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1. Selbsthilfe der Betroffenen
Das Set der Lösungsstrategien schließt mit den Möglichkeiten des
Selbstschutzes. Für diese Variante des Schutzes der "informationellen
Privatheit" besteht neben einer empirisch-pragmatischen Notwendigkeit
auch eine weitreichende normativ-rechtliche Legitimation.
Der Argumentationsstrang zur Begründung einer dringlichen Ausweitung
der Mechanismen und Instrumente des "Selbstdatenschutzes" rekurriert
immer wieder auf die "dynamische Entwicklung der Informations- und
Kommunikationstechnik in den letzten Jahren und die damit verbundenen
qualitativen Risikoverschiebungen für das informationelle Selbstbestimmungsrecht".
Begleitet wird dieser evolutionäre Vorgang von einer unaufhaltsamen
globalen Ausdehnung von Computernetzen und der in ihnen transportierten
Datenströme.
Bei diesem Phänomen der modernen elektronischen Kommunikation
stößt der Staat an die Grenzen seines legitimen Machtmonopols und
seiner darin implizierten Rechtsdurchsetzungsmöglichkeit, denn staatliche
"Instanzen können über die grenzüberschreitenden Netze, über die
auch personenbezogene Nachrichten fließen, keine wirksame und umfassende
Kontrolle mehr ausüben". Ursache ist die Konstitution eines qualitativ
neu- und andersartigen körperlosen Sozialraumes in der virtuellen
Welt der globalen Datennetze, die "staatliche Ohnmachtserfahrungen"
bewirken, da in ihm andere Bedingungen als in den Sozialbeziehungen
der körperlichen Welt herrschen und somit der Staat in dieser neuen
Sphäre über keine Zwangsmittel, kein Gewaltmonopol und keine Souveränität
verfügt. Und da der Begriff der Kontrolle mit demjenigen der Macht
verknüpft ist, verlieren die Nationalstaaten ihre Kontrollfähigkeit
und die Bürger ihren staatlich gewährten Schutz.
Ausweg aus dieser Situation ist die Besinnung auf die Eigenverantwortung
der Bürger als Nutzer und Konsumenten für den Schutz ihrer persönlichen
Informationen und die Betonung eines aktiven Selbstschutzes, dessen
Voraussetzung der Gesetzgeber als ein Element seiner neuen Strukturverantwortung
schaffen muß. Etwas überspitzt, aber sehr pointiert, fasst der Stellvertreter
des Landesbeauftragten für Datenschutz in Schleswig-Holstein und
Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) Weichert
diese veränderte Ausgangslage zusammen: "Es ist nun Aufgabe des
Staates, seine technisch rechtlos gestellten Bürgerinnen und Bürger
zum Ausgleich zum Selbstschutz (technisch) zu befähigen".
Diese als staatlichen Handlungsauftrag formulierte Forderung führt
zur normativen Begründung individueller Schutzmechanismen. Nach
der Rechtsprechung des BVerfG zur informationellen Selbstbestimmung
erfährt das allgemeine Persönlichkeitsrecht als freie Entfaltung
der Persönlichkeit unter den Bedingungen moderner automatisierter
Datenverarbeitung eine Ausweitung. Hierfür propagierte das Gericht
die grundsätzliche Kontrolle des Individuums über die Preisgabe
und Verwendung persönlicher Daten. Dies ist nicht zu verstehen im
Sinne einer absoluten Herrschaft des Einzelnen über seine eigenen
Daten, sondern vielmehr als Anrecht auf die Voraussetzungen, unter
denen sich Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft entfalten
kann. Kommunikation in all ihren Formen ist Träger und Charakteristikum
dieser Entfaltung.
Hoffmann-Riem sieht daher das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
nicht als ein privatistisches Abwehrrecht, sondern eher als Garant
einer selbstbestimmten Teilhabe an Kommunikationsprozessen und der
Autonomie in vernetzten sozialen Lebensräumen, in denen Freiheitsausübung
auf Gegenseitigkeit beruht. Insbesondere in den neuen Kommunikationsbeziehungen
zeige sich die Idee der Freiheitserweiterung im Zusammenspiel mit
anderen nachdrücklich.
Nach den Funktionsweisen der sich ausbildenden Informations- und
Wissensgesellschaft werden die Lebensverhältnisse mehr und mehr
durch technisch vermittelte Kommunikation geprägt, und diese komplexe
Kommunikationswelt ist verstärkt angewiesen auf eine funktionsfähige
Infrastruktur, die die Teilnahme des Einzelnen gewährleistet. Wenn
sich nun in dieser neuartigen Gesellschaftsformation die "Kommunikations-
und Handlungsfähigkeit der einzelnen Menschen innerhalb der Gesellschaft"
in immer stärkerem Maße durch informationellen Austausch konstituiert,
dann darf der ohnehin vielfältig überforderte Staat nach dem Gebot
der informationellen Selbstbestimmung die Entfaltungsmöglichkeiten
der Bürger insbesondere dort nicht durch intensive Regulierungen
beschränken oder gar unterbinden, wo der Einzelne sich selbst zu
schützen vermag. "Das Restriktionskriterium des möglichen und zumutbaren
Selbstschutzes ist ein Ausdruck des allgemeinen Rechtsgedanken,
dass es keine Freiheit ohne korrespondierende Verantwortlichkeit
gibt" . Diese Verantwortlichkeit konkretisiert sich im Subsidiaritätsgrundsatz,
nach dem eigene Vorsorgemaßnahmen Vorrang vor staatlichem Fremdschutz
genießen.
Der moderne demokratische Rechtsstaat befindet sich also in einem
Wandlungsprozeß hinsichtlich dem Verständnis seines Aufgabenbereichs.
Strategien der verfassungs- und rechtsverträglichen Steuerung und
Gestaltung von Technik beanspruchen einen ihrer gestiegenen Bedeutung
adäquaten Platz. Wie an anderer Stelle bereits erwähnt, überschneiden
sich Selbstschutzmechanismen und staatliche Vorsorgepflicht. Denn
dem Bürger als Rechtssubjekt mit Anspruch auf selbstbestimmte Teilnahme
an Kommunikationsprozessen kann zwar eine Teilverantwortung für
die Sicherung seiner selbst weitergegeben persönlichen Daten übertragen
werden, allerdings nur im Rahmen der Auslegung der unbestimmten
Rechtsbegriffe "Möglichkeit" und "Zumutbarkeit". Diese können sich
im Laufe der Zeit ändern und wandeln.
Die Entwicklung und Ausgestaltung der Informationsgesellschaft
wird mit Modifikationen der Selbstschutzkompetenz einhergehen, die
von staatlichen Instanzen gefördert werden müssen. Durch den objektiv-rechtlichen
Charakter des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung obliegen
dem Staat die rechtlichen Rahmenbedingungen und die technisch-organisatorischen
Vorkehrungen zur Ausgestaltung einer spezifisch kommunikationsgeeigneten
Infrastruktur, die "kommunikative Entfaltung in einer sozial-, rechts-
und demokratiestaatlich angemessenen Weise ermöglicht" . Die staatlichen
Aktivitäten finden ihre Begründung in dem speziellen Ausgestaltungsvorbehalt
des Grundrechtsbereichs zur Sicherung und Gewährleistung der realen
Freiheitsausübung. Zwar bedingt einerseits gerade die Technik die
Auflösung staatlicher Rechtsdurchsetzungskompetenz, aber andererseits
liefert sie auch das Instrumentarium zur Kompensation der damit
implizierten Defizite.
Regulative Steuerungsmittel werden obsolet, während zunehmend
die Technik Möglichkeiten des Selbstschutzes für alle Beteiligten
bietet. Den Risiken der informationellen Selbstbestimmung kann mit
datenschutzfördernden Techniken (PET - Privacy Enhancing Technologies)
begegnet werden: "Das Schlagwort von der datenschutzfreundlichen
Technik verweist auf den nicht mehr ernsthaft bestrittenen Zustand,
dass Datenschutz zunehmend durch Technik realisiert werden kann
und muss". In der wissenschaftlichen Literatur herrscht allerdings
keine Einigkeit, ob PET neben technologischen Instrumenten auch
organisatorische Konzepte mit einschließt . Hier überschneiden sich
die Verantwortlichkeiten. Der Staat ist für die Infrastruktur, die
Rechtssetzung und die mediale Bildung zuständig, der Nutzer schließlich
für den Erwerb der Kompetenz und den angemessenen Einsatz der Technik.
Technischer Selbstschutz
Datenschutzfördernde Techniken beschreibt Marc Rotenberg,
Director des Electronic Privacy Information Center (EPIC), als Technologien
"that limit or eliminate the collection of personally identifiable
information. Such methods include techniques for anonymous and pseudo-anonymous
payment, communication, and web access. By limiting the collection
of personal information, these approaches enable transactions avoid
the creation of personal information. By analogy to the environmental
context, this would be much like the design of an engine that generated
no pollutants". Neben den bereits erwähnten Methoden der Anonymisierung
und Pseudo-nomisierung werden in diesem Kapitel technische Lösungs-möglichkeiten
zum Schutz der informationellen Privatsphäre in den neuen Medien
aufgezeigt.
Datenkompression/Kodierung
Jede Kommunikation, auch die technisch vermittelte, basiert auf
Kodierung beim Absender und entsprechender Dekodierung beim Empfänger.
Grundsätzlich gilt, dass jede Kodierung auch wieder umkehrbar ist,
denn nicht wiederzuerlangende Daten muß man erst gar nicht versenden,
da sie auch der berechtigte Empfänger nicht lesen könnte. Telefongespräche
auf konventionellen analogen Kupferleitungen werden beispielsweise
als Modulation des Stromes übertragen. Durch Demodulierung kann
man wieder die originalen Töne erhalten. Schutz gegen unberechtigte
Mithörer bietet die Verwendung wenig bekannter Kodierung für den
Übertragungsweg, da diese aufwendigere Dekodierung nach sich zieht.
Eine weitergehende Sicherheitsmaßnahme bedeutet die Kompression
von Daten als Kodierungsverfahren. Bei dieser Methode nützt man
die Redundanz der mit einfacher Kodierung gespeicherten Nachrichten.
Ohne die überflüssigen Informationen wird nicht nur erheblich weniger
Speichervolumen benötigt, sondern steigt auch die Anfälligkeit der
Daten gegen Zeichenverluste. Bei nur einem fehlerhaften Bit ist
der gesamte Datenstrom bei redundanzloser Kodierung unleserlich.
Aus sicherheitstechnischer Perspektive kann man sich diese Eigenart
zunutze machen, um damit die Rekonstruktion der Daten für Fremde
zu erschweren.
Steganographie
Das Wort Steganographie kommt aus dem Griechischen und bedeutet
eigentlich "verborgenes oder verdecktes Schreiben". Die deutsche
Bezeichnung lautet "Geheimschrift, Geheimschreibekunst" . Während
das Verfahren ursprünglich vor allem militärisch genutzt wurde,
gibt es heute auch die zivile Nutzung, die in der wissenschaftlichen
Auseinandersetzung mit dem Fachterminus "Information Hiding" bezeichnet
wird.
Ronald L. Rivest, Informatiker am Massachusetts Institute of Technology
und Miterfinder des RSA-Verschlüsselungsverfahren (er ist das "R"
in RSA; vgl. 0), definiert Steganographie als "the art of hiding
a secret message within a larger one in such a way that the adversary
can not discern the presence or contents of the hidden message.
For example, a message might be hidden within a picture by changing
the low-order pixel bits to be the message bits".
Steganographie fasst eine große Menge von Methoden der geheimen
Kommunikation zusammen, bei denen die Existenz von Nach-richten
verborgen wird. Zu diesen gehört die Verwendung unsichtbarer Tinte,
verborgener Kanäle aber auch Zifferncodes und Microdots (Nachrichten
werden so verkleinert, dass sie nur mit Spezialgeräten wieder lesbar
gemacht werden können). Während unter der Kryptographie im Allgemeinen
die erkennbare Benutzung eines Kryptosystems zur Chiffrierung einer
Nachricht verstanden wird, bleibt bei der Steganographie auch die
Tatsache des Verschlüsselns selbst geheim. Prinzipiell bietet jede
Art von Daten die Möglichkeit, Informationen darin zu verstecken.
Ein Unberechtigter weiß weder, wonach er suchen soll, noch sind
ihm die zur Dechiffrierung notwendigen Regeln bekannt.
Unabhängig von der verwendeten Variante der Steganographie - ob
es sich nun um Mikroschrift in Ornamenten oder eine mittels bestimmten
Algorithmen generierte Regel für Zeichenreihen handelt, die die
eigentliche Botschaft enthält - nur Eingeweihte erkennen die in
scheinbar harmlosen Mitteilungen verborgenen Strukturen, da die
Trägerdaten auf den ersten Blick unverändert bleiben. Neben Wave-Dateien
eignen sich vor allem Bilder zum Verbergen von Nachrichten, da "das
Auge leichte Abweichungen der Farbe eines Pixel von den Nachbarn
nicht wahrnimmt".
Neue Dimensionen eröffnete demnach die rechnerunterstützte Steganographie,
mittels derer andere Quantitäten an Daten verarbeitet werden und
damit ein sicherer Transport vertraulicher Informationen stattfinden
kann: "Bild- und Tondateien dienen als digitale Heuhaufen, die kodierte
Nachrichten wie die sprichwörtlichen Nadeln verbergen" . Denkbar
sind allerdings auch Varianten, in denen die eigentlich relevanten
Nachrichten in gewöhnlichem Hintergrundsrauschen untergebracht werden.
Steganographie hat nicht die Aufgabe, die existierenden kryptograhischen
Verfahren abzulösen, sondern erweitert und komplettiert diese vielmehr.
Denn durch die Kombination von steganographischen mit kryptographischen
Verfahren wird eine neue Sicherheitsstufe erreicht: Sollte nämlich
eine versteckte Nachricht doch gefunden werden, dann stellt das
Entschlüsseln die nächste Hürde dar.
Dieser Umstand, verbunden mit der Eigenart, dass sich die Verwendung
steganographischer Methoden auf den ersten Blick gar nicht erkennen
lässt, bildet neben den verfassungsmäßigen Bedenken ein technisches
Argument gegen die restriktive Regulierung effektiver kryptographischer
Methoden. Durch die Möglichkeit des Einsatzes von Steganographie
ließe sich eine Beschränkung der Verschlüsselungsprodukte leicht
aushebeln.
Chaffing and Winnowing
Einen weiteren Ansatz zur vertraulichen Kommunikation bedeutet
das Verfahren des chaffing (Häckseln) and winnowing (Spreu vom Weizen
trennen) von Ronald L. Rivest. Rivests Methode "beruht nicht auf
Verschlüsselung sondern auf Authentisierung, d.h. dem Nachweis der
Nachrichtenquelle und ihrer unverschlüsselten Inhalte". Vertraulichkeit
wird danach nicht durch Verschlüsselung zu erreichen versucht. Statt
dessen wird mit Prüfsummen gearbeitet, wie sie etwa bei digitalen
Signaturen verwendet werden, um sicherzustellen, dass eine Nachricht
nicht verändert wurde. In einem "Zweischritt" zerstückelt der Absender
seine Nachricht zunächst in Pakete, die er durch fortlaufende Prüfsummen
authentisiert. In einem zweiten Schritt wird dem "Weizen" die "Spreu"
(chaff) beigefügt. So werden Informationspakete sinnlosen Inhalts
mit falschen Prüfsummen versehen und auf den Weg gebracht. Bildhaft
bringt der Kryptographie-Experte Bruce Schneier den Kern dieses
Verfahrens auf den Punkt: "Du hast eine Person die spricht und 1000
andere Leute, die schreien. Wenn du den Erkennungskode nicht kennst,
kannst du die eine Stimme nicht hören" . Denn der Unterschied zwischen
eigentlicher Nachricht und Datenballast ist nur für Eingeweihte
zu erkennen. Er verwirft die Päckchen mit falschen Prüfsummen und
setzt die richtigen anhand der fortlaufenden Numerierung wieder
zusammen - er trennt den Weizen von der Spreu und erhält die ursprüngliche
Nachricht. Ein Unberechtigter besitzt keine Möglichkeit, die echte
Botschaft aus den digitalen Heuhaufen herauszulesen. In diesem Punkt
ähnelt das Chaffing dem Verfahren der Steganographie.
Der Vorteil gegenüber kryptographischen Methoden ist die fehlende
Möglichkeit einer Hintertür für etwaige staatliche Überwachungsambitionen
in Form eines Dechiffrierungsschlüssel, wie man sie mit key recovery
als Schlüsselhinterlegung aus der Kryptographiedebatte kennt: "Novel
techniques for confidentiality are interesting in part because of
the current debate about cryptographic policy as to whether law
enforcement should be given when authorized surreptitious access
to the plaintext of encrypted messages. The usual technique proposed
for such access is ‚key recovery', where law enforcement has a ‚back
door' that enables them to recover the decryption key. Winnowing
does not employ encryption, and so does not have a ‚decryption key'.
Thus, the usual arguments in favor of ‚key recovery' don't apply
very well for winnowing".
Kryptographie
Bei der Diskussion um die Sicherung der Persönlichkeitsrechte und
den Erhalt informationeller Privatsphäre wird immer wieder auf kryptographische
Verfahren als Instrument der Gewährleistung von Privacy verwiesen:
"Wenn man eine Kodierung für Daten verwendet, die neben einem Algorithmus
auf einem frei wählbaren Schlüsselwort basiert, spricht man von
Kryptographie".
Rivest fasst moderne Verschlüsselung wie folgt zusammen: "transforming
the message to a ciphertext such that an adversary who overhears
the ciphertext can not determine the message sent. The legitimate
receiver possesses a secret decryption key that allows him to reverse
the encryption transformation and retrieve the message. The sender
may have used the same key to encrypt the message (with symmetric
encryption schemes) or used a different, but related key (with public-key
schemes)" . Kryptologie (von dem griechischem Wort kryptós lógos,
"Verstecktes Wort") ist die Wissenschaft der Methoden zur Verschlüsselung
(Chiffrierung) und Entschlüsselung (Dechiffrierung) von Informationen
mit dem Ziel, durch die Veränderung des Nachrichteninhaltes zwischen
zwei Kommunikationspartnern, Vertraulichkeit sicherzustellen.
Die Entwicklung von Verfahren zur Übermittlung von vertraulichen
und oder geheimen Nachrichten beginnt schon mit der "Skytale" der
Spartaner und der von Julius Cäsar verwendeten Technik der "Verschiebechiffre".
Die moderne technische Kryptographie wurde ursprünglich auf staatlich-militärischer
Ebene betrieben (beispielsweise die berühmte "Enigma" der deutschen
Wehrmacht im II. Weltkrieg), ihre Entwicklung im Wesentlichen für
nachrichtendienstliche Zwecke forciert. Später kam durch die Gefahren
der Wirtschaftsspionage eine ökonomische Motivation für Verschlüsselungsverfahren
hinzu. Lange Zeit wehrten sich Militärs, die in den USA als Geheimwissenschaft
eingestufte Disziplin für zivile Nutzung freizugeben. Immer noch
unterliegt Kryptographie der Rüstungsexportkontrolle und die Amerikaner
versuchen weltweit, eine Allianz für restriktive Ausfuhr-bestimmungen
aufzubauen. Heute sind die Methoden zur Datenverschlüsselung deutlich
komplexer geworden. Durch die ubiquitäre Verwendung von Computern
in den Bereichen Kommunikation, Datenübertragung und bei Finanztransaktionen,
steigen die Sicherheitsanforderungen von rechnergestützten kryptographischen
Verfahren parallel mit der Leistung moderner Rechner. Als sicher
erachtete Methoden besitzen teilweise eine beunruhigend geringe
Halbwertszeit.
In Zeiten weltumspannender elektronischer Kommunikationswege kommt
kryptographischen Methoden eine erweiterte Bedeutung zu. Es geht
nicht mehr nur allein um Sicherstellung von Geheimhaltung und Anonymität,
sondern Authentizität, Identitäts- und Integritätsleistungen durch
digitale Signatur spielen eine ebenso entscheidende Rolle. Authentifikation
ist nicht nur ein alltäglicher und omnipräsenter Vorgang unseres
Lebens (jede Unterschrift authentifiziert uns), sondern wird zukünftig
in einer verstärkt mediatisierten und elektronisierten Umwelt ein
fundamentaler, da vertrauensgenerierender Faktor. Im Kommunikationszeitalter
wird nun dieser Zweig der Mathematik (Zahlentheorie, Kodierungstheorie)
immer unentbehrlicher. Gemeinsam ist allen kryptographischen Verfahren
die Umwandlung der Daten in eine nicht zu lesende Form durch den
Absender und die Umkehrung dieser Chiffrierung durch den autorisierten
Empfänger.
Die zur Verschlüsselung und Entschlüsselung benutzten Informationen
werden gewöhnlich als Schlüssel bezeichnet. Entsprechen sich die
Schlüssel zum Kodieren und Dekodieren spricht man von symmetrischen
oder Secret-key-Verfahren. Asymmetrische Methoden beruhen auf einem
nicht identischen Schlüsselpaar. Die Entwicklung symmetrischer Methoden
fand 1976 mit der Festschreibung des sogenannten Digital Encryption
Standard (DES), der noch heute weltweit verwendet wird, einen Höhepunkt.
Mit der Prüfung des Algorithmus beauftragt, empfahl die NSA, die
ursprünglich geplante Schlüssellänge von 128 Bit auf 56 herabzusetzen,
um weiterhin den staatlichen Informationszugriff sicherzustellen.
Im selben Jahr kam es quasi zu einem Quantensprung in der Kryptologie
mit der als revolutionär betrachteten Lösung des systemimmanenten
Problems des symmetrischen Verfahrens: Wie kann man den geheimen
Schlüssel für die kodierten Informationen sicher übermitteln? Die
Antwort fand man durch die Verwendung zweier unterschiedlicher,
aber zusammenhängender Schlüssel: einen öffentlichem und einem geheimen,
privaten. Im Gegensatz zur symmetrischen Methode werden die Daten
mit dem public key (öffent-licher Schlüssel) nur kodiert. Wieder
dechiffrieren läßt sich die Nachricht ausschließlich mit dem entsprechenden
Geheimschlüssel, den der Empfänger niemals aus der Hand geben darf
(private key). Am häufigsten eingesetzt wird heute der "RSA-Algorithmus",
benannt nach den Initialen seiner Erfinder Ronald L. Rivest, Adi
Shamir und Leonard Adleman. Entscheidendes Sicherheitskriterium
für asymmetrische Datenverschlüs-selungssysteme ist, dass sich aus
dem öffentlichen Schlüssel unter keinen Umständen der geheime private
errechnen lässt. Dafür entfällt dann die Notwendigkeit für Sender
und Empfänger ein gemeinsames Geheimnis zu hüten, denn in jeder
Kommunikation werden nur öffentliche Schlüssel benutzt und die private
keys werden niemals übertragen oder gar verteilt. Und so ist nicht
die Verlässlichkeit und Sicherheit des Übertragungsweges der neuralgische
Punkt, sondern die Vertrauenswürdigkeit der Zuordnung von öffentlichem
Schlüssel zu Nutzer. Ansonsten hatte man damit den perfekten elektronischen
Briefumschlag gefunden. Von fast noch größerer Bedeutung ist jedoch
die Umkehrung dieses Verfahrens. Denn damit lassen sich erstmals
auch brauchbare elektronische Unterschriften erzeugen. So verwendet
man auch bei den meisten Varianten des neuen, digitalen Netzgelds
das Verfahren asymmetrischer Kryptographie.
Asymmetrische Verschlüsselung funktioniert nach folgendem Schema:
Im Public-Key-Verfahren wird ein Schlüsselpaar generiert, "A" steht
dabei für den privaten geheimen Schlüssel und "a" für den öffentlichen.
Ein mit dem public key "a" verschlüsselter Text (theoretisch für
jeden in einem öffentlichen Verzeichnis zugänglich) kann nur in
Kenntnis von "A" dekodiert werden. Somit kann man den Kreis der
autorisierten Empfänger einschränken, und zwar auf eine bestimmte
Gruppe oder auch lediglich eine Person. Beispiels-weise können viele
Nachrichten mit "a" chiffriert und an den Besitzer von "A" gesendet
werden, aber nur er kann die Daten auch lesen. Mit einer Elektronischen
Signatur soll die Authentizität eines Dokumentes sichergestellt
werden. Zu diesem Zweck werden die Daten durch den Absender mit
dessen geheimen Schlüssel "A" kodiert. Entschlüsseln kann nun jeder
diese Nachricht mit dem frei zugänglichen öffentlichen Schlüssel
"a", um damit zu verifizieren, dass nur der Inhaber von "A" die
Nachricht gesendet haben kann. Die Daten sind damit zwar nicht geschützt,
aber wenn die Zuordnung des Schlüsselpaares "Aa" zu einer Person
als gesichert angesehen werden kann, besteht eine Garantie für den
Status des Absenders. Deshalb wird dies auch nicht als Verschlüsseln
i.e.S. angesehen, sondern als digitales Signieren. Die Kombination
beider Verfahren und die Verwendung zweier Schlüsselpaare garantiert
die Herkunft eines Textes und sichert, wer die Daten ausschließlich
empfangen kann. Dazu signiert der Absender die Nachricht mit seinem
geheimen Schlüssel und verschlüsselt sie daraufhin mit dem public
key des Empfängers. Dieser kehrt das Verfahren um und entschlüsselt
zuerst mit seinem private key und anschließend mit öffentlichen
des Absenders. Als Hauptvorteil asymmetrischer Kryptographie gelten
die erhöhte Sicherheit und die bequemliche Nutzung, denn die geheimen
Schlüssel werden weder übertragen noch veröffentlicht.
Für die Anwendung symmetrischer Verfahren bedarf es immer einer
Übermittlung des geheimen Schlüssel, sei es auf persönlichem Weg
oder mittels eines anderen Kommunikationskanals, was immer ein gewisses
Restrisiko beinhaltet. Desweiteren spricht die Möglichkeit, mit
Hilfe digitaler Signaturen Daten zu authentifizieren, für die asymmetrische
Variante. Eine Beglaubigung mittels symmetrischer Kryptographie
erfordert entweder das Verteilen des geheimen Schlüssels oder das
Vertrauen in eine dritte Instanz, die über alle Kopien aller geheimen
Authentifizierungsschlüssel verfügt. Gefahr besteht dann durch Manipulation
der so zentral gespeicherten Daten oder durch ein öffentlich nicht
zu prüfendes Abstreiten einer zuvor als echt bezeugten Nachricht,
und zwar mit dem Verweis auf eine fälschliche Weitergabe seines
geheimen Schlüssels. Eigenschaft der asymmetrischen Authentifizierung
ist die sogenannte "Unleugbarkeit", da jeder die alleinige Verantwortung
für seinen geheimen Schlüssel trägt. Nachteil asymmetrischer Verfahren
ist die durch wesentlich komplexere Rechenanforderungen bei Ver-
und Entschlüsseln bedingte Langsamkeit. In der Praxis haben sich
deshalb Hybridtechniken bewährt und durchgesetzt, die die jeweiligen
Vorteile beider Methoden ausnutzen: die erhöhte Sicherheit der asymmetrischen
und die Geschwindigkeit des symmetrischen Verfahrens. Bei einem
"digitalen Umschlag" beispielsweise können große Datenmengen mit
herkömmlicher symmetrischer Kryptographie chiffriert werden und
nur der symmetrische Schlüssel wird mittels Secret-key-Verfahrens
kodiert. Beim Ver- und Entschlüsseln müssen Zeichenfolgen in andere
umgerechnet werden; die chiffrierte Datenmenge kann dabei wesentlich
voluminöser als die ursprüngliche werden und so die Übertragungszeit
erhöhen. Aus diesem Grund wird für eine digitale Signatur nicht
die gesamte Nachricht verschlüsselt, sondern lediglich der wesentlich
kürzere "Fingerabdruck", eine die Daten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit
repräsentierende Identifikation. Die Quersumme einer Zahl ist beispielsweise
ein solcher Fingerabdruck; allerdings ein sehr unsicherer, da ein
Vertauschen zweier Ziffern keine Veränderung bedeutet. Ein aus einem
Text errechneter sogenannter Hashwert garantiert dagegen die Unverfälschtheit
einer Nachricht, denn nach einer Veränderung auch nur eines bits
passt der Hashwert nicht mehr zum Text.
In der Terminologie der Datenverarbeitung wird "Hashen" (kleinhacken)
als Verdichtungsrechnen bezeichnet. Zur eindeutigen Zuordenbarkeit
wird ein getrennt errechneter Fingerabdruck der Nachricht beigefügt
und mit dem privaten Schlüssel "A" des Absenders verschlüsselt.
Erzeugen kann diese Signatur also nur der Besitzer von "A", lesen
und verifizieren (dechiffrieren mit "a") alle, die über diesen öffentlichen
Schlüssel "a" verfügen. Doch auch asymmetrische Kryptographie besitzt
Nachteile in Form von Angriffspunkten. Denn jedes Public-key-System
arbeitet mit Zertifizierungsinstanzen, mittels derer zwei Probleme
gelöst werden sollen. Erstens wie werden die öffentlichen Schlüssel
für jeden zugänglich gemacht und zweitens - von essentieller Bedeutung
- wer garantiert die Authentizität der Schlüssel. Der ersten Anforderung
kann man mit Key-Servern oder Mail-Robotern, die Schlüssel zurückschicken,
begegnen. Zur Identitätsgarantie - insbesondere bei nicht persönlichen
Beziehungen, wie sie meist im Umfeld elektronischer Transaktionen
vorliegen - bedarf es neutraler Dritter oder sogenannter Trusted
Third Parties, denen allgemein Vertrauen zugesprochen wird.
Unter der kryptographischen Anwendungssoftware etablierte sich
"Pretty Good Privacy" (PGP) des Amerikaners Philip R. Zimmermann,
als anerkannter und sicherer De-Facto-Standard zur authentischen
und vertraulichen elektronischen Kommunikation. Unter Verwendung
der Algorithmen RSA und IDEA entwickelte Zimmermann Anfang der 90er
Jahre ein für den Massenmarkt konzipiertes Tool zum Kodieren und
Signieren. Nachdem sich das Programm über Internet weltweit verbreitete,
wurde gegen den Informatiker ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß
gegen das Kriegswaffenexportgesetz eingeleitet.
Datenschutzgerechte Biometrie
Ein grundlegendes Problem der computergestützten Identifikation
ist die Abhängigkeit von "Besitz" (Chipkarten) oder Mechanismen
des "Wissens" (Paßwort und PINs), die die Gefahr des Vergessens
oder des Verlusts in sich bergen. Deshalb notieren viele PC-Benutzer
ihre Paßwörter und konterkarieren somit jegliche sicherheitstechnischen
Vorkehrungen.
Abhilfe schaffen können biometrische Verfahren , da sie "auf Charakteristika
des individuellen Menschen (‚Sein') beruhen, besitzen sie demgegenüber
den Vorteil, dass sie nicht einfach gestohlen oder ausgespäht werden
können und häufig komfortabler zu bedienen sind" . Damit leisten
sie nicht nur einen Beitrag zur Datensicherheit in den Bereichen
Zugangs- und Zugriffskontrolle , sondern können auch bei der Abgabe
von elektronischen Willenserklärungen im Umfeld digitaler Signaturen
als persönlicher Schlüssel fungieren. Hierfür wurde im Signaturgesetz
vorgesehen, dass neben den konventionellen Methoden der Identifikation
wie Besitz und Wissen auch biometrische Merkmale komplementär möglich
sind (§ 16 Abs. 2 SigV ). Zur Identifikation durch biometrische
Merkmale muss eine Referenzdatenbank angelegt werden, in der durch
biometrische Sensoren erfasste relevante Informationen von Personen
nach bestimmten Regeln modelliert und digital hinterlegt werden.
Die Erkennung erfolgt später durch einfachen Datenabgleich, bei
dem sich Fehler natürlich nicht ausschließen lassen . Unter sicherheitstechnischem
Gesichtspunkt ist eine Systemkonfiguration anzustreben, die möglichst
falschen Zutritt ausschließt und dagegen autorisierten Nutzern eher
mehrere Versuche zumutet.
Wie alle Technologien bergen auch biometrische Erkennungsverfahren
Gefährdungen für die Privatsphäre der Menschen. Physiognomische
und psychologische Merkmale sind nicht nur personenbezogene, sondern
auch auf Dauer personengebundene Daten und daher hoch sensibel.
Desweiteren besteht die Gefahr, dass biometrische Sensoren "unter
Umständen mehr Informationen aufnehmen und analysieren als für die
Identifikation der Person benötigt werden (z. B. bestimmte Krankheiten
oder die momentane Stimmung der Person)" . Auch können die gespeicherten
Referenzdaten ausgewertet und durch Verknüpfungen mit anderen Datenbeständen
umfangreiche Profilbildung mit zum Teil kompromittierenden Sachverhalten
ermöglichen. Dies ist bei Informationen, aus denen direkte Rückschlüsse
auf die Identität der Personen gezogen werden können, als besonders
bedenklich einzustufen. Daher sind bei Aufbau und Gestaltung solcher
biometrischer Verfahren, hohe Datenschutzanforderungen zu stellen.
Entscheidend ist hierbei die ausdrückliche Mitwirkungsaufforderung
an den Benutzer, um unerkannte Datenerhebung zu vermeiden. Ebenso
sollten die verschlüsselt im System abgelegten Daten unter der Kontrolle
der Anwender stehen und in ihrem Verfügungsbereich gespeichert sein.
Exemplarisch und wegweisend ist die frühzeitige und aktive Mitgestaltung
des schleswig-holsteinschen Datenschutzbeauftragten an einem Pilotprojekt
zum Electronic Banking von Biometrie-Herstellern des TeleTrusT Vereins.
Damit finden Datenschutz- und Verbraucherschutzinteressen schon
in der Entwicklungsphase Berücksichtigung . Dies geschieht zu beiderseitigem
Nutzen, denn durch eine frühzeitige Einbindung von Anwendervertretern
lässt sich die spätere Akzeptanz von Nutzern erleichtern.
Spamming
Zur Lösung dies Spamproblems existieren mehrere Alternativen; im
Wesentlichen technischer Selbstschutz. Die Methoden lassen sich
nach Ansatzebene kategorisieren: Sie beginnen bei Verfahren, die
der Einzelne benutzen kann, andere versuchen, eine Hierarchieebene
höher anzusetzen, nämlich bei Administratoren von Newsgroups, und
schließlich gibt es Möglichkeiten, mit denen sich Provider oder
Online-Dienste zu behelfen versuchen.
Die gebräuchlichste ist die Initiierung von "Mail-Bomben" (elektronische
Post mit mehreren Megabyte Volumen), die allerdings bei falschen
Adressen - was sich verstärkt bei Spammern durchsetzt - ins Leere
laufen. In Newgroups besteht auch die Möglichkeit, sogenannte Cancelbots
einzusetzen. Mit diesen Programmen werden in Textschema und Häufigkeit
sich ähnelnde Nachrichten automatisch gelöscht. Vergleichbar arbeiten
Filter, die für jedes Mailprogramm angeboten werden. Nachdem Adressfeld
und Betreffzeile nach individuell eingestellten Kriterien durchsucht
sind, werden die Nachrichten entweder nach einer Spam-Wahrscheinlichkeits-Skala
kategorisiert oder, bei entsprechender Konfiguration, selbständig
in den elektronischen Papierkorb aussortiert. Eines der zur Zeit
wohl besten Anti-Spam-Programme für den PC heisst Spammer Slammer.
Eine andere Möglichkeit bilden Sperrlisten. Einzusetzen sind diese
an verschiedenen Punkten der Kommunikationshierarchie. Im Usenet
besitzen mittlerweile alle Newsreader ein Killfile, in das man Absender
einträgt, von denen Beiträge nicht mehr angenommen werden. Provider
oder Online-Dienste generieren Sperrlisten mit Domains, von denen
elektronische Post abgeblockt wird (sogenannte "Rogue-Sites" - Schurkenangebote).
Vorteil solcher Lösungen ist, dass der Endnutzer erst gar nicht
die Online-Gebühren fürs Laden der Junk-Mail bezahlen muss. Provider
profitieren ebenfalls von solchen Verfahren, da sie die enormen
Datenmengen von Spam-Aktionen oder die folgenden Mailbomben-Aktionen
vermeiden können.
Gerade Online-Dienste fürchten darüberhinaus noch anderes: Die
Todesstrafe. Usenet Death Penalty (UDP) richtet sich gegen spammerfreundliche
Provider und Online-Dienste und bedeutet den Ausschluss ihrer Kunden
vom Usenet. Wie wirkungsvoll dieses Instrument sein kann, bezeugt
die Änderung der Spamming-Politik von CompuServe nach der bloßen
Androhung der UDP Ende 1997 . So zeigen sich auch bereits erste
Versuche von wirtschaftlicher Selbstregulierung. Neben der Einrichtung
spezieller Mail-Adressen (abuse@...), an die Nutzer Infrastrukturmissbräuche
melden können, versuchen Provider auch, sogenannte Codes Of Conduct
zu etablieren. Die Einsicht wächst, dass Spam auch handfeste (negative)
ökonomische Konsequenzen haben kann. Es schädigt das Imgage einer
Unternehmung und zerstört die Akzeptanz elektronischer Kommunikationsmedien:
"Das kommt wie ein Bumerang auf ein Unternehmen zurück. Wer will
mit so einer Firma denn noch etwas zu tun haben? (...) Da das Netz
noch ein sehr junges Medium ist, wirkt so etwas auf viele Leute
verunsichernd und trägt nicht zur Glaubwürdigkeit des Mediums bei",
wie die Mitarbeiterin einer Produktionsfirma formuliert. Statt dessen
wird das Modell der sogenannten 'Freitag-Liste' favorisiert: unter
http://www.de/freitag Registrierte sprechen sich ausdrücklich gegen
unerwünschte Reklamepost aus. Ob allerdings Unternehmungen, die
ihr Geld mit Adressenhandel verdienen, einen solchen Berufs- oder
Firmenethos besitzen, ist zumindest fraglich. Und so verstärkt sich
der Ruf nach staatlicher Regulierung an einem Punkt, an dem die
Selbstreinigungskräfte des Marktes zu versagen scheinen.
In Amerika bildete sich eigens eine Organisation namens Coalition
Against Unsolicited Commercial Email (CAUCE) , um Kongressabgeordnete
für eine staatliche Regulierung zu gewinnen: "Der technische Kram
nützt nichts, die marke-tingorientierte Argumentation hilft nicht
weiter, nun ist dies unsere letzte Hoffnung" , wie der CAUCE-Sprecher
Scott Hazen erläutert. In Europa besteht die Chance der Spamming-Plage
endgültig ein Ende zu setzen. Denn der Rechts- und Wirtschaftsausschuss
arbeitet derzeit an der sogenannten EU-Haftungsrichtlinie , durch
die auch unter anderem die Zulässigkeit von Spamming geregelt werden
soll. Nach amerikanischem Vorbild versuchen Bürgerinitiativen wie
Stimm gegen Spam , durch Online-Petition Anwenderinteressen zu mobilisieren.
In den Vereinigten Staaten gelang es so, die Pläne der Federal
Deposit Insurance Corporation (FDIC) zu stoppen. Amerikanische Banken
sollten durch "Know Your Costumer" zur Überwachung der finanziellen
Transaktionen aller Kunden verpflichtet werden. Die spontan entstandene
Online-Kampagne Defend Your Privacy mobilisierte in kurzer Zeit
so viele Protest-Mails, dass die FDIC vorerst von ihren Überwachungsplänen
absah. Nach aktuellem Stand der Richtlinie ist lediglich eine Kennzeichnungspflicht
für Werbe-Emails vorgesehen. Während die Lobby der Werbeindustrie
auf eine Spam-Freigabe drängt, versuchen Bürgerinitiativen ein generelles
Verbot zu bewirken. Nach Auskunft der Kommission soll die Richtlinie
nicht vor 2000 umgesetzt werden, um einer öffentlichen Debatte Raum
zu geben . Zur Diskussion steht somit neben dem Opt-out-System nach
dem Richtlinientext - Anwender müssen sich aktiv gegen den Empfang
von Werbung aussprechen - eine Opt-in-Lösung, wie sie die Online-Petition
und Eco präferieren. Danach sollte elektronische Werbung nur zulässig
sein, soweit der Adressat den Empfang erlaubt oder gar anfordert.
Ein Vorschlag aus dem Rechtsausschuss sieht die Einrichtung einer
"Email-Robinson-Liste" vor. Nach Vorbild dieses Opt-out-Registers
für Werbefaxe sollen sich Ver-braucher eintragen können, wenn sie
keine Spam erhalten wollen . Der Förderverein Informatik und Gesellschaft
FITUG plädiert für eine dezentral organisierte Lösung. Eine Schlüsselrolle
spielen dabei die Internet Service Provider, die mit den Werbetreibenden
eine freiwillige Selbstkontrolle vereinbaren können. Bei Vertragsabschluss
sollte den Kunden die Möglichkeit eingeräumt werden, sich bei ihrem
Provider gegen den Empfang unerwünschter Werbemails auszusprechen.
Die Netzdienstleister würden somit über eine ständig aktuelle Liste
mit werbeempfänglichen Verbrauchern verfügen und diese Werbetreibenden
gegen Entgelt veräußern. Vorteile böte diese Variante allen Beteiligten,
denn die Kosten einer solchen Liste tragen nicht die Konsumenten,
Daten von Nicht-Werbungsinteressierten würden nicht weitergegeben,
und schließlich erhielten Unternehmen Daten einer qualitativ hochwertigen
Zielgruppe, die Spamming nicht kategorisch in den Desktop-Papiereimer
entsorgt.
Alle Lösungsvorschläge bewegen sich im Spannungsfeld von wirtschaftlichen
und politischen Interessen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
tangiert in diesem Bereich auch immer das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung:
"Wer Free Speech garantieren wolle, der müsse auch Free Commercial
Speech befürworten" , wie es der als "Spam-King" bezeichnete Sanford
Wallace formuliert.
Noch offensichtlicher zeigt sich ein Folgeproblem bei der Errichtung
des neuen und besseren Usenet II . Dem Ziel, Spamming endgültig
auszurotten, verpflichtet, wollen die Hierarchie-Manager ein das
Usenet I ergänzendes neues System aufbauen, das "den Vorgänger bezüglich
Sauberkeit, Strukturiertheit und Übersichtlichkeit übertreffen soll"
. Erreicht werden soll dies durch eine obligatorisch vorgesehene
Moderation der Newsgroups. Diese Überwachungsinstanz, so sinnvoll
sie auch sein mag, bedeutet nichts anderes als eine Art von Zensur
und widerspricht nicht nur dem "Grundgesetz" des Usenets, nämlich
dem Konzept der Anarchie, sondern ebenso auch dem Recht auf informationelle
Selbstbestimmung.
2. Medienkompetenz
als Bildungsauftrag
Alle bisher angesprochenen Methoden des Selbstschutzes implizieren
Informations- und Medienkompetenz, und zwar im doppelten Sinn. Zur
staatlichen Strukturverantwortung zählt nicht nur die Schaffung
und Gewährleistung einer Infrastruktur zur kommunikativen Selbstentfaltung
und informationellem Austausch, die rechtlichen Rahmenbedingungen
für die freie Verfügbarkeit technischer Selbstschutzmechansimen
und für die Umsetzung technisch-organisatorischer Sicherheitskonzepte.
Vielmehr ist der Staat gefordert, die Bedingungen für "eine aktive
und informierte Öffentlichkeit" zu schaffen.
Eigeninitiative oder auch nur die Verwendung adäquater Schutzinstrumente
setzt immer auch ein Wissen um die Gefahrenpotentiale, wie auch
die Möglichkeiten des Schutzes voraus. Unverzichtbar wird in Zukunft
eine breite "Aufklärung über die Gefährdungen bei der Nutzung der
neuen Informations- und Kommunikationstechniken" und - daraus resultierend
- die verschiedenen Ausprägungen der Verletzung informationeller
Privatsphäre. Erst wenn Problembewusstsein geschaffen und ein grundlegendes
Verständnis über die Möglichkeiten und Zusammenhänge von elektronischer
Überwachung und Profilbildung vorhanden ist, können technische Selbstschutzstrategien
ihre volle Wirkung entfalten. Der Umgang mit den neuen Medien wird
zunehmend eine entscheidende "Schlüsselqualifikation", mit deren
Erwerbung in frühster Jugend begonnen werden sollte, aber dennoch
lebenslang anhält und darum in Curricula aller Ebenen verankert
werden muss.
Die Nutzungsmöglichkeiten moderner Informationstechniken und neuer
Medien expandieren fast exponentiell und in entgegengesetztem Verhältnis
dazu verringert sich das Verständnis der Funktionsabläufe und damit
die Beherrschung der Systeme . "Die datenschutzfreundliche Gestaltung
von Systemen und Verfahren allein reicht aber nicht. Sie wird nur
dann effektiv, wenn Anwender bzw. Verbraucher über ausreichende
Mediennutzungs- bzw. Technikkompetenz verfügen. Netzteilnehmer müssen
m.a.W. genügend über die Risiken der Netznutzung und ihre hardeware-
und softwarebezogenen Sicherungsmöglichkeiten informiert sein. Ohne
hohe Benutzerfreundlichkeit und viel know-how-Vermittlung bleibt
der technische Selbstdatenschutz auf ‚Computerfreaks' begrenzt".
Andererseits gebietet die Lösung von Privacy-Verletzungen und die
Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung mehr
als nur die rechtliche Rahmensetzung zur Freigabe und Nutzung technischer
Schutzinstrumente und die Vermittlung ausreichender Nutzungskompetenz.
Eine Informatikkompetenz ist nur notwendige, nicht aber hinreichende
Bedingung, das Versprechen einzulösen, sich selbstbestimmt und informationell
abgesichert an den gesellschaftlichen und professionellen Kommunikationsprozessen
zu beteiligen. Vor diesem Hintergrund ist die informationswissenschaftliche
Forderung nach einem "Informationsführerschein" oder entsprechender
Informationskompetenz zu verstehen.
Ein den Funktionsbedingungen der Informationsgesellschaft entsprechendes
Bildungssystem muß neben der Kompetenz zur Verarbeitung und Verteilung
von Informationen auch Informationsarbeit im informationellen und
nicht technischen Sinne mit einschließen. Wer sich informationell
selbstbestimmt verhalten will, bedarf der "Fähigkeit des geschulten,
effizienten und bewußten Umgangs mit Information, sowohl um diese
selber als Beiträge zu erzeugen als auch um sie zu nutzen" . Informationsressourcen
müssen methodisch kontrolliert zur Lösung anstehender, aktueller
Probleme auch wirklich genutzt werden können. Nach dem informationswissenschaftlichen
pragmatischen Verständnis von Information ist es von entscheidender
Bedeutung, die Handlungsrelevanz und den Wahrheitsgehalt der gewonnenen
Informationen einzuschätzen - eine grundlegende Fähigkeit, die aber
in Zukunft und zu Zeiten elektronischer Kommunikation noch an Bedeutung
gewinnen wird.
Schließlich muss erkannt werden, dass nur durch ausreichende informationelle
Bildung ganz neuen Spaltungen in der Gesellschaft begegnet werden
kann. Will man eine Trennung zwischen "information poor" und "information
rich" vermeiden, müssen Konzepte gefunden werden, die nötige Medienkompetenz
in alle Schichten und Bereiche einer Gesellschaft tragen.
3. Organisationale Aspekte
des Selbstschutzes
Neben den staatlich formulierten rechtlichen Rahmenbedingungen
bedarf die Nutzung von Selbstschutzmechansimen einer Sicherungsinfrastruktur.
Insbesondere für Lösungen, die auf der Verwendung kryptographischer
Verfahren basieren, sind organisationelle Konzepte unabdingbar.
Gleichgültig ob Daten verschlüsselt oder lediglich digital signiert
werden, immer bedürfen die grundlegenden Fragen des Schlüsselmanagements
einer institutionellen Absicherung. Fragen der Schlüsselerzeugung,
-übertragung, -speicherung und -zuordnung werden gemeinhin als Aufgaben
des Schlüsselmanagements definiert und sind weniger ein technisches
Problem als vielmehr eine Frage des Vertrauens. Einerseits resultiert
dies aus der Handhabung sensibler, da geheimer Kodes, und andererseits
soll soziale Interaktion im nicht mehr personalisierten Umfeld ermöglicht
werden.
Doch welche Instanz ist so vertrauenswürdig, dass ihr in Situationen
prinzipieller Unsicherheit und Ungewissheit die Kompentenz und Legitimation,
allgemein und - von essentieller Bedeutung - von der Allgemeinheit
zugesprochen wird, um so Verlässlichkeit und glaubwürdige Kontrolle
garantieren zu können? Dem Staat wird dieser Vertrauenskredit in
immer geringerem Ausmaß entgegengebracht, so dass die neuralgischen
Aufgaben des Vertrauensmanagements auf elektronischen Märkten in
erster Linie "neutralen Dritten" (Trusted Third Parties) übertragen
werden.
Wie wir schon bei der Diskussion um die Policy-Siegelinstanz TRUSTe
gesehen haben, handelt es ich bei den Trust Centern um eine Art
neuer Mittler im Umfeld elektronischer Märkte und Marktplätze, an
welche die Aufgabe delegiert wird, "Transaktionen in Netzwerken
nachvollziehbar und vertrauenswürdig zu machen (...) Sie übernehmen
z.B. klassische Notarfunktionen für das Netz, wie Kryptographie-Kontrolle,
Identifikation, Authentifikation, Verifikation oder Über-wachung
einer elektronischen Unterschrift. Sie sollen vertrauenswürdige
Antworten auf die Fragen geben, welchen Zertifizierungsdiensten
auf welcher Kryptographie-Grundlage man trauen kann".
Trust Center sollen die Vertrauenslücke zwischen den Endkunden
und den meist anonymen elektronischen Organisationen kompensieren,
wenn vertrauensstiftende persönliche Beziehungen nicht mehr vorhanden
sind. An deren Stelle treten organisationale-institutionelle Substitute:
"Users of a cryptrographic system are willing to place trust in
agents, and to rely on these agents to manage the parts of the system
that the users themselves, because of lack of time, energy, desire,
or expertise, are not able to manage (...) They do not want constantly
to oversee and negotiate with their agents. Rather, they would like
to bestow and cultivate ‚system trust' (Luhmann 1979, 22). They
would like to go confidently into uncertainty".
Für kryptographische Verfahren sollen Trust Center die Aufgaben
der Identitätssicherung und Zertifizierung übernehmen, für die der
deutsche Gesetzgeber durch das Signaturgesetz und durch die Signaturverordnung
im Rahmen des Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes die
rechtlichen Strukturen festgelegt hat. Die Möglichkeiten der Namensgebung
sind dabei genauso vielfältig wie die realen institutionellen Ausprägungen:
Ob sie "Zertifizierungsstellen oder -instanzen", "Certification
Authorities", "Key Distribution Center", "Trusted Third Parties"
oder eben "Trust Center" genannt werden, die entsprechenden Aufgaben
können von verschiedenartigen Organisationen wie privatwirtschaftlichen
Unternehmungen, Überwachungsvereinen, wissenschaftlichen Gesellschaften,
Forschungsinstituten, Bürgerinitiativen oder Vertretern der Medien
wahrgenommen werden.
Eine Alternative zur Organisation von vertrauenswürdigen Instanzen
ist die Idee der "webs of trust". Authentizität beim Einsatz kryptographischer
Verfahren soll hierbei durch transitive Relationen sichergestellt
werden: "A" vertraut "B" und wenn "B" "C" vertraut, dann kann "A"
auch "C" vertrauen, selbst wenn zwischen diesen beiden keine persönliche
Beziehung besteht. Dieses in der Cypherpunk-Bewegung entstandene
Konzept bezeichnete ursprünglich anonyme Remailer-Systeme . Unter
einem antiinstitutionellen Paradigma und zentralistischen Ansätzen
misstrauend, wollen die Befürworter Authentizität beim Einsatz kryptographischer
Verfahren und Privacy in globalen Netzwerken durch Identitätsverschleierung
ermöglichen.
Neuralgischer Punkt aller Public-Key-Verfahren ist das Vertrauen
in die Echtheit eines öffentlichen Schlüssels. Nach der Idee des
Vertrauens-netzwerkes wird die Authentizität eines Schlüssels durch
eine Signatur bezeugt. Zertifikate können einem Schlüssel dann gegeben
werden, wenn man sich über die Identität und die Zuordnung eines
Schlüssels zu einer Person, durch persönlichen Kontakt beispielsweise,
absolut sicher ist. "A" kennt und traut "B" und nimmt dessen Public-Key
in seinen Schlüsselbund auf und garantiert mit seiner Unterschrift
für die Echtheit des Schlüssels. Wenn "C" nun in "A" volles Vertrauen
besitzt, dann traut er nicht nur auch "B" und dessen Schlüssel,
sondern zertifiziert diesen wiederum mit seiner Signatur. "Cs" Vertrauen
in "B" entstand trotz fehlendem persönlichen Kontakt - als einzig
echte Garantie für Verlässlichkeit. Durch das Vertrauensnetzwerk
und durch seine Bürgschaft für "Bs" Schlüssel spinnt sich dieses
Netz weiter. Denn nun können alle Kommunikationspartner, die "C"
vertrauen, auch "B" vertrauen. Für eine schnelles Wachsen eines
Vertrauensnetzwerkes ist es wichtig, dass möglichst viele mit ihrer
Signatur für die Authentizität eines Schlüssels bürgen. Bei jeder
Neuaufnahme in den Schlüsselbund fragt PGP beispielsweise nach dem
Grad des Vertrauens. Zur Auswahl stehen: "untrusted", "usually",
"complete" und letzlich "ultimate", wenn man einer Person so vertraut,
dass man automatisch jeden Schlüssel signiert, der von dieser Person
unterschrieben wurde. Ein weiterer Sicherheitsmechanismus in PGP
stellt der sogenannte Fingerprint dar. Diese aus dem jeweiligen
Schlüssel generierte 128-Bit-Zahl gewährleistet, dass "kleine Änderungen
in den Eingabedaten (d.h. den Schlüsseldaten) zu großen Änderungen
im Fingerprint selbst führen". Da bei jedem Schlüssel automatisch
auch dessen Fingerprint als Authentifizierungshilfe angegeben wird,
kann man damit zusätzliche Überprüfungen vornehmen. Ratsam und empfehlenswert
ist es daher, seinen persönlichen Fingerprint so oft als möglich
öffentlich zu machen, so beispielsweise auf seiner Visitenkarte
oder durch Mitaufnahme in den Adressenblock bei elektronischer Post.
Auch wenn die Einrichtung von Trust Centern und die Bildung von
Vertrauensnetzwerken prinzipiell unterschiedlich sind, so verfolgen
sie dennoch ein und dasselbe Ziel, nämlich sicherzustellen, "dass
das, was geschehen soll, tatsächlich von den Personen geschieht,
die dafür vorgesehen sind und dass die durchgeführten Transaktionen
vertraulich bleiben und nicht manipuliert werden können".
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