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Rainer Kuhlen
Ambivalenz von Filter-, Abblock- und Rating-Verfahren
(Artikel erscheint in Kubicek H. u.a., Telekommunikationsjahrbuch
2000, Hüttig Verlag, Heidelberg 2000.)
1 Gespenst oder Schutzengel
Für die einen geht ein Gespenst um im Internet, für die anderen
sind es die Schutzengel im elektronischen Zeitalter. An kaum einem
anderen Gegenstand wird die Ambivalenz von Sachverhalten im Internet
so deutlich wie bei den hier zu besprechenden Filter-, Abblock-
und Rating-Verfahren . Entsprechend scheiden sich hier die Geister:
Die emphatisch Zustimmenden sehen die Chance (oder sogar die Notwendigkeit),
durch Filter- und Abblockverfahren die Kontrolle über Internetinformationen
dadurch zu behalten, daß Information mit deren Hilfe selektiv behandelt
werden kann. Die kategorisch Ablehnenden wittern die Gefahr des
Einstiegs in eine umfassende Internet-Zensur und sei es nur in eine
Selbstzensur [ACLU 1997; GILC 1999] und sehen in Abblockverfahren
eine Bedrohung des freien Informationsaustauschs in globaler Dimension,
erst recht dann, wenn sie entweder aus ökonomischen Interessen oder
über staatlich-interventionistische Regulierungsmaßnahmen erzwungen
werden.
Wir werden auch in dieser Darstellung keine Patentlösung zur Auflösung
der angedeuteten Spannung zwischen grenzenloser Freizügigkeit und
interessen-/kulturgeleiteter Regulierung bzw. Einschränkung anbieten
können. Im Internet wird man mit Rating, Filtern und Abblocken vermutlich
leben (müssen), wenn auch ein solcher Eingriff in informationelle
Autonomie - das ist die Fähigkeit, mit den Ressourcen der Information
selbstbestimmt und aufgeklärt umgehen zu können -, keine Kleinigkeit
ist [Kuhlen 1999]. Wir sollten zumindest wissen, worauf wir uns
einlassen bzw. was uns zugemutet wird, wenn andere für uns oder
wir für uns selbst filtern und blocken.
Unsere Darstellung wird den folgenden Gang nehmen: Wir werden
uns darüber verständigen, was wir unter Filtern, Abblocken und Rating
verstehen bzw. darunter subsumieren wollen. Wir wollen auch darüber
berichten, wie diese Verfahren entstanden sind, was sie leisten
und wer auf diesen ganz offensichtlich auch in finanzieller Hinsicht
attraktiven Märkten mit welchen Produkten und welchen Leistungen
tätig ist. Einige Hinweise auf die methodischen Hintergründe der
Verfahren lassen systematische Defizite erkennen, die sich entsprechend
in den Ergebnissen der (wenigen vorliegenden) Evaluierungsstudien
niederschlagen. Den Abschluß bilden einige, die angesprochene Ambivalenz
deutlich machenden Ausführungen zu den sozialkritischen bzw. politischen
Aspekten des Bewertens, Filterns und Blockens.
2 Rating, Filtern, Blocken
Rating ist die Einschätzung und Bewertung von Informationsobjekten
bezüglich der Qualität ihrer Inhalte und somit die Basis für Filtern
und Blocken. Im Rating, sei es intellektuell oder maschinell durchgeführt,
liegt der Sprengstoff, da die zum Einsatz kommenden Bewertungsverfahren
zwangsläufig, implizit oder explizit, subjektive Interessenlagen
oder bestimmte Wertesysteme widerspiegeln, die kaum intersubjektiv
gültig sein können. Was positiv, was negativ ist, muß auf der Basis
irgendeines Rating-Verfahrens entschieden werden. Die Filter- und
Abblock-Programme führen nur das aus, was durch Rating festgelegt
wurde .
Filtern ist die positive Leistung, das an Information bereitzustellen,
was gewünscht ist. Beim Einsatz von Filtern werden den Nutzern von
Internetdiensten ausschließlich die einem vorab definierten Profil
entsprechenden Informationen zugestellt. Diese Leistung ist nur
möglich, wenn die Informationselemente des Profils (z.B. eine Menge
von inhaltsbeschreibenden Ausdrücken) mit den inhaltsbeschreibenden
Elementen der Informationsobjekte im Internet übereinstimmen oder
wenn die Objekte vorab explizit qualifiziert worden sind.
Abblocken ist das inverse Gegenstück zum Filtern, also die negative
Leistung, das fernzuhalten, was nicht gewünscht ist. Durch Blocken,
sei es in Auftrag gegeben oder sei es von Dritten verordnet, wird
der Zugriff auf definierte, durch ein Rating-Verfahren qualifizierte
Information verweigert. Der Benutzer erfährt gar nicht, daß die
so klassifizierte Information existiert; höchstens kann der Auftraggeber
des Abblockverfahrens darüber informiert werden, daß jemand versucht
hat, sich Informationen zu verschaffen, die nach dem Abblockprofil
ihm nicht zugebilligt werden.
2.1.1 Filtern
Der Grund für die Popularität von Filtersystemen ist einsichtig:
Angesichts der weiter drastisch steigenden Informationsflut in den
Internetdiensten, aber auch wegen der Komplexität vieler Informationsressourcen
(z.B. professioneller Online-Datenbank- oder Mediendienste) haben
viele Benutzer weder Zeit, Können noch Geduld, die für sie potentiell
einschlägigen Informationsquellen laufend zu verfolgen und auszuwerten.
Filtersysteme sind daher schon sehr früh zur Steuerung der überbordenden
Information elektronischer Kommunikation, vor allem von Email und
Newsgroups, eingesetzt worden . Das (Aus)Filtern von Nachrichten
ist bis heute die verbreitetste Anwendung von Filtertechniken geblieben
[Eisenmann/Rittberger 1999], bis hin zu den intensiv genutzten Push-Diensten
der Medienindustrie, z.B. PointCast bzw. EntryPoint , durch die
den Abonnenten der Dienste (laufend oder über eine persönliche Web
site ) Medieninformationen zugestellt werden, die auf der Grundlage
voreingestellter oder benutzerdefinierter Filter/Benutzermodelle
selektiert worden sind. Solche individualisierten Massendienste
- im Englischen spricht man von Mass customization - können sicherlich
einen hohen informationellen Mehrwert für die Nutzer darstellen,
verengen aber natürlich auch das Interessenspektrum auf einmal definierte
Profile.
Entsprechend den grundlegenden Arbeiten von [Malone et al. 1987]
kann man vier Filtertypen unterscheiden:
a) soziales Filtern: Information wird selektiert entsprechend
den gewünschten oder zu vermeidenden Kommunikationspartnern
b) kognitives Filtern: Information wird entsprechend dem Inhalt
(der Semantik) der Objekte selektiert, der nach bestimmten Kriterien
definiert wird und die von Menschen oder Maschinen angewendet
werden.
c) ökonomisches Filtern: Information wird selektiert entsprechend
dem Aufwand (Zeit, Kosten), den ein Benutzer erbringen muß, um
sie aufzunehmen:
d) kollaboratives Filtern: Information wird entsprechend dem
Verhalten anderer Benutzer ausgefiltert, die früher an ähnlicher
Information interessiert waren.
Das kollaborative Filtern als Technik von Software-Agenten [Bradshaw
1997], [Brenner/Zarnekow/Wittig 1998] ist vor allem durch den von
Pattie Maes am M.I.T. entwickelten Firefly-Agenten [Maes 1994] bekannt
geworden (kommerzialisiert als Firefly Network Inc der Firma Coopers
& Lybrand). Firefly schlägt dem an einer speziellen Musik-CD Interessierten
weitere CDs vor, die früher von anderen zusätzlich zu jener gekauft
worden sind oder als dazu passend eingeschätzt wurden. Auch der
Branchenvorreiter im Online-Buch-Shopping Amazon (amazon.com) verwendet
kollaboratives Filtern, um potentiellen Käufern Kaufentscheidungen
zu erleichtern bzw. sie zum Kauf weiterer Bücher zu animieren. Erfolgreich
eingesetzt wird das kollaborative Filtern auch von der Surf-Maschine
Alexa (alexa.com), bei der das reale Navigationsverhalten früherer
Netzbenutzer systematisch ausgewertet wird, um aktuellen Nutzern
Hinweise auf Web sites zu geben, die der gerade besuchten ähnlich
sind. Alexa lernt also kontinuierlich vom Verhalten seiner bzw.
der allgemeinen Netscape-Nutzer [Kuhlen 1999, Abschnitt 6.6.2].
Die Nutzer selber trainieren sozusagen (unbewußt) laufend die Software
und verbessern dadurch die Leistung des kollaborativen Filterns.
Für unser zentrales Thema des filternden Abblockens von Information
sind in erster Linie die Verfahren des kognitiven Filterns von Bedeutung,
da hier Rating/Evaluierungs-Verfahren zum Einsatz kommen müssen.
Auch die politisch-administrativen Nachrichtendienste bedienen sich
dieser automatischen kognitiv-basierten Filtertechniken . Kognitives
Filtern beruht also auf Wertsystemen und Evaluierungskriterien oder
auch nur auf einmal getroffenen Interessenentscheidungen, die zwar
auch fortgeschrieben werden (können/sollen), aber doch eher statischer
bzw. beharrlicher Natur sind. So kann gegen die Filter/Push-Dienste
der Medienindustrie eingewendet werden, daß sich die Sicht der Benutzer
auf die allgemeine Öffentlichkeit auf ein spezielles, einmal gewähltes
oder ausgewähltes Profil einschränkt. Im Gegensatz zum kollaborativen
Filtern sollte es im Prinzip Nutzern möglich sein, die Basis des
kognitiven Filterns, also die Wertesysteme, einzusehen, faktisch
wird das aber meistens von den Anbietern aus Gründen der Know-how-Sicherung
nicht gestattet.
2.1.2 Abblocken
Ist der Anlaß für Filtern allgemeine Überinformation, so ist der
Anlaß für Abblocken die Ablenkung, Belästigung oder sogar Beschädigung
durch unerwünschte Information. Die Leistung von Abblock-Software
besteht also darin, daß aus dem Angebot von Informationssystemen
das ferngehalten wird (Screening), was Benutzer nicht sehen wollen
(aktives Abblocken) bzw. was andere wollen, daß sie nicht zu sehen
bekommen (passives Abblocken).
Entstanden sind die verschiedenen Abblock-Verfahren als Formen
der Selbstregulierung zur Abwehr von potentiellen Mißständen der
Netzanwendungen, d.h. zur Abwehr von unerwünschter, gefährlicher
oder illegaler Information und damit auch zur Abwehr ordnungspolitischer
(staatlicher) Maßnahmen zur Einschränkung des freien Zugriffs auf
Information (vgl. Anm. 15) . Initiatoren sind entweder Selbsthilfegruppen
aus den verschiedenen Sparten der Bürgerbewegung, oder sie beruhen
auf Aktivitäten der Wirtschaft selber, die entweder in kommerzieller
Absicht, diese Abblock-Produkte zu verkaufen, tätig werden oder
die andere kommerzielle Anwendungen durch den Einsatz von Abblock-Assistenten
sicher und akzeptabel zu machen versuchen .
Beispiel für passives Abblocken ist der Einsatz von entsprechender
Abblock-Software in Unternehmen, wenn nicht gewollt wird, daß die
Angestellten bestimmte Inhalte im Internet einsehen, die nichts
mit ihrer Arbeit zu tun haben (Spiele, Unterhaltung etc.) . Der
Einsatz von Abblock- und Filterverfahren im kommerziellen Umfeld
dürfte die Nutzung der Systeme in privaten Haushalten um ein Vielfaches
übersteigen. Da von vielen Firmen der Zugriff auf externe Information
zunehmend als wichtiger Wettbewerbsfaktor gesehen wird, wird der
Internetzugang vom Arbeitsplatz aus immer mehr zur Selbstverständlichkeit.
Naheliegend, daß versucht wird, diesen Zugang zum Nutzen der Firmen
zu kanalisieren, wenn vermutet wird, daß Mitarbeiter einen Großteil
ihrer Internet-Zeit dafür benutzen, um privat zu „surfen", und somit
nicht zur Steigerung der Unternehmensproduktivität beitragen, sondern
eher noch Kosten (Arbeitszeit, Online-Gebühren etc.) verursachen.
Eine weiteres Feld für den Einsatz von Filter- und Abblockverfahren
könnte sich dadurch ergeben, daß von der öffentlichen Hand betriebene
oder finanzierte Einrichtungen (Schulen, Hochschulen, Bibliotheken,
Museen, Verwaltungen jeder Art) gehalten werden, solche Verfahren
zur Abwehr von Mißbrauch öffentlicher Gelder einzusetzen.
Im privaten Bereich gehört die Verwendung von Abblock-Software
durch Eltern, um ihre Kinder vor Informationen zu schützen, die
sie für gefährlich oder schädlich halten, ebenfalls zum passiven
Abblocken. In jedem Fall gibt es beim passiven Abblocken einen (potentiellen)
Konflikt zwischen Blockenden (den Anwendern der Software) und Geblockten
(den von der Software Betroffenen), der in unterschiedlichen wirtschaftlichen,
politischen und kulturellen Umgebungen unterschiedlich gelöst werden
muß. Beispiel: Soll/darf/muß das allgemeine Recht auf freien Zugriff
zur Information bei Kindern durch ihre Eltern eingeschränkt werden?
Ein Grenzfall des passiven Abblockens ist der Einsatz von Abblock-Software
durch Service Provider oder Server-Betreiber, um ihre Kunden (und
ihre Netze) vor der Belästigung durch Spamming zu schützen, also
vor dem Überschwemmtwerden mit Emails, die kommerzielle Werbeinformation
enthalten (Infomercials). Maßnahmen zur Abwehr von Spamming beziehen
sich neben juristischen und organisatorischen auch auf die Entwicklung
von Anti-Spam-Software , deren Leistung also im Abblocken von Spam
besteht. Daß dies auf der Grundlage des kognitiven, vielleicht auch
des sozialen Filterns äußerst schwierig ist, leuchtet ein. Aus dem
Absender und der Subject-Angabe einer Email auf Spam zu schließen,
ist kaum möglich. Eine weitergehende Analyse der Spam-Botschaft
selber - z.B. durch Abblocken von Botschaften, die eine Häufung
von Schlüsselwörtern enthalten, die auf Spam schließen lassen -
ist aufwendig, fehleranfällig und durch entsprechende Formulierungen
zu unterlaufen.
Beim aktiven Abblocken entscheiden die Benutzer selber, ob und
was von ihnen ferngehalten werden soll. Dies setzt voraus, daß sie
entweder über selbst entwickelte Filter- und Abblock-Systeme mit
entsprechenden Rating-Verfahren verfügen, öffentlich oder kommerziell
angebotene Systeme nach ihren Bedürfnissen, Abblockinteressen modifizieren
können oder sich die Leistungen der angebotenen Software willentlich
zu eigen machen, also deren Wertebasis und Systemleistungen akzeptieren.
Aktives Abblocken setzt den mündigen Internet-Bürger voraus. Die
Zuständigkeit für das Abblocken wird bewußt und vertrauensvoll an
Dritte delegiert.
Manche Abblock-Systeme reagieren mit entsprechenden Maßnahmen,
wenn die eingestellte Nutzungsbefugnis übertreten wird, z.B. durch
Aufzeichnung der Übertretung im Überwachungsprotokoll (Log file),
durch Warnmeldungen oder durch automatische Abschaltung der laufenden
Anwendung. Grundlage hierfür sind sogenannte Audit trails, durch
die bei eingeschalteter Software alle internen und auf das Web bezogenen
Aktivitäten auf dem laufenden Rechner aufgezeichnet und den dafür
Berechtigten einsichtig gemacht werden (sogenanntes Patron alert).
Auf Wunsch können auch die Anwender der Software unmittelbar per
E-mail benachrichtigt werden. Abblock-Verfahren können verschiedentlich
auch über ein Zeit-Management gesteuert werden, d.h. die Zugriffsbeschränkungen
können zeitlich individuell definiert werden (z.B. Nutzung nur bei
Tag oder nur für eine bestimmte Anzahl von Stunden pro festgelegter
Zeiteinheit). Auch kann die Weitergabe von persönlichen Daten (z.B.
Namen, Alter, Geschlecht, Adresse etc.) geblockt werden, indem diese
sensiblen Informationen vorher in entsprechende Listen eingetragen
werden. Einige Systeme greifen „redaktionell" in die Informationen
ein, indem abzublockende unerwünschte Wörter auf der betreffenden
Seite durch XXX überschrieben werden, so daß der Inhalt für einen
Leser nicht mehr erkennbar ist.
Das Abblocken von Bildern bzw. bewegter Graphik ist beim gegenwärtigen
Stand der Technik (der Bilderkennung) noch ein Problem, obgleich
hierdurch die für viele Benutzer „interessante" bzw. gefährliche
Information gegeben wird. Einfache Verfahren über das Abblocken
von Seiten mit Bildern mit einer Kombination von „anstößigen" Wörtern
plus Graphik-Suffixen wie .gif oder .jpeg sind eher nur Ersatzlösungen.
2.1.3 Rating
In jedem Fall beruht die Leistung des Filterns oder Abblockens
auf der Bewertung/Einschätzung der zu filternden oder abzublockenden
Objekte bzw. ihrer Inhalte.
Im wesentlichen kommen drei Verfahren zum Einsatz:
1. Verwendung von Listen von als positiv oder negativ eingeschätzten
Internet-Objekten. Dadurch wird z.B. bei positiv eingestuften
Internet-Anwendungen der Zugang nur über die ihnen zugeordneten
URLs, IP-Adressen oder IRC Chat Lines bzw. Newsgroups ermöglicht,
alles andere wird abgeblockt.
2. Verwendung von positiven oder negativen Keyword-Listen (White/Black
lists), z.B. CyberNot oder CyberYes bei Cyber Patrol, durch die
die Internetobjekte gefiltert oder abgeblockt werden, bei denen
es eine (zu definierende) Übereinstimmung ihrer Wortvorkommen
mit den Einträgen der Keyword-Listen gibt.
3. Anwendung von expliziten Rating-Verfahren, nach denen Internet-Objekte
(meist intellektuell) bewertet werden, so daß bei der Suche oder
der Navigation in den Internetdiensten nur die zugestellt werden,
die direkt einem mit Hilfe des Rating-Systems ermittelten Profil
entsprechen, bzw. die abgeblockt werden, die durch die Rating-Verfahren
als negativ eingeschätzt wurden.
Ad 1) Der Aufbau von Positiv- oder Negativ-Adresslisten geschieht
durch die unter (2) und (3) zur Anwendung kommenden Verfahren. Die
aufzunehmenden Objekte werden also entweder durch das Vorkommen
bestimmter Wörter (Stichwörter, Keywords) in ihnen oder durch die
Bewertung ihres Inhaltes nach einem vorgegebenen Rating-Verfahren
bestimmt. Dabei kann nach den verschiedenen Internetdiensten gestaffelt
werden. Die umfänglichste Ausschlußoption, die z.B. bei der Software
Surf Watch gewählt werden kann, verweigert den Zugriff auf das Internet
insgesamt.
ad 2) Abblocken und Filtern auf der Basis des einfachen Abgleichs
der Einträge in (intellektuell erstellten) Positiv- bzw. Negativ-Wortlisten
mit dem entsprechenden Vorkommen in dem jeweiligen Objekt ist nichts
anderes als eine Anwendung der methodischen Prinzipien des Information
Retrieval [Belkin/Croft 1992], oder anders formuliert: der automatische
Abgleich ist mit den Verfahren des (nicht terminologisch kontrollierten)
Voll-/Freitextretrieval zu vergleichen, während das intellektuell
durchgeführte Rating dem Indexieren und der Suche mit einem kontrollierten
Vokabular entspricht.
Zuweilen wird versucht, die offensichtlich unzureichende Schlichtheit
des Abblockens von Information auf der Grundlage von Sprachoberflächenphänomenen
wie Wortvorkommen durch den Einbezug des sprachlichen Kontextes
bzw. durch die Einschätzung der die zu diskriminierenden Zeichen
enthaltenden Ressourcen auf ein höheres Niveau zu heben (z.B. Web
sites, die sich auf Kunst, Medizin oder Sexualerziehung beziehen,
müssen nicht durch Wörter, die sich auf Sex beziehen, abgeblockt
werden).
Weiter fortgeschrittene Verfahren des Erkennens erwünschter oder
unerwünschter Information bzw. des automatischen Aufbaus von Filterverfahren
bzw. -listen, die sich auf linguistische und wissens-/regelbasierte
Techniken abstützen müßten, kommen bislang erst ansatzweise zum
Einsatz, wenn auch im Prinzip die Techniken des automatischen Wörterbuchaufbaus,
des automatischen Konzeptlernens bzw. des Knowledge discovery und
des Data mining Anwendung finden sollten.
Bei den wenigsten Anwendern sind die zum Einsatz kommenden Listen
von den Benutzern einsehbar , sei es der Verzeichnisse positiver
oder negativer Adressen (URLs, IPs) oder sei es der Positiv- oder
der Negativwortlisten. In der Regel sind die Listen verschlüsselt.
Einige Systeme erlauben aber durchaus das eigene Konfigurieren bzw.
Editieren von Positiv- oder Negativlisten (Löschen und/oder Einfügen
individueller inhaltskennzeichnender Ausdrücke) oder deren Import
aus anderen Quellen, ggfls. auch mit Verzeichnissen aus anderen
Sprachen .
Die Einträge sind häufig bestimmten Hauptgruppen (Kategorien) zugeordnet,
die man manchmal zu- bzw. abschalten kann, so daß nur bestimmte
Teilbereiche geblockt oder gefiltert werden. Beispiele für häufige
Hauptgruppen sind: Violence, Nudity, Adult Sexuality, Cult, Militant,
Gay/Lesbian bzw. jede Art von Sachklassifikationen wie Games, Movies,
Pets, Outdoors etc. Bevorzugtes Rating-Objekt ist alles, was mit
Sex zu tun haben kann, bzw. Seiten, vor denen Kinder geschützt werden
sollen. Rating-Kriterien bei Sex sind etwa: Passionate kissing,
clothed sexual touching, explicit sexual activity, nudity, sex crimes,
pedophilia.
ad 3) Die meisten gegenwärtigen Rating-Verfahren bzw. die Verfahren
zur Durchführung des Filterns und Blockens beruhen auf dem PICS-Standard
(Platform for Internet Content Selection) . PICS ist entstanden
aus der Initiative IHPEG (Information Highway Parental Empowerment
Group) und wurde entwickelt und gefördert vom World Wide Web Consortium
(W3C). PICS ist im wesentlichen eine Sprache zur Formulierung von
Filterregeln (Profilen), durch die der Zugriff oder das Abblocken
von URLs (und damit der entsprechenden Web-Seiten) möglich wird,
die durch PICS-Labels (sogenannte Rating tags) im HTML-Code beschrieben
werden. Einmal über PICS formulierte Profile könnten leicht von
Personen und Institutionen übernommen bzw. auch modifiziert werden,
um den Aufwand der Eigenentwicklung gering zu halten und um verschiedene
Anwendungen kompatibel zu halten. PICS ist also selber keine Filter-/Abblock-
oder Rating-Software, sondern gibt technische Spezifikationen vor,
auf deren Grundlage Bewertungsschemata, reale Rating-Software/-systeme
entwickelt werden können .
Der PICS-Standard wurde rasch von der Informationswirtschaft und
Software-Industrie aufgegriffen und eine Zeitlang auch von der offiziellen
amerikanischen Regierungspolitik als Beispiel der Selbsthilfe durch
Selbsteinschätzung unterstützt. PICS gilt sozusagen als Qualitätsgarantie.
So weisen viele Softwareanbieter darauf hin, daß PICS-kompatible
Rating-Kategorien für die Filter-/Abblock-Anwendungen verwendet
worden sind. Auch in der Bundesrepublik, z.B. bei einer Entwicklung
von Bertelsmann, wird auf den PICS-Standard bzw. auf dessen Weiterentwicklung
gesetzt (vgl. Bertelsmann 1999) . In der Medienwelt wurde PICS verschiedentlich
eher als Beihilfe zur Selbstzensur abgelehnt.
Was die Entwickler und Anwender von PICS leisten bzw. festlegen
müssen, ist im wesentlichen Folgendes:
- Festlegen der Zielinhalte: Pornographie, Gewalt, Pädophilie,
politische Ausrichtungen, Spiele, etc.
- Aufbau und Pflege des Positiv- bzw. Negativvokabulars, ggfls.
mit Varianten unter Berücksichtigung multikultureller bzw. multilingualer
Anwendungen
- Festlegen der Zielobjekte: Web site, Newsgroups, Chat boards,
etc.
- Aufbau von Positiv- bzw. Negativ-Listen zu filternder bzw.
abzublockender Objekte
- Festlegen der Granularität des Rating: ganze Sites, einzelne
Seiten, Objekte (Bilder) in ihnen
- Festlegen, wer das Rating durchführen soll
Bei der Durchführung des Rating-Verfahrens kommen grundsätzlich
die folgenden Verfahren zur Anwendung:
a) Selbstbeurteilung durch Web-Autoren, entsprechend den Abstufungen
eines vorgegebenen (öffentlichen oder kommerziellen) Rating-Systems;
dazu wird in de Regel ein HTML-Formular angeboten, das der Autor
ausfüllt und das dann redaktionell (intellektuell) oder von einem
Programm (maschinell) überprüft wird.
b) Beurteilung durch (interne oder beauftragte) Fachleute der
Filter-/Abblock-Firmen, die dann durch Aufforderung der Ersteller
von Internetanwendungen oder durch den Auftrag ihrer Firmen tätig
werden.
c) Beurteilung durch unabhängige Fachleute oder Netzbenutzer,
die im Auftrag von Filter-/Abblock-Firmen tätig, gesteuert bzw.
ausgewählt werden .
d) Beurteilung durch unabhängige Fachleute in Selbstorganisation
(Third-party rating), also durch die Bewertungsgemeinschaft von
Netzbenutzern mit gemeinsamen (Vertrauen sichernden) Interessen,
Hintergründen und Zielen. Die Organisation dieses Rating-Verfahrens
könnte dabei auch von als moralisch-integer angesehenen bzw. interesselosen
Organisationen, wie z.B. von der UNESCO, übernommen werden. Basisbewegungen
werden häufig früher oder später von kommerziellen Interessenten
übernommen bzw. über Sponsoring kontrolliert.
Beim einfacheren Fall des Rating werden die Internetanwendungen
durch das bereitgestellte Rating-Vokabular (Positiv- oder Negativwortlisten)
quasi indexiert. Die ermittelten Ausdrücke werden z.B. in den Rating-Tags
des PICS-Standards oder auch in die Meta-Tags von HTML eingetragen.
Weitergehende Rating-Verfahren, die damit über den engeren Zweck
des Filterns und Abblockens hinausgehen, aber zu diesem Kontext
gehören, können höchst aufwendig werden, wie auch sonst Verfahren
zur Qualitätseinschätzung. Kriterien können sich auf eher formale
Aspekte beziehen, wie z.B. Design der Anwendung, Kohärenz in der
Verwendung von Metaphern, Zugriffs-, Lade- und Update-Zeiten, Navigations-,
Such- und Orientierungsmöglichkeiten, Ausmaß der Multimedialität,
Qualität und Zuverlässigkeit der Links, greifen aber durch die Einschätzung
des Inhalts und der Qualität ihrer Autoren bzw. Referenzinstitutionen
weit in die semantische (und pragmatische) Kontrolle der Internet-Anwendungen
ein. Bei der Einschätzung von Autoren und Institutionen können Verfahren
zur Anwendung kommen, wie sie bei Diensten zur Ermittlung von Experten
auch im Internet verwendet werden. Inhalte können durch wissenschaftliche
Referenzen oder sonstige Einbettungen von Verknüpfungen (Links),
durch Nachweis von Begutachtungsverfahren oder durch Beleg der Aussagen
über empirisch ermittelte und nachvollziehbare Daten/Statistiken
bewertet werden. Den einzelnen Kriterien können Gewichtungsfaktoren
und/oder eingeführte Skalierungsunterscheidungen (am einfachsten
nach dem Notensystem) zugeordnet werden, so daß eventuell ein einheitlicher
Bewertungsindex ermittelt werden kann. Das Hauptproblem, neben der
grundsätzlich bestehenden qualitativen Einschätzung in einer multikulturellen
Umgebung wie dem globalen Internet, ist durch den schieren und zudem
laufend anwachsenden Umfang der Internet-Anwendungen gegeben. Auch
bei einer verteilten Organisation der Beurteilung (entsprechend
(c) und (d) oben) werden die Verfahren immer der Entwicklung hinterherhinken.
Eine weitgehende Automatisierung der Qualitätseinschätzung über
die angegebenen Oberflächenverfahren hinaus ist bislang nicht in
Sicht.
Das erfolgte Rating von Internetanwendungen wird häufig durch das
Anbringen von Qualitätssiegeln (Labelling) dokumentiert , d.h. die
Bewertung wird grafisch durch geeignete Symbole visualisiert, die
somit Rückschlüsse auf die Qualität der betreffenden Internetseiten
zulassen sollen. Dies kann der Orientierung von Internetnutzern
dienen, die zwar keine Filter-/Abblock-Software anwenden wollen,
aber durch die angebrachten Siegel sich doch zur Nutzung ermutigt
oder abgeschreckt sehen.
3 Evaluierung
Umfassendere Bewertungsstudien zur Einschätzung der Leistungsstärke
von Filter-/Abblock-Systemen liegen kaum vor. Zu den wenigen gehören
die 1997 vom Electronic Privacy Information Center (EPIC) und vom
Internet Filter Assessment Project (TIFAP) durchgeführten Studien,
die im wesentlichen die Unzulänglichkeit der bisherigen Verfahren
nachweisen . In einer neueren, am Lehrstuhl für Informationswissenschaft
an der Universität Konstanz durchgeführten Studie wurden die vier
Filter-/Abblock-Systeme Net Nanny, Cyber Patrol, Cyber Sitter und
Surf Watch untersucht und bewertet. Insgesamt wurden 17 verschiedene
Relevanzkriterien bezüglich der Systemfunktionalität aufgestellt
und getestet . Nach dieser Bewertung ergab sich bezüglich der (durch
die Funktionen definierte) Systemleistung eine (durch mehrere Signifikanztests
bestätigte) Reihenfolge von Cyber Patrol, Net Nanny, Cyber Sitter
und Surf Watch [Tröndle 1999]. Wichtiger als diese Systemeinschätzung
ist für unsere Fragestellung jedoch die Einschätzung ihrer Such-
bzw. Abblockfunktionalität, ob also die Software-Systeme wirklich
all das abblocken, was erwartet wird, daß sie abblocken, und ob
das, was abgeblockt wird, zu Recht abgeblockt wird. Dies kann in
einem Retrievaltest unter Anwendung der üblichen Recall- und Precision-Parameter
untersucht werden .
In dem von [Tröndle 1999] durchgeführten Test über 10 identische
Testfragen bei Verwendung derselben Suchbegriffe ergaben sich für
die vier Systeme bei Einsatz ihrer vollen Filterleistung (also unter
Einsatz der Keyword-Vergleichsverfahren und der Listen positiver
bzw. negativer Zieladressen) ein durchschnittlicher Recall-Wert
von 25% und ein durchschnittlicher Precision-Wert von 59%. Daraus
kann - mit allem Vorbehalt gegenüber einer zwar methodisch kontrollierten,
aber doch limitierten und mit subjektiven Faktoren behafteten Untersuchung
- gefolgert werden, daß bei der vollen Systemleistung, bei der also
auch die Keyword-Vergleichsverfahren, nicht nur die Listen positiver
oder negativer Zieladressen, zum Einsatz kommen, 75% der durch die
Suchmaschine (hier war es Alta Vista) gefundenen Web sites fälschlicherweise
als anstößig bzw. als unangemessen deklariert und damit abgeblockt
wurden und 41% der im Prinzip nach den Vorgaben eigentlich anstößigen
bzw. unangemessenen Web sites nicht also solche identifiziert wurden
und damit frei zugänglich blieben. Tendenziell können damit die
Einschätzungen von EPIC, TIFAP oder des Censorware-Projektes bestätigt
werden: zum einen wird offensichtlich, vor allem bei Einsatz der
Sprachoberflächenverfahren wie Keyword-Vergleich, viel zu viel abgeblockt,
zum andern kann man sich nicht darauf verlassen, daß nichts durchschlüpft,
was unerwünscht ist.
4 Ambivalenz der Einschätzung
Es sollte deutlich geworden sein - die Verfahren des Filtern und
Blockens sind für sich wertneutral, basieren jedoch auf einem meist
subjektiven oder interessegeleiteten Rating. Sie können gleichermaßen
für das positive Ziel der Zustellung nur erwünschter Information
und für das negative Ziel der Verhinderung unerwünschter Information
eingesetzt werden. Sie können aus polizeilichen Ermittlungs- bzw.
nachrichtendienstlichen Interessen ebenso verwendet werden, wie
zur Kontrolle des Navigationsverhaltens von Angestellten einer Firma,
zur Entlastung von Eltern, die ihren Erziehungsauftrag wegen Überlastung
an Software abgeben wollen, zum Schutz vor belästigender Werbeinformation
oder sonstiger störender, beleidigender oder verletzender Information,
zur zielgerechten, interessenadaptiven Selektion von ansonsten nicht
mehr überschaubarer Medieninformation, ...
Filter-, Abblock-Verfahren können als Mittel der Manipulation von
Internetnutzern aus politischen, ökonomischen oder auch moralisch/religiös-missionarischen
Interessen interpretiert bzw. genutzt werden. Sie können als erwünschte,
in jedem Fall aber nicht zu vermeidende Mittel angesehen werden,
die Orientierung in der Flut der Internet-Anwendungen zu behalten.
Sie können auch als Formen der freiwilligen Selbstkontrolle der
Wirtschaft bzw. von Anbietern von Internet-Angeboten jeder Art begriffen
werden, durch die ein (ansonsten als nicht vermeidbar angesehenes)
Eingreifen des Staates mit regulierenden bzw. gesetzgeberischen
Maßnahmen verhindert werden soll.
Filter- und Abblocktechniken wie auch allgemeinere Überwachungstechniken
kommen ordnungspolitischen Interessen entgegen und scheinen auch
den Moralvorstellungen gegenwärtiger bürgerlicher Gesellschaften
zu entsprechen. In so gut wie allen Staaten, die sich dem Internet
intensiver ausgesetzt sehen, hat es Versuche der Regulierung auch
der Inhalte gegeben . Politisch mehrheitsfähig scheinen zur Zeit
die politischen Maßnahmen zur direkten Kontrolle nicht zu sein .
Daher wird in vielen Staaten, so auch in der Bundesrepublik und
in der EU, auf Formen der Selbstkontrolle bzw. Selbstregulierung
gesetzt, sei es durch die Institutionen der Informationswirtschaft,
sei es durch Maßnahmen der Ersteller von Web sites direkt oder sei
es durch Institutionen, vor allem aus der Bürgerrechtsbewegung,
die damit weitergehenden staatlichen Maßnahmen einen Riegel vorschieben
wollen.
- Zensur sollte grundsätzlich in elektronischen Netzen verboten
sein (Postulat des Zensurverbots)
- Meinungsfreiheit dürfe weder über direkte (gesetzgeberische)
noch indirekte (verstärkte Kontrollen) Maßnahmen, sei es von seiten
des Staates oder der Wirtschaft, eingeschränkt werden (Postulat
der uneingeschränkten Meinungsfreiheit)
- jede Art von diskriminierenden Information (z.B. mit Bezug
auf Geschlecht, Rasse, Religion, politische Überzeugungen) müsse
von den Netzen ferngehalten werden (Postulat der Nicht-Diskriminierung)
- die Netzbenutzer selber sind die kompetentesten Beurteiler
der Validität und Sozialverträglichkeit von Information (Postulat
der Autonomie)
- das Recht über die Verfügung der eigenen persönlichen Daten
dürfe nicht eingeschränkt werden (Postulat der Privacy)
Auf der anderen Seite ist nicht zu verkennen, daß aus den gleichen
politischen Kreisen der Internet-Gemeinschaft drastisch warnende
Stimmen gegen Rating-Verfahren und entsprechende Filter- und Abblock-Software
kommen, vor allem wenn sie von staatlicher Seite aus zur Anwendung
kommen. Warum warnen Bürgerrechtsinitiativen, aber auch Vertreter
der Informationswirtschaft, jeweils aus unterschiedlichen Gründen,
vor einer weiteren Verbreitung von Filtering-/Abblock-Software?
Wann könnte es für den freizügigen Informationsfluß im Internet
gefährlich werden? Z.B.
- wenn sich bestimmte Methoden und Verfahren zur Bewertung von
Inhalten durchsetzen und zum De-facto-Standard im Internet und
somit zu Komponenten von Internet-Software werden, wie z.B. PICS
(und Weiterentwicklungen) für die Methoden und die Listen von
Safe Surf oder INCORE für die Rating-Systeme
- wenn die den Rating-Verfahren zugrundeliegenden Wertesysteme
auf Länder mit ganz anderen kulturellen Hintergründen übertragen
werden
- wenn Filter-/Abblock-Verfahren auf der Grundlage entsprechender
Rating-Systeme in Internet-Browser bzw. Internet-Suchmaschinen
fest eingebaut werden und nicht mehr von Nutzern abgestellt werden
können
- wenn Verfahren der Selbsteinschätzung bzw. ersatzweise der
Delegation der Einschätzung an Dritte verbindlich werden
- wenn (öffentlich finanzierte) Schulen oder Bibliotheken verpflichtet
werden, Rating- bzw. Filter-/Abblock-Verfahren einzusetzen
- wenn zivil- und strafrechtliche Maßnahmen gegenüber Personen
und Institutionen ergriffen werden, denen (bewußt oder unbewußt?)
falsches oder irreführendes Rating ihrer Web-Angebote nachgewiesen
wird
- wenn Internet-Browser bzw. Internet-Suchmaschinen Web sites
automatisch abblocken, die sich nicht einem (anerkannten) Rating-Verfahren
unterworfen haben
Übernatürliche oder auch nur quasi naturwüchsig gegebene Wesen
sind Rating-, Filter- und Abblockverfahren natürlich nicht - also
auch keine Gespenster oder Engel oder unvermeidliche Naturereignisse
-, sondern spiegeln reale politische, ökonomische und soziale Interessen
wider. Diese zumindest zu durchschauen versuchen, sollte Pflicht
mündiger Bürger in der Informationsgesellschaft sein.
5 Literaturhinweise
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