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Rainer Kuhlen – Berlin 20.7.2001

Möglicherweise ist dem Pionier der Performance-Kunst Wolfgang Flatz, der, wie berichtet, hängend an einem Kran und begleitet von Protesten der Tierschützer, am 19.7.2001 um 21.50 eine tote Kuh von einem Hubschrauber aus 40 Meter tief in ein Netz in einer Baugrube der "Backfabrik" an der Prenzlauer Allee in Berlin abstürzen ließ, bekannt - eher aber wohl nicht -, daß es in der Internet-Hacker-Szene eine höchst wirkungsvolle Gruppe namens "Cult of the Dead Cow" gibt, die in der Vergangenheit durch öffentliche Bereitstellung entsprechender Software z.B. auf gravierende Sicherheitslücken in Microsoft-Betriebssystemen aufmerksam gemacht hat. Vielleicht haben diese "Kult"-Handlungen etwas mit der Kunst-Handlung zu tun, eine tote Kuh vom Hubschrauber abzuwerfen."


"Cult of the Dead Cow" wird gegenwärtig in der Internet-Szene heftig durch die Ankündigung der Browser-Software "Peeka Booty" diskutiert, durch welche die wie auch immer motivierten und immer mehr zum Einsatz kommenden Filter- und Abblockverfahren im Internet unterlaufen werden können. Dies mit Berufung auf das Grundrecht freier Kommunikation und des freien Zugriffs auf Information – beide bedroht durch Filter- und Abblock-Software.


So etwas sehen die Bertelsmänner dieser Welt, die auf Filter-Software als Mittel der Selbstregulierung der Wirtschaft setzen, um das Internet "sauber" zu halten, gar nicht gerne. Erst recht beäugen dies politische Instanzen in aller Welt mißtrauisch, weil damit alle Bemühungen, die Kontrolle über nicht gewollte oder gesetzeswidrige Informationsflüsse zu behalten oder zu bekommen, hinfällig werden könnten. Hinter so einer toten Kuh steht also weitaus mehr Sprengkraft als in einer aus dem Hubschrauber in der Brotfabrik real abgeworfenen toten Kuh. Parallelen drängen sich aber doch auf.


Es ist offenbar schwierig, den "Abwurf" realer oder virtueller Kühe durch gesetzliche Maßnahmen in den Griff zu bekommen oder gar zu verhindern (Berliner Gerichte wiesen einen Antrag gegen die Rinder-Performance zurück). Ansatzweise hat man dies in den USA versucht, als das "Copyright Millenium Act" verabschiedet wurde, indem expliziert das Schreiben und natürlich das Öffentlich-Machen von Software untersagt wurde, die Bestimmungen des Copyright außer Kraft setzen kann. Allerdings mit mäßigem Erfolg. Vielleicht gibt es demnächst auch in Deutschland ein Gesetz – von den gegenwärtigen Justiz- und Innenminsterien, die stark auf selbstregulierende Filter-Software der Wirtschaft setzen, könnte das erwartet werden -, das Software untersagt, durch die Filter-Software unterlaufen werden kann. Man wird also wohl weitere Kühe in der Zukunft werfen müssen.


Parallelen sind auch in der öffentlichen und moralischen Einschätzung der Berechtigung realer und virtueller toter Kühe zu finden. Bei der Filter-Kuh auf der einen Seite die Verteidigung des Grundrechts auf freien, hier nicht durch Filter eingeschränkten Informationsfluß, auf der anderen Seite die Verteidigung der Pflicht, die Internetinhalte von allen schädlichen Elementen freizuhalten, sei es aus Gründen des Jugendschutzes, der Abwehr von Kriminalität oder politischer Subversivität oder aus Gründen der informationellen Selbstbestimmung, nur das aus dem Internet an sich herauskommen zu lassen, was man selbstbestimmt aufnehmen will bzw. das abwehren zu können, was man nicht will.


Bei der realen toten Kuh ist es fast einfacher. Hier streitet das Recht auf freie, in ihrem Gestaltungsspielraum unbehinderte Kunst mit den Wertesystemen von Tierschutzverbänden oder mit dem gegenwärtig guten öffentlich Geschmack.

Man mag weitere Parallelen finden. Eine noch zum Schluß: Die gute Intention von Hackern, z. B. auf Sicherheitsdefizite und auf das Grundrecht des freien Zugriffs hinzuweisen, kann sich ins Gegenteil vorkehren, wenn z. B. die Sicherheitslücken-Software der "Cult of the Dead Cow" von Crackern gerne benutzt wird, um in krimineller Absicht in fremde Computersysteme einzubrechen. Vielleicht löst ja der Abwurf der realen toten Kuh einen ähnlichen Nachahmungs-Boom aus, wie die ursprünglich bewunderte Graffiti-Kunst der Sprayer. Nicht auszudenken, was alles von wem von wo auch immer zu welchem Zweck auch immer abgeworfen werden kann. Ambivalent – ist tatsächlich, wie Karl Kraus vermutete, das Gegenteil von "gut gemeint"?


Was doch so alles auf die Haut der realen und virtuellen Kühe gehen soll. Woher dieser Spruch auch immer stammen mag - er spiegelt in der negativen Formulierung (geht auf keine Kuhhaut) - schon immer die Kritik an bestehenden Normen wider. In der ältesten mir bekannten Formulierung illustriert der Spruch eine Kuhhaut, die als Freske an die Wand einer der romanischen Kirchen auf der Insel Reichenau gemalt ist. Im danebenstehenden Text wird über die Schwatzlust der Frauen kritisch angemerkt, daß das, was sie so über andere lästernd verbreiten, auf keine Kuhhaus gehe. In der Gegenwart werden wir wohl kaum schnell entscheiden können, mit welcher Berechtigung und vor allem mit welchen Konsequenzen Normen (im Alltag und im Internet) durchbrochen werden dürfen oder gar müssen. Vielleicht ist es wichtiger, die zugrundeliegenden ethischen und ästhetischen Prinzipien erst einmal herauszuarbeiten, wobei es der Künstler leichter hat als die Hacker-Gruppe, denn für ihn ist der bloße Akt, eine tote Kuh vom Hubschrauber abzuwerfen, schon dadurch, daß er Realität wird und wahrgenomen wird, Rechtfertigung genug. Anti-Blocker mit nicht-sinnlicher Software haben es nicht leicht, Konsens zu finden.


Rainer Kuhlen

Professor für Informationswissenschaft an der Universität Konstanz, derzeit an der Humboldt-Universität zu Berlin.

 

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letzte Änderung am 23.07.2001