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Rainer Kuhlen
Gespenst oder Engel - Filter-, Abblock- und Rating-Verfahren im Internet. UNESCO darf nicht bloß zuschauen
(Artikel erschien in UNESCO heute 47,1, 2000, S.91-93.)

1 Gespenst oder Schutzengel
2. Zu den Verfahren
3. Evaluierung
4. UNESCO zum Filtern, Abblocken und Rating
5. Literaturhinweise

 

1 Gespenst oder Schutzengel

Für die einen geht ein Gespenst um im Internet, für die anderen sind es die Schutzengel im elektronischen Zeitalter. Wir sprechen von Filter-, Abblock- und Rating-Verfahren, die zunehmend auf kommerzieller Basis eingesetzt werden, um auf der Grundlage der Bewertung von Webinhalten Informationen auszufiltern oder abzublocken. Die emphatisch Zustimmenden sehen in diesen Verfahren die Chance, die Kontrolle über Internetinformationen zu behalten. Die kategorisch Ablehnenden sehen die Einschränkung des freien Zugriffs auf Information, wittern sogar die Gefahr des Einstiegs in eine umfassende Internet-Zensur und sei es nur eine Selbstzensur [ACLU 1997].

Abblock- und Rating-Verfahren dienen der Abwehr von potentiellen Mißständen der Netzanwendungen, d.h. der Abwehr von unerwünschter, gefährlicher oder illegaler Information, wie sie immer mehr das Internet überschwemmt. Initiatoren waren entweder Selbsthilfegruppen aus den verschiedenen Sparten der Bürgerbewegung, oder sie beruhen auf Aktivitäten der Wirtschaft, die entweder diese Produkte direkt verkaufen will (Abblocksoftware ist in der Tat ein großes Geschäft) oder ihre eigenen kommerziellen Anwendungen durch Rating-Verfahren vertrauenswürdig und damit akzeptabel zu machen versucht. Als Formen der Selbstregulierung sollen sie zudem den Staat davon abhalten, ordnungspolitische Maßnahmen gegen diese Mißstände zu ergreifen, zumal bei diesen die Gefahr nicht auszuschließen ist, daß als ungewollter Nebeneffekt der freie Zugriff auf Information insgesamt eingeschränkt wird oder daß diese Maßnahmen für die Wirtschaft zu teuer werden.

Rating - wir wollen bei der englischen Bezeichnung bleiben - ist die Basis für Filtern und Blocken. Im Rating, sei es intellektuell oder maschinell durchgeführt, liegt der Sprengstoff, denn hier werden die Inhalte nach Werteskalen bewertet. Filtern ist die positive Leistung, das an Information bereitzustellen, was gewünscht ist; Abblocken ist die negative Leistung, das fernzuhalten, was nicht gewünscht ist. Was positiv, was negativ ist, muß auf der Basis irgendeines Rating-Verfahrens entschieden werden. Die Filter- und Abblock-Programme führen nur das aus, was durch Rating festgelegt wurde. Rating spiegelt subjektive oder regionale Werte wider, obgleich es globale Auswirkungen hat. Die puritanische Sex-Einstellung in den USA drückt in den Abblockverfahren der Welt ihren Stempel auf.


2 Zu den Verfahren

2.1 Filtern

Die Leistung von Filtersystemen besteht besteht darin, daß nur das an Nutzer von Diensten elektronischer Märkte kommt, was sie explizit wollen bzw. was andere wollen, daß sie zu sehen bekommen. Der Grund für ihre Popularität ist einsichtig: Viele Benutzer haben weder Zeit, Können noch Geduld, die für sie potentiell einschlägigen Informationsquellen laufend zu verfolgen und auszuwerten. Filtersysteme sind schon sehr früh zur Steuerung der überbordenden Information elektronischer Kommunikation, vor allem von elektronischer Post und Diskussionsgruppen, eingesetzt worden. Das (Aus)Filtern von Nachrichten ist bis heute die verbreitetste Anwendung von Filtertechniken geblieben, bis hin zu den intensiv genutzten sogenannten Push-Diensten der Medienindustrie, z.B. PointCast bzw. EntryPoint (www.entrypoint.com), durch die den Abonnenten der Dienste laufend Medieninformationen zugestellt werden, die auf der Grundlage voreingestellter oder benutzerdefinierter Filter/Benutzermodelle selektiert, d.h. ausgefiltert werden.


2.2 Abblocken

Abblock-Systeme sind sozusagen die inverse Leistung der Filtersysteme. Der Anlaß für Abblocken ist Ablenkung, Belästigung oder sogar Beschädigung durch unerwünschte Information. Die Leistung von Abblock-Software besteht also darin, daß aus dem Angebot von Informationssystemen das ferngehalten wird, was Benutzer nicht sehen wollen bzw. was andere wollen, daß sie nicht zu sehen bekommen. Vor allem das letzere, das sogenannte passive Abblocken, wirft Probleme auf. Ein Beispiel hierfür ist der Einsatz von Abblock-Software in Unternehmen, wenn nicht gewollt wird, daß die Angestellten bestimmte Inhalte im Internet einsehen, die nichts mit dem Job zu tun haben (Spiele, Unterhaltung etc.). Vor allem aber gehört die Verwendung von Abblock-Software durch Eltern, um ihre Kinder vor für sie gefährlichen oder schädlichen Informationen zu schützen, zum passiven Abblocken. Das ist im Internet eine äußerst populäre und auch in wirtschaftlicher Hinsicht attraktive Anwendung geworden . In jedem Fall gibt es beim (passiven) Abblocken einen (potentiellen) Konflikt zwischen Blockenden und Geblockten, der in unterschiedlichen wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Umgebungen unterschiedlich gelöst werden muß. Beispiel: Soll/darf/muß das allgemeine Recht auf freien Zugriff zur Information bei Kindern durch ihre Eltern eingeschränkt werden? Dürfen/sollen Universitäten Studierenden all das aus dem Internet ausblenden, was nicht direkt mit Ausbildung und Wissenschaft zu tun hat?

2.3 Rating

In jedem Fall beruht die Leistung des Filterns oder Abblockens auf der Bewertung/Einschätzung der zu filternden oder abzublockenden Objekte bzw. ihrer Inhalte. Im wesentlichen kommen drei Verfahren zum Einsatz:

1. Erstellen von Listen von als positiv oder negativ eingeschätzten Internet-Objekten. Nutzer können nur die als positiv eingestuften Internet-Anwendungen sehen, alles andere wird abgeblockt.
2. Verwendung von Stichwortlisten mit positiven oder negativen Wörtern; hierdurch können Internetobjekte gefiltert oder abgeblockt werden, wenn es in einem zu definierenden Ausmaß eine Übereinstimmung zwischen den Wörtern in dem Internetobjekt und Einträgen der Stichwortlisten gibt.
3. Anwendung von expliziten Rating-Verfahren, nach denen Internet-Objekte (meist intellektuell nach vorgegebenen Werteskalen) bewertet werden, so daß bei der Suche oder der Navigation in den Internetdiensten nur die zugestellt werden, die direkt einem mit Hilfe des Rating-Systems ermittelten Profil entsprechen, bzw. die abgeblockt werden, die durch die Rating-Verfahren als negativ eingeschätzt wurden.

Die meisten gegenwärtigen Rating- Verfahren bzw. die Verfahren zur Durchführung des Filterns und Blockens beruhen auf dem PICS-Standard (Platform for Internet Content Selection). PICS ist entstanden aus der Initiative IHPEG (Information Highway Parental Empowerment Group) und wurde entwickelt und gefördert vom World Wide Web Consortium (W3C), in dem sich die meisten Institutionen der globalen Informationswirtschaft organisieren. PICS ist selber keine Filter-/Abblock- oder Rating-Software, gibt aber technische Spezifikationen vor, auf deren Grundlage Bewertungsschemata, reale Rating-Software/-Systeme entwickelt werden können.

Der PICS-Standard wurde rasch von der Informationswirtschaft und Software-Industrie aufgegriffen und eine Zeitlang auch von der offiziellen amerikanischen Regierungspolitik als Beispiel der Selbsthilfe durch Selbsteinschätzung unterstützt. PICS gilt sozusagen als Qualitätsgarantie. So weisen viele Softwareanbieter darauf hin, daß PICS-kompatible Rating-Kategorien für ihre Filter-/Abblock-Anwendungen verwendet worden sind. Auch in der Bundesrepublik, z.B. bei einer Rating-Entwicklung von Bertelsmann, wird auf den PICS-Standard bzw. auf dessen Weiterentwicklung gesetzt. In der journalistischen Medienwelt vor allem der USA wurde PICS verschiedentlich eher als Beihilfe zur Selbstzensur abgelehnt.

Bei der Durchführung des Rating-Verfahrens kommen grundätzlich die folgenden Verfahren zur Anwendung:

a) Selbstbeurteilung durch Web-Autoren, entsprechend den Abstufungen eines vorgegebenen (öffentlichen oder kommerziellen) Ratingsystems; dazu wird in der Regel ein HTML-Formular angeboten, das der Autor ausfüllt und das dann redaktionell (intellektuell) oder von einem Programm (maschinell) überprüft wird.

b) Beurteilung durch (interne oder beauftragte) Fachleute der Filter-/Abblock-Firmen, die dann durch Aufforderung der Ersteller von Internetanwendungen oder durch den Auftrag ihrer Firmen tätig werden.

c) Beurteilung durch unabhängige Fachleute oder Netzbenutzer, die im Auftrag von Filter-/Abblock-Firmen tätig werden.

d) Beurteilung durch unabhängige Fachleute in Selbstorganisation (Third-Party Rating), also durch die Bewertungsgemeinschaft von Netzbenutzern mit gemeinsamen (Vertrauen sichernden) Interessen, Hintergründen und Zielen.

Das erfolgte Rating von Internetanwendungen wird häufig durch das Anbringen von Qualitätssiegeln (Labelling) dokumentiert. Dies kann der Orientierung von Internetnutzern dienen, die zwar keine Filter-/Abblock-Software anwenden wollen, aber durch die angebrachten Siegel sich doch zur Nutzung ermutigt oder abgeschreckt sehen.


3 Evaluierung

Umfassendere Bewertungsstudien zur Einschätzung der Leistungsstärke von Filter-/Abblock-Systemen liegen kaum vor. In einer 1999 am Lehrstuhl für Informationswissenschaft an der Universität Konstanz durchgeführten Studie (Tröndle 1999) wurden die vier Filter-/Abblock-Systeme Net Nanny, Cyber Patrol, Cyber Sitter und Surf Watch systematisch kontrolliert untersucht (d.h. es wurden Suchergebnisse im Internet mit und ohne Einsatz von Abblocksoftware analysiert). Antworten wurden z.B. auf die Fragen gesucht, ob die Systeme wirklich all das abblocken, was erwartet wird, daß sie abblocken, und ob das, was abgeblockt wird, zu Recht abgeblockt wird. Wir gehen auf die technischen Einzelheiten dieser Studie nicht ein. Aus den ermittelten Werten kann aber gefolgert werden, daß bei der vollen Systemleistung der Abblocksysteme 75% der durch die Suchmaschine (hier war es Alta Vista) gefundenen Web sites fälschlicherweise als anstößig bzw. als unangemessen deklariert wurden und 41% der im Prinzip anstößigen bzw. unangemessenen Web sites nicht also solche identifiziert wurden. Es wird offensichtlich zum einen viel zu viel abgeblockt, zum andern kann man sich nicht darauf verlassen, daß nichts durchschlüpft, was unerwünscht ist. Das ist gewiß ein katastrophales Ergebnis, das aber nicht verwundern kann, wenn man sich die Schlichtheit der zur Anwendung kommenden Sprachoberflächenverfahren (Vergleich von Textwörtern mit Stichwortlisten) vergegenwärtigt.


4 UNESCO zum Filtern, Abblocken und Rating

Was kann nicht im Interesse der UNESCO liegen, die sich für den freien Austausch von Information und für eine multikulturelle Gesellschaft mit heterogenen Wertesystemen einsetzt?

  • daß Methoden und Verfahren zur Bewertung von Inhalten sich durchsetzen, die auf dem Wertesystem bestimmter Kulturkreise bzw. auf Partikularinteressen einzelner Anbieter beruhen, und zum de facto Standard im Internet und somit auch zu Komponenten von weltweit verkaufter Internet-Software werden
  • daß offensichtlich methodisch schwache und unzuverlässige Verfahren der Öffentlichkeit als sichere Bewertungsverfahren verkauft werden
  • daß Filter-/Abblock-Verfahren auf der Grundlage entsprechender Rating-Systeme in Internet-Browser bzw. Internet-Suchmaschinen fest eingebaut und nicht mehr von Nutzern abgestellt werden können
  • daß Verfahren der Selbsteinschätzung bzw. ersatzweise der Delegation der Einschätzung an Dritte verbindlich werden
  • daß (öffentlich finanzierte) Schulen oder Bibliotheken verpflichtet werden, Rating- bzw. Filter-/Abblock-Verfahren einzusetzen
  • daß zivil- und strafrechtliche Maßnahmen gegenüber Personen und Institutionen ergriffen werden, denen (bewußt oder unbewußt?) falsches oder irreführendes Rating ihrer Web-Angebote nachgewiesen wird
  • daß Internet-Browser bzw. Internet-Suchmaschinen Web sites automatisch abblocken, die sich nicht einem (anerkannten) Rating-Verfahren unterworfen haben.

Die Ausweitung von Filter-, Abblock- und vor allem von Rating-Verfahren sollte von der UNESCO aufmerksam beobachtet werden. UNESCO kann/will/soll dabei nicht in das Marktgeschehen eingreifen. Wenn Rating- und Filter-/Abblock-Verfahren aus Eigeninitiative entwickelt oder angewendet werden, so ist das Sache der jeweiligen Personen und Gruppen selber. Wenn die Wirtschaft entsprechende Verfahren auf dem Markt zum Kauf anbietet und diese gekauft und benutzt werden, besteht ebenfalls kein Bedarf einzuschreiten. Kritisch wird es, wenn der Staat (oder überstaatliche Organisationen) in die Informationskompetenz seiner Bürger mit eigenen Rating-Ansprüchen eingreift. Ein wie auch immer modifiziertes Communications Decency Act (CDA), das als Gesetzesinitiative der Clinton-Administration 1997 in vereinter Anstrengung von Bürgerbewegungen und Wirtschaft zu Fall gebracht wurde, darf es auch in Zukunft nicht geben. Kritisch wird es auch, wenn partikulare Rating-Verfahren mit Anspruch auf (globale) Allgemeingültigkeit auftreten. Und kritisch wird es, wenn die für die Orientierung im Internet unverzichtbaren Metainformationsdienste, z.B. die Suchmaschinen Filter- und Abblockverfahren, aus welchen gut gemeinten Gründen auch immer, so einbauen, daß sie nicht umgangen werden können. Informationelle Autonomie zu sichern (Kuhlen 1999), kann aus den allgemeinen Zielen der UNESCO abgeleitet werden. Informationell autonom können Menschen nur sein, wenn sie selbstbestimmt mit den Informationsressourcen und, in unserem Fall, mit Rating-, Abblock- und Filtersystemen umgehen können. UNESCO sollte sich daher für die folgenden Punkte einsetzen (von denen der erste sicherlich der wichtigste ist):

  • Es muß eine öffentliche Diskussion darüber gefördert werden, ob überhaupt und wenn ja, welche Formen von Bewertung, Filtern und Abblocken im Internet eingesetzt werden sollen.
  • Der Öffentlichkeit muß die methodische Grundlage aller intellektuellen oder maschinellen Rating- bzw. Filter- und Abblock-Verfahren bekannt sein.
  • Rating-Verfahren, wenn sie denn zum Einsatz zur Bewertung von Internet-Inhalten kommen, müssen transparent sein; z.B. sollten die zum Einsatz kommenden Positiv- oder Negativlisten einsehbar, und die Grundlage bzw. das Wertesysteme der sonstigen Bewertungsverfahren bzw. die Interessen der Anbieter sollten nachvollziehbar sein.
  • Rating-Verfahren sollten an die jeweiligen Bedürfnisse der sie nutzenden Individuen oder Gruppen angepaßt werden können.
  • Es müssen neutrale Instanzen in internationaler Kooperation geschaffen werden, durch die der Einsatz dieser Verfahren überwacht werden kann und die auch für die Zertifizierung entsprechender Produkte infrage kommen können.


5 Literaturhinweise

[ACLU 1997] The American Civil Liberties Union: White Paper. Fahrenheit 451.2: Is cyberspace burning? (http://www.aclu.org/issues/cyber/burning.html)

[Agre/Rotenberg 1997] P.E. Agre; M. Rotenberg (eds.): Technology and privacy: The new landscape. The MIT Press: Cambridge, MA, London, UK, 1997

[Brin 1998] D. Brin: The transparent society. Will technology force us to choose between privacy and freedom? Addison-Wesley: Reading, MA, 1998

[Gruhler 1998] A. Gruhler: Ein staatsfreier Raum? Freie Informationsbeschaffung und Zensur im Internet. Internationale Politik und Gesellschaft (IPG) 3, 1998, 310-323

[Kuhlen 1999a] R. Kuhlen: Die Konsequenzen von Informationsassistenten. Was bedeutet informationelle Autonomie oder wie kann Vertrauen in elektronische Dienste in offenen Informationsmärkten gesichert werden? Suhrkamp-Verlag: Frankfurt 1999, stw 1443

[Tröndle 1999] M. Tröndle: Experimentelle Bewertung von Blocking- und Filtersystemen im Internet. Ein Vergleich der Systeme von Net Nanny, Cyber Patrol, Cyber Sitter und Surf Watch. Diplomarbeit im Fach Informationswissenschaft an der Universität Konstanz. Konstanz, August 1999

[Whitaker 1999] R. Whitaker: The end of privacy. How total surveillance is becoming a reality. The New Press: New York 1999

 

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letzte Änderung am 17.03.2000