten auch ein wachsender Markt ist.
Die in diesem Bericht beschrieben Optionen wurden auf der neunten
Computers, Freedom and Privacy Konferenz Anfang April vorgestellt.
Neben dem "Datenschutz-TÜV" gehört als weiterer Baustein zum amerikanischen
Konzept der wirtschaftlichen Selbstregulierung - die die amerikanischen
Interessenverbände vehement verteidigen, um so einer staatlichen
Intervention vorzugreifen - ein sogenannter "Privacy Wizard" . Auf
dieser Website sollen "bald vor allem kleinere Firmen durch die
Beantwortung eines Fragebogens schnell eine auch maschinenlesbare
und leicht implementierbare Formulierung ihrer Datenschutzpolitik
erhalten".
Andererseits sieht die technische Lösung zum Schutz persönlicher
Daten im Internet die Durchsetzung eines Standards im Sinne des
Privacy Preferences Project (P3P) des World Wide Web Consortiums
(W3C) vor. Prinzipiell geht es hierbei um die Installation eines
Programmes im Browser des Nutzers, welches durch individuelle Einstellungen
des Users mit persönlichen Daten gespeist wird und über deren Weitergabe
er dann die volle Kontrolle behält. "Die Idee ist, dass der Internetnutzer
nicht erst die Seite einer Firma suchen muß, um sich über deren
Umgang mit persönlichen Daten zu informieren, und dann jeweils zu
entscheiden hat, ob er bereit ist, ihr bestimmte Daten zu überlassen
oder nicht, sondern dass der Browser diese Informationen automatisch
abfragt, mit den voreingestellten Präferenzen des jeweiligen Besuchers
abstimmt und etwa warnt, wenn mehr Daten als gewünscht zu anderen
Zwecken usw. gesammelt werden sollen". Damit soll der Nutzer eine
implizite Einwilligung zur Datenverarbeitung beim Anbieter geben
("informed consent"). Mittels dieser automatisierten Abstimmung
der Präferenzen eines Online-Nutzers mit der Privacy-Policy einer
Website soll eine einheitliche Regelung geschaffen werden, die den
Anforderungen aus der EU-Direktive und den OECD-Guidelines auf Basis
der allgemein anerkannten Fair Information Practices gerecht wird.
Ziel ist die Schaffung eines weltweiten technischen sowie politischen
Standards. Damit wäre ein weiterer Schritt getan zur Verwirklichung
des Ideals eines friedlichen, durch gegenseitige Achtung geprägten
Mit- und Nebeneinander von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft in
den neuentstehenden virtuellen Räumen einer globalen Informationsgesellschaft
und zum größtmöglichen Nutzen aller Beteiligten.
Als Schlußfolgerung im angesprochenen EFF-Bericht heißt es dazu:
"A new ‚trust-enhanced information ecosystem' will provide critical
context for global Internet-based communications and transactions.
Such a complex system hinges on cooperation from all segments of
the networked society: private, public and non-profit. All three
must work together to bring together the rights of the individual,
the needs of society and the desires of business. The collective
goal: to create technical solutions that are built - from the ground
up - with privacy in mind".
Doch auch in der neuen Welt kommen immer mehr Zweifel auf, ob
der Schutz persönlicher Daten in den neuen Medien allein der Selbstregulierung
der Unternehmen überlassen werden kann und die Wirtschaft in der
Lage ist, sich ihrem selbst erstellten Verhaltenskodex zu unterwerfen
und sich somit freiwillig zu beschränken. Philippe Queau wirft in
seinem Memorandum für "Eine ethische Vision der Informationsgesellschaft"
die Frage auf: "Aber warum sollten sie dies machen, da das Anhäufen
von persönlichen Daten eine Quelle des Profits und von wertvollen
Informationen für die Vermarktungsstrategien darstellen?" Ein generelles
Problem der Selbstregulierung ist in einem Umstand zu suchen, den
Mancur Olson schon in seiner Untersuchung über die Organisationsfähigkeit
von Interessen ansprach. "Aus der Tatsache, dass es für alle Mitglieder
einer Gruppe vorteilhaft wäre, wenn das Gruppenziel erreicht würde,
folgt nicht, dass sie ihr Handeln auf die Erreichung eines Gruppenziels
richten, selbst wenn sie völlig rational im Eigeninteresse handeln"
. So wird es innerhalb einer selbstverpflichteten Ordnung vermutlich
immer Unternehmen geben, die gemeinsam beschlossene Regeln umgehen.
Das US-amerikanische Modell besitzt Schwächen, da es keine Instanz
gibt, die darüber wacht, dass die von einer Unter-nehmung auf seiner
Website propagierte Privacy-Policy auch tatsächlich praktiziert
wird. Von entscheidender Bedeutung wird also sein, wie sich das
unternehmensinterne Verfahren überprüfen lässt und welche Konsequenzen
es für eine Firma haben wird, den veröffentlichten Regeln nicht
zu folgen.
Bei der Frage nach den Sanktionen gelangt man an einen für jedes
Vertrauensmanagement zentralen Punkt. Wer nämlich ist in institutioneller
Perspektive überhaupt als Partner der Vertrauenssicherung denkbar?
In der Variante des delegierten Vertrauensmanagements, wie beispielweise
durch Trust oder auch durch Einrichtungen wie TRUSTe bleibt die
Frage, wer in letzter Instanz die Garantie für die Sicherstellung
und Gewährleistung der Ordungsmäßigkeit der Verfahren geben kann.
Letztendlich lässt sich dieses grundlegende Problem als Vertrauensfrage
modellieren; ein Vertrauen, das man in Situationen von Unsicherheit
und als Kompensation fehlender Gewissheit bedarf. Giddens definitiert
Vertrauen als "confidence in the reliability of a person or a system,
regarding a given set of outcomes or events, where that confidence
expresses a faith in the probity or love of another, or the correctness
of abstract principles".
Im Falle der wirtschaftlichen Selbstregulierung stellt sich dementsprechend
die Frage, welche Instanz den Vertrauenskredit und die Kompetenz
besitzt, die Verlässlichkeit dieses Systems zu garantieren. Wer
sanktioniert eventuelle Verstöße gegen die fomulierten Codes of
Conduct und Verfahrensregeln? Ein dem amerikanischen Modell systemimmanentes
Problem wurde durch die Praktiken Intels und Microsofts offenkundig.
Ende Januar 1999 gab Patrick Gelsinger, Vizepräsident des Chipsherstellers,
öffentlich die Pläne bekannt, den Pentium der dritten Generation
mit einer elektronischen Seriennummer auszustatten. Durch diese
Identifikationsnummern für PC-Prozessoren ließe sich ein Rechner
im Internet erkennen und würde so einer elektronischen Überwachung
Vorschub leisten. Da nun diese Funktion zunächst voreingestellt
aktiv und dann erst "opt-out" durch den Benutzer auszuschalten wäre,
ist sie mit den Bestimmungen der EU-Richtlinie nicht konform. Diese
verlangt eine ausdrückliche Einwilligung.
Im Fall Microsoft wurde nur zufällig publik, dass der Software-Gigant
ohne Wissen des Kunden in Rahmen der online-Registrierung eine ID-Nummer
generiert und darunter alle anfallenden persönlichen Informationen
sammelt . Die Effektivität der Selbstregulation und die Verantwortlichkeit
der Privatwirtschaft für den Schutz persönlicher Daten muß angesichts
dieses Vorfalls hinterfragt werden. Die "unabhängige" Zertifizierungsorganisation
TRUSTe, dessen Privacy-Siegel Microsoft trägt, rügte den Konzern
zwar "milde" wegen dem Einsatz der GUID (Globally Unique Identifier),
unterließ allerdings eine weiterführende Untersuchung über den Umgang
mit persönlichen Daten bei Microsoft unter dem Hinweis, das Versenden
von Kunden-IDs an eigene "sichere" Server unterliege nicht dem Lizenzabkommen.
Für Jason Catlett von Junkbusters , einer Organisation, die sich
mit der Unterdrückung unerwünschter Post (Junkmail) einsetzt, beweist
dieser Vorfall, "dass diese Siegel nicht den wirklichen Schutz persönlicher
Daten bieten, den die Menschen wollen und benötigen", denn "Selbstregulation
ist ein zahnloser Tiger" . Grundgedanke des amerikanischen Modells
ist die Überprüfung der von den Firmen veröffentlichten Privacy-Policy
durch unabhängige Dritte. Doch das Vertrauen in die Unabhängigkeit
dieser Institutionen schwindet, wenn es wirtschaftliche Verflechtungen
gibt. Microsoft unterstützt die Überwachungsinstanz TRUSTe mit 100.000
US-Dollar. Zudem gibt es keine wirklichen Sanktionen. Es stellt
sich die Frage, ob die Siegel die Bytes wert sind, aus denen sie
bestehen.
2. Mass Customization
und konsensuale Überwachung
Einen ganz neuen Aspekt in der Diskussion über wirtschaftliche
Selbstregulation beleuchtet Samarajiva, indem er die Veränderungen
in Produktion und Konsumption betrachtet und ihren Zusammenhang
mit den Kommunikationsgewohnheiten analysiert. Sein Fazit ist, dass
einen Paradigmenwechsel der wirtschaftlichen Informationspolitik
erforderlich sei.
Samarajiva konstatiert einen fundamentalen Wandel der Produktionsweise
und erläutert, wie dieser mit den Veränderungen der Medien und damit
der Marketingstrategien korreliert. Er sieht eine Verschiebung der
konventionellen Massenproduktion hin zu immer stärker kundenorientierter
und marktangepaßter Individualproduktion, die heutzutage auch in
Massenfertigung realisiert werden kann: mass customization nennt
er dieses Phänomen. Begleitet wird diese Veränderung durch die Fragmentierung
und Diversifizierung der Massenmedien und die Verbreitung interaktiver
Kommunikationstechnologien für funktional differenzierte Spezialpublika.
"Mass production went with mass marketing, and mass marketing
went with mass media". Die Logik der neuen Form von mass customization
impliziert einen enormen Bedarf an detaillierten Informationen über
Konsumenten, und zwar hinsichtlich deren Wünsche und Konsumverhalten.
Nur so kann eine flexible, sensibel auf die Wünsche und den Bedarf
zugeschnittene Erstellung von modernen Mehrwertdienstleistungen
funktionieren, die oft eine Integration bislang getrennter Dienste
und Güter bedeutet.
Nach Samarajiva begünstigen allerdings gerade die interaktiven
und elektronisierten Mediensysteme die unauffällige Sammlung von
Transaktionsdaten (transaction-generated information TGI ), mittels
derer Veränderungen des Konsumverhaltens schnell festgestellt und
idealerweise vorhergesagt werden können. "In sum, mass customization
requires the surveillance of spatially dispersed, dynamic target
markets and the building of relationships with customers. Customized
production goes with customized marketing, which goes with customer
surveillance. This is the surveillance imperative" . Die erforderliche
Sammlung von kundenspezifischen Daten lässt sich nun in einem Kontinuum
zwischen erzwungener und konsenualer Überwachung realisieren.
Unfreiwillge Überwachung im eigentlichen Sinne provoziert Misstrauen
und Angst und führt daher zu pathologischen Kunden-Konsumenten-Beziehungen.
Stabile und dauerhafte Beziehungen sind dagegen durch Vertrauen
geprägt und ermöglichen so eine aus gegenseitigem Einverständnis
entstehende Profilbildung. Für Samarajiva kann sich eine für beide
Seiten fruchtbare Dauerbeziehung nur ergeben, wenn die informationelle
Asymmetrie zwischen Individuum und Unternehmung abgebaut wird. Wirtschaftsunternehmen
müssen von einer informationellen "Einbahnstraßenpolitik" Abschied
nehmen, nach der möglichst viele Informationen über Kunden angesammelt
werden, der Einzelne jedoch nur über geringe Information über das
Unternehmen verfügt. Ziel muss es vielmehr sein, eine Atmosphäre
des Vertrauens zu schaffen, in der die Privatsphäre des Individuums
gewahrt bleibt, der Kunde aber durch genauere Kenntnis der Information
Policy eines Unternehmens auf freiwilliger Basis und zu seinem eigenen
Nutzen persönliche Informationen preisgibt.
So definiert Samarajiva Schutz der Privacy als "control of outflow
of information (...) and control of inflow of information (...)
it includes non-release to a third party of information yielded
by one party unless with explicit consent" . Kann der Konsument
darauf vertrauen, so sind die Voraussetzungen einer "consensual
surveillance" gegeben und damit die Basis einer für beide Seiten
fruchtbaren und produktiven Beziehung, in der die Beteiligten die
nötige Kenntnis des Gegenübers besitzen.
3. Datenschutzaudits
- eine Form sektoraler Selbstregulation
Bisherige bundesdeutsche Ansätze wirtschaftlicher Selbstinitiative
beschränkten sich vor allem auf die von Medienverbänden und einigen
Unternehmen gegründete Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter
e. V. , eine Instanz zur Kontrolle der Verbreitung rechtswidriger
Inhalte im Internet. Zu diesem Zweck trafen sich auch Ende 1998
deutsche Provider auf einem Workshop des Bundeskriminalamtes , um
eine gemeinsame Zusammenarbeit festzulegen.
Eine ganz neue und völlig andere Dimension wirtschaftlicher Eigeninitiative
ergibt sich durch die Diskussion um die anstehende Umsetzung der
EU-Datenschutzdirektive. Die an vielen Stellen am deutschen Datenschutzsystem
orientierte Richtline beinhaltet jedoch auch materielle Neuerungen,
wie beispielsweise die Förderung der Selbstregulierung: Die Mitgliedsstaaten
haben vorzusehen, dass Berufsverbände und andere Vereinigungen gemeinschaftliche
Verhaltensregeln ausarbeiten und Verfahren entwickeln . Ebenso soll
nach Vorbild des seit April 1995 erfolgreich praktizierten Umwelt-Audits
dieses Instrument auch für die Effektivierung des Datenschutzes
nutzbar gemacht werden.
Mit der Idee eines Datenschutz-Audits werden mehrere Ziele verfolgt.
Einerseits sollen die durch die ubiquitäre Verwendung moderner IuK-Technologien
überforderten öffentlichen Datenschutzbeauftragten entlastet und
somit ein Beitrag zur Kompensation bestehender Defizite in der Einhaltung
des geltenden Datenschutzes geleistet werden. Anderseits soll dieses
Instruments die Selbstverantwortung datenverarbeitender Stellen
fordern und fördern, um dem gestiegenen Bewusstsein für Datenschutz
und Datensicherheit Rechnung zu tragen.
Ein weiteres Ziel ist die Stimulierung des Wettbewerbs um Datenschutz
als Qualitätsmerkmal. Datenschutz-Audit als Instrument eines verbesserten
Datenschutzes und als Wettbewerbsfaktor fand so auch schon 1997
im Mediendienstestaatsvertrag Berücksichtigung:
"Zur Verbesserung von Datenschutz und Datensicherheit können Anbieter
von Mediendiensten ihr Datenschutzkonzept sowie ihre technischen
Einrichtungen durch unabhängige und zugelassene Gutachter prüfen
und bewerten sowie das Ergebnis der Prüfung veröffentlichen lassen".
Auch wenn neben dem Anreiz der Image-Werbung ("Tue Gutes und rede
darüber") vor allem der Wettbewerbseffekt durch Teilnahme von Konkurrenten
und die sich - selbst oder gerade bei Freiwilligkeit - entwickelnde
Sogwirkung implizites Kalkül war, so sollte doch nach h.M. keine
Produktwerbung damit betrieben werden. Denn im Gegensatz zu einem
Gütesiegel wie beispielsweise dem "Blauen Engel" wird nicht ein
spezifisches Angebot bewertet. Vielmehr versteht sich ein Datenschutz-Audit
stattdessen "prozessbezogen" und hat als Ziel die Bewertung der
Wandlungsfähigkeit des Managementsystems:
"In ihm soll die Fähigkeit eines Unternehmens überprüft und prämiert
werden, flexibel auf die rasanten Veränderungen der Informations-
und Kommunikationtechniken zu reagieren und die sich dadurch immer
wieder neu stellenden Herausforderungen für den Datenschutz zu meistern".
Belohnt und ausgezeichnet werden dann Anstrengungen und Leistungen,
die über den gesetzlichen Minimalstandard hinausgehen. Zur Werbung
dienen die Teilnahmebestätigungen und die veröffentlichten Ergebnisse.
Das Datenschutz-Audit selbst wird als ein dynamisches Lernsystem
verstanden. Denn dadurch soll in den Unternehmen ein Datenschutzmanagementsystem
erst etabliert und dessen sukzessive Verbesserung infolge wiederkehrender
interner und externer Überprüfung erreicht werden. Auch wenn der
Leitgedanke des Datenschutz-Audits eine auf Freiwilligkeit beruhende
Stärkung der Eigenverantwortung und Selbstkontrolle ist, so ist
dennoch eine rechtliche Rahmensetzung notwendig. Einerseits muß
die Werbung mit den Teilnahmeerklärungen wettbewerbsrechtlich abgesichert
sein, andererseits beruht die Glaubwürdigkeit eines Audits auf der
Vertrauenswürdigkeit und dem Qualitätsstandard der externen Gutachter,
deren Qualifikation und Zulassung darum gesetzlich geregelt sein
sollten. Es zeigt sich hierbei wiederum die bereits oben angesprochene
Verzahnung und gegenseitige Bedingtheit von staatlicher Regulierungsleistung
und wirtschaftlicher Eigeninitiative.
|