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Rainer Kuhlen
Gespenst oder Engel - Filter-, Abblock- und Rating-Verfahren im
Internet. UNESCO darf nicht bloß zuschauen
(Artikel erschien in UNESCO heute 47,1, 2000, S.91-93.)
1 Gespenst oder Schutzengel
Für die einen geht ein Gespenst um im Internet, für die anderen
sind es die Schutzengel im elektronischen Zeitalter. Wir sprechen
von Filter-, Abblock- und Rating-Verfahren, die zunehmend auf kommerzieller
Basis eingesetzt werden, um auf der Grundlage der Bewertung von
Webinhalten Informationen auszufiltern oder abzublocken. Die emphatisch
Zustimmenden sehen in diesen Verfahren die Chance, die Kontrolle
über Internetinformationen zu behalten. Die kategorisch Ablehnenden
sehen die Einschränkung des freien Zugriffs auf Information, wittern
sogar die Gefahr des Einstiegs in eine umfassende Internet-Zensur
und sei es nur eine Selbstzensur [ACLU 1997].
Abblock- und Rating-Verfahren dienen der Abwehr von potentiellen
Mißständen der Netzanwendungen, d.h. der Abwehr von unerwünschter,
gefährlicher oder illegaler Information, wie sie immer mehr das
Internet überschwemmt. Initiatoren waren entweder Selbsthilfegruppen
aus den verschiedenen Sparten der Bürgerbewegung, oder sie beruhen
auf Aktivitäten der Wirtschaft, die entweder diese Produkte direkt
verkaufen will (Abblocksoftware ist in der Tat ein großes Geschäft)
oder ihre eigenen kommerziellen Anwendungen durch Rating-Verfahren
vertrauenswürdig und damit akzeptabel zu machen versucht. Als Formen
der Selbstregulierung sollen sie zudem den Staat davon abhalten,
ordnungspolitische Maßnahmen gegen diese Mißstände zu ergreifen,
zumal bei diesen die Gefahr nicht auszuschließen ist, daß als ungewollter
Nebeneffekt der freie Zugriff auf Information insgesamt eingeschränkt
wird oder daß diese Maßnahmen für die Wirtschaft zu teuer werden.
Rating - wir wollen bei der englischen Bezeichnung bleiben - ist
die Basis für Filtern und Blocken. Im Rating, sei es intellektuell
oder maschinell durchgeführt, liegt der Sprengstoff, denn hier werden
die Inhalte nach Werteskalen bewertet. Filtern ist die positive
Leistung, das an Information bereitzustellen, was gewünscht ist;
Abblocken ist die negative Leistung, das fernzuhalten, was nicht
gewünscht ist. Was positiv, was negativ ist, muß auf der Basis irgendeines
Rating-Verfahrens entschieden werden. Die Filter- und Abblock-Programme
führen nur das aus, was durch Rating festgelegt wurde. Rating spiegelt
subjektive oder regionale Werte wider, obgleich es globale Auswirkungen
hat. Die puritanische Sex-Einstellung in den USA drückt in den Abblockverfahren
der Welt ihren Stempel auf.
2 Zu den Verfahren
2.1 Filtern
Die Leistung von Filtersystemen besteht besteht darin, daß nur
das an Nutzer von Diensten elektronischer Märkte kommt, was sie
explizit wollen bzw. was andere wollen, daß sie zu sehen bekommen.
Der Grund für ihre Popularität ist einsichtig: Viele Benutzer haben
weder Zeit, Können noch Geduld, die für sie potentiell einschlägigen
Informationsquellen laufend zu verfolgen und auszuwerten. Filtersysteme
sind schon sehr früh zur Steuerung der überbordenden Information
elektronischer Kommunikation, vor allem von elektronischer Post
und Diskussionsgruppen, eingesetzt worden. Das (Aus)Filtern von
Nachrichten ist bis heute die verbreitetste Anwendung von Filtertechniken
geblieben, bis hin zu den intensiv genutzten sogenannten Push-Diensten
der Medienindustrie, z.B. PointCast bzw. EntryPoint (www.entrypoint.com),
durch die den Abonnenten der Dienste laufend Medieninformationen
zugestellt werden, die auf der Grundlage voreingestellter oder benutzerdefinierter
Filter/Benutzermodelle selektiert, d.h. ausgefiltert werden.
2.2 Abblocken
Abblock-Systeme sind sozusagen die inverse Leistung der Filtersysteme.
Der Anlaß für Abblocken ist Ablenkung, Belästigung oder sogar Beschädigung
durch unerwünschte Information. Die Leistung von Abblock-Software
besteht also darin, daß aus dem Angebot von Informationssystemen
das ferngehalten wird, was Benutzer nicht sehen wollen bzw. was
andere wollen, daß sie nicht zu sehen bekommen. Vor allem das letzere,
das sogenannte passive Abblocken, wirft Probleme auf. Ein Beispiel
hierfür ist der Einsatz von Abblock-Software in Unternehmen, wenn
nicht gewollt wird, daß die Angestellten bestimmte Inhalte im Internet
einsehen, die nichts mit dem Job zu tun haben (Spiele, Unterhaltung
etc.). Vor allem aber gehört die Verwendung von Abblock-Software
durch Eltern, um ihre Kinder vor für sie gefährlichen oder schädlichen
Informationen zu schützen, zum passiven Abblocken. Das ist im Internet
eine äußerst populäre und auch in wirtschaftlicher Hinsicht attraktive
Anwendung geworden . In jedem Fall gibt es beim (passiven) Abblocken
einen (potentiellen) Konflikt zwischen Blockenden und Geblockten,
der in unterschiedlichen wirtschaftlichen, politischen und kulturellen
Umgebungen unterschiedlich gelöst werden muß. Beispiel: Soll/darf/muß
das allgemeine Recht auf freien Zugriff zur Information bei Kindern
durch ihre Eltern eingeschränkt werden? Dürfen/sollen Universitäten
Studierenden all das aus dem Internet ausblenden, was nicht direkt
mit Ausbildung und Wissenschaft zu tun hat?
2.3 Rating
In jedem Fall beruht die Leistung des Filterns oder Abblockens
auf der Bewertung/Einschätzung der zu filternden oder abzublockenden
Objekte bzw. ihrer Inhalte. Im wesentlichen kommen drei Verfahren
zum Einsatz:
1. Erstellen von Listen von als positiv oder negativ eingeschätzten
Internet-Objekten. Nutzer können nur die als positiv eingestuften
Internet-Anwendungen sehen, alles andere wird abgeblockt.
2. Verwendung von Stichwortlisten mit positiven oder negativen
Wörtern; hierdurch können Internetobjekte gefiltert oder abgeblockt
werden, wenn es in einem zu definierenden Ausmaß eine Übereinstimmung
zwischen den Wörtern in dem Internetobjekt und Einträgen der Stichwortlisten
gibt.
3. Anwendung von expliziten Rating-Verfahren, nach denen Internet-Objekte
(meist intellektuell nach vorgegebenen Werteskalen) bewertet werden,
so daß bei der Suche oder der Navigation in den Internetdiensten
nur die zugestellt werden, die direkt einem mit Hilfe des Rating-Systems
ermittelten Profil entsprechen, bzw. die abgeblockt werden, die
durch die Rating-Verfahren als negativ eingeschätzt wurden.
Die meisten gegenwärtigen Rating- Verfahren bzw. die Verfahren
zur Durchführung des Filterns und Blockens beruhen auf dem PICS-Standard
(Platform for Internet Content Selection). PICS ist entstanden aus
der Initiative IHPEG (Information Highway Parental Empowerment Group)
und wurde entwickelt und gefördert vom World Wide Web Consortium
(W3C), in dem sich die meisten Institutionen der globalen Informationswirtschaft
organisieren. PICS ist selber keine Filter-/Abblock- oder Rating-Software,
gibt aber technische Spezifikationen vor, auf deren Grundlage Bewertungsschemata,
reale Rating-Software/-Systeme entwickelt werden können.
Der PICS-Standard wurde rasch von der Informationswirtschaft und
Software-Industrie aufgegriffen und eine Zeitlang auch von der offiziellen
amerikanischen Regierungspolitik als Beispiel der Selbsthilfe durch
Selbsteinschätzung unterstützt. PICS gilt sozusagen als Qualitätsgarantie.
So weisen viele Softwareanbieter darauf hin, daß PICS-kompatible
Rating-Kategorien für ihre Filter-/Abblock-Anwendungen verwendet
worden sind. Auch in der Bundesrepublik, z.B. bei einer Rating-Entwicklung
von Bertelsmann, wird auf den PICS-Standard bzw. auf dessen Weiterentwicklung
gesetzt. In der journalistischen Medienwelt vor allem der USA wurde
PICS verschiedentlich eher als Beihilfe zur Selbstzensur abgelehnt.
Bei der Durchführung des Rating-Verfahrens kommen grundätzlich
die folgenden Verfahren zur Anwendung:
a) Selbstbeurteilung durch Web-Autoren, entsprechend den Abstufungen
eines vorgegebenen (öffentlichen oder kommerziellen) Ratingsystems;
dazu wird in der Regel ein HTML-Formular angeboten, das der Autor
ausfüllt und das dann redaktionell (intellektuell) oder von einem
Programm (maschinell) überprüft wird.
b) Beurteilung durch (interne oder beauftragte) Fachleute der
Filter-/Abblock-Firmen, die dann durch Aufforderung der Ersteller
von Internetanwendungen oder durch den Auftrag ihrer Firmen tätig
werden.
c) Beurteilung durch unabhängige Fachleute oder Netzbenutzer,
die im Auftrag von Filter-/Abblock-Firmen tätig werden.
d) Beurteilung durch unabhängige Fachleute in Selbstorganisation
(Third-Party Rating), also durch die Bewertungsgemeinschaft von
Netzbenutzern mit gemeinsamen (Vertrauen sichernden) Interessen,
Hintergründen und Zielen.
Das erfolgte Rating von Internetanwendungen wird häufig durch
das Anbringen von Qualitätssiegeln (Labelling) dokumentiert. Dies
kann der Orientierung von Internetnutzern dienen, die zwar keine
Filter-/Abblock-Software anwenden wollen, aber durch die angebrachten
Siegel sich doch zur Nutzung ermutigt oder abgeschreckt sehen.
3 Evaluierung
Umfassendere Bewertungsstudien zur Einschätzung der Leistungsstärke
von Filter-/Abblock-Systemen liegen kaum vor. In einer 1999 am Lehrstuhl
für Informationswissenschaft an der Universität Konstanz durchgeführten
Studie (Tröndle 1999) wurden die vier Filter-/Abblock-Systeme Net
Nanny, Cyber Patrol, Cyber Sitter und Surf Watch systematisch kontrolliert
untersucht (d.h. es wurden Suchergebnisse im Internet mit und ohne
Einsatz von Abblocksoftware analysiert). Antworten wurden z.B. auf
die Fragen gesucht, ob die Systeme wirklich all das abblocken, was
erwartet wird, daß sie abblocken, und ob das, was abgeblockt wird,
zu Recht abgeblockt wird. Wir gehen auf die technischen Einzelheiten
dieser Studie nicht ein. Aus den ermittelten Werten kann aber gefolgert
werden, daß bei der vollen Systemleistung der Abblocksysteme 75%
der durch die Suchmaschine (hier war es Alta Vista) gefundenen Web
sites fälschlicherweise als anstößig bzw. als unangemessen deklariert
wurden und 41% der im Prinzip anstößigen bzw. unangemessenen Web
sites nicht also solche identifiziert wurden. Es wird offensichtlich
zum einen viel zu viel abgeblockt, zum andern kann man sich nicht
darauf verlassen, daß nichts durchschlüpft, was unerwünscht ist.
Das ist gewiß ein katastrophales Ergebnis, das aber nicht verwundern
kann, wenn man sich die Schlichtheit der zur Anwendung kommenden
Sprachoberflächenverfahren (Vergleich von Textwörtern mit Stichwortlisten)
vergegenwärtigt.
4 UNESCO zum Filtern, Abblocken
und Rating
Was kann nicht im Interesse der UNESCO liegen, die sich für den
freien Austausch von Information und für eine multikulturelle Gesellschaft
mit heterogenen Wertesystemen einsetzt?
- daß Methoden und Verfahren zur Bewertung von Inhalten sich durchsetzen,
die auf dem Wertesystem bestimmter Kulturkreise bzw. auf Partikularinteressen
einzelner Anbieter beruhen, und zum de facto Standard im Internet
und somit auch zu Komponenten von weltweit verkaufter Internet-Software
werden
- daß offensichtlich methodisch schwache und unzuverlässige Verfahren
der Öffentlichkeit als sichere Bewertungsverfahren verkauft werden
- daß Filter-/Abblock-Verfahren auf der Grundlage entsprechender
Rating-Systeme in Internet-Browser bzw. Internet-Suchmaschinen
fest eingebaut und nicht mehr von Nutzern abgestellt werden können
- daß Verfahren der Selbsteinschätzung bzw. ersatzweise der Delegation
der Einschätzung an Dritte verbindlich werden
- daß (öffentlich finanzierte) Schulen oder Bibliotheken verpflichtet
werden, Rating- bzw. Filter-/Abblock-Verfahren einzusetzen
- daß zivil- und strafrechtliche Maßnahmen gegenüber Personen
und Institutionen ergriffen werden, denen (bewußt oder unbewußt?)
falsches oder irreführendes Rating ihrer Web-Angebote nachgewiesen
wird
- daß Internet-Browser bzw. Internet-Suchmaschinen Web sites automatisch
abblocken, die sich nicht einem (anerkannten) Rating-Verfahren
unterworfen haben.
Die Ausweitung von Filter-, Abblock- und vor allem von Rating-Verfahren
sollte von der UNESCO aufmerksam beobachtet werden. UNESCO kann/will/soll
dabei nicht in das Marktgeschehen eingreifen. Wenn Rating- und Filter-/Abblock-Verfahren
aus Eigeninitiative entwickelt oder angewendet werden, so ist das
Sache der jeweiligen Personen und Gruppen selber. Wenn die Wirtschaft
entsprechende Verfahren auf dem Markt zum Kauf anbietet und diese
gekauft und benutzt werden, besteht ebenfalls kein Bedarf einzuschreiten.
Kritisch wird es, wenn der Staat (oder überstaatliche Organisationen)
in die Informationskompetenz seiner Bürger mit eigenen Rating-Ansprüchen
eingreift. Ein wie auch immer modifiziertes Communications Decency
Act (CDA), das als Gesetzesinitiative der Clinton-Administration
1997 in vereinter Anstrengung von Bürgerbewegungen und Wirtschaft
zu Fall gebracht wurde, darf es auch in Zukunft nicht geben. Kritisch
wird es auch, wenn partikulare Rating-Verfahren mit Anspruch auf
(globale) Allgemeingültigkeit auftreten. Und kritisch wird es, wenn
die für die Orientierung im Internet unverzichtbaren Metainformationsdienste,
z.B. die Suchmaschinen Filter- und Abblockverfahren, aus welchen
gut gemeinten Gründen auch immer, so einbauen, daß sie nicht umgangen
werden können. Informationelle Autonomie zu sichern (Kuhlen 1999),
kann aus den allgemeinen Zielen der UNESCO abgeleitet werden. Informationell
autonom können Menschen nur sein, wenn sie selbstbestimmt mit den
Informationsressourcen und, in unserem Fall, mit Rating-, Abblock-
und Filtersystemen umgehen können. UNESCO sollte sich daher für
die folgenden Punkte einsetzen (von denen der erste sicherlich der
wichtigste ist):
- Es muß eine öffentliche Diskussion darüber gefördert werden,
ob überhaupt und wenn ja, welche Formen von Bewertung, Filtern
und Abblocken im Internet eingesetzt werden sollen.
- Der Öffentlichkeit muß die methodische Grundlage aller intellektuellen
oder maschinellen Rating- bzw. Filter- und Abblock-Verfahren bekannt
sein.
- Rating-Verfahren, wenn sie denn zum Einsatz zur Bewertung von
Internet-Inhalten kommen, müssen transparent sein; z.B. sollten
die zum Einsatz kommenden Positiv- oder Negativlisten einsehbar,
und die Grundlage bzw. das Wertesysteme der sonstigen Bewertungsverfahren
bzw. die Interessen der Anbieter sollten nachvollziehbar sein.
- Rating-Verfahren sollten an die jeweiligen Bedürfnisse der sie
nutzenden Individuen oder Gruppen angepaßt werden können.
- Es müssen neutrale Instanzen in internationaler Kooperation
geschaffen werden, durch die der Einsatz dieser Verfahren überwacht
werden kann und die auch für die Zertifizierung entsprechender
Produkte infrage kommen können.
5 Literaturhinweise
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[ACLU 1997] The American Civil Liberties
Union: White Paper. Fahrenheit 451.2: Is cyberspace burning?
(http://www.aclu.org/issues/cyber/burning.html)
[Agre/Rotenberg 1997] P.E. Agre;
M. Rotenberg (eds.): Technology and privacy: The new landscape.
The MIT Press: Cambridge, MA, London, UK, 1997
[Brin 1998] D. Brin: The transparent
society. Will technology force us to choose between privacy
and freedom? Addison-Wesley: Reading, MA, 1998
[Gruhler 1998] A. Gruhler: Ein staatsfreier
Raum? Freie Informationsbeschaffung und Zensur im Internet.
Internationale Politik und Gesellschaft (IPG) 3, 1998, 310-323
[Kuhlen 1999a] R. Kuhlen: Die Konsequenzen
von Informationsassistenten. Was bedeutet informationelle
Autonomie oder wie kann Vertrauen in elektronische Dienste
in offenen Informationsmärkten gesichert werden? Suhrkamp-Verlag:
Frankfurt 1999, stw 1443
[Tröndle 1999] M. Tröndle: Experimentelle
Bewertung von Blocking- und Filtersystemen im Internet. Ein
Vergleich der Systeme von Net Nanny, Cyber Patrol, Cyber Sitter
und Surf Watch. Diplomarbeit im Fach Informationswissenschaft
an der Universität Konstanz. Konstanz, August 1999
[Whitaker 1999] R. Whitaker: The
end of privacy. How total surveillance is becoming a reality.
The New Press: New York 1999
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