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  Verschärfung des Digital Right Management  
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Rainer Kuhlen

August 2001

Weder eine Verschärfung der Urheberrechtsgesetze noch eine Verschärfung des Digital Rights Management sind eine Lösung des Fair use bei der Nutzung digitaler Produkte wie e-books

Das US-amerikanische Digital Millenium Copyright Act von 1998, durch das nicht nur direkte Copyright-Verletzungen geahndet werden können, sondern auch das Schreiben und Publizieren von Software, mit der Copyright-Maßnahmen softwaremäßig unterlaufen werden können, kommt zur Anwendung. Mitte Juli 2001 wurde der Russe Dmitry Sklyarov verhaftet und ins Gefängnis gesteckt, weil er auf einer Konferenz (der DefCon Hacker-Konferenz am 16..7.01 in Las Vegas) über offensichtliche Mängel der bei manchen e-books zum Einsatz kommenden Kryptographie informiert und weiterhin über Software der Moskauer Firma ElcomSoft, bei der Sklyarov arbeitet, berichtet hatte, mit der in Teile der Adobe-Verschlüsselungssoftware für e-books eingegriffen werden kann, und zwar werden dadurch Restriktionen beseitigt, die exklusive Rechte an der Nutzung von e-books nur dem einräumen, der das e-book erworben hat.

Mit der Software von ElcomSoft, die in Russland legal vertrieben wird, ist es z.B. möglich, für den eigenen Gebrauch von Adobe-e-books eine Backup-Kopie zu machen, aber auch das e-book auf einem anderen Computer im eigenen Haus zu übertragen oder eine Kopie für einen Freund zu erstellen – alles einfache Dinge, die bislang beim Kauf eines gedruckten Buches unkritisch waren, durch fortgeschrittenes Digital Rights Management aber kontrolliert und verhindert werden können. Auch nützliche Anwendungen, dass Blinde sich mit ihrer Software e-books elektronisch vorlesen lassen können, werden durch e-book-Restriktionen bislang verhindert. Solche Anwendungen sind nur möglich, wenn die e-books in eine andere Software-Umgebungen geladen werden, als sie von den Herstellern vorgesehen ist. Genau das leistet u.a. die ElcomSoft-Software.

Offensichtlich verschärfen sich die Spannungen zwischen denjenigen „who need and use information and those who want to control it“ (LAT 6.8.2001,A11). Die Verhaftungen von Dmitry Sklyarov, der im übrigen nur wegen der Konferenz in die USA gekommen war und sonst keine Bindungen dort hat, geht auf eine Anzeige von Adobe zurück, die im nachhinein sich allerdings von der Verhaftung Sklyarovs distanzierte. Das FBI reagierte auf die Anzeige, weil das Publikmachen der Arbeiten der Moskauer Firma auf der Konferenz in den USA gegen das DMCA verstößt, so sah es jedenfalls zunächst Adobe, und so sieht es die zuständige Staatsanwaltschaft.

Amerikanische „Electronic Rights Groups“ wie „Electronic Frontier Foundation“ protestieren entsprechend heftig gegen die Anwendung des DMCA und sehen darin eine Bedrohung des bisherigen „Fair use“ bei der Benutzung von gedruckter Information. Durch das Gesetz werden in den USA Produkte wie e-books geschützt, die allerdings bislang nur einen minimalen Verkaufserfolg erzielen konnten. Der Grund dafür wird zum einen darin gesehen, dass e-books nicht auf reale Bedürfnisse von Lesern abgestimmt sind, die also bislang mit den gedruckten Produkten zufrieden sind. Die Zurückhaltung wird aber auch darin gesehen, dass das technische Handling mit den e-books noch als zu kompliziert und unzuverlässig angesehen wird und vor allem die Nutzungsbedingungen, die über die Software der e-books geregelt werden, als zu restriktiv empfunden werden. Eine klassische Verlierer-Situation.

Verlage versuchen, ihre Umsätze zu kontrollieren und zu steigern, indem sie die Nutzung restringieren und eng an die Vertragsbedingungen binden, und genau diese mangelnde Freizügigkeit verhindert (neben anderen Faktoren) die Entwicklung eines offenen und größeren Marktes. Das Mindeste, was von e-books verlangt werden kann, ist, dass man sie in seine eigene Umgebung zur freien weiteren persönlichen Nutzung herunterladen kann. Verlage sehen aber darin genau den Weg offen zu einer „Napsterization“ der e-books. Wenn e-books nicht mehr an die Restriktionen der Verlage gebunden werden können, könnten sie auch freizügig in entsprechende Verteil-Server eingebunden und damit in der Nutzung kaum mehr kontrolliert werden. Es sind offensichtlich ganz neue Wege zur Lösung der Copyright-/Urheberrechtsfrage im digitalen Medium nötig, die dem Rechung tragen können, dass einerseits mit Informationsprodukten Geld verdient werden kann, andererseits die freie Nutzung von Information unter fairen Bedingungen weiterhin gestatten. Weder die Verschärfung der bisherigen Schutzrechte noch eine Verschärfung der Digital Rights Management Technologie sind dauerhaft eine Lösung. Und erst recht ist es keine Lösung, wenn bestimmte nationale Gesetzgebungen, wie das DMCA in den USA, den globalen Informationsmärkten übergestülpt werden. Wie den elektronischen Räumen angemessene Lösungen allerdings aussehen werden, ist weiterhin offen.

Links:

http://www.zdnet.com/zdnn/stories/comment/0,5859,2800985,00.html

http://writ.news.findlaw.com/commentary/20010802_hodes.html

http://www.eff.org/alerts/20010803_eff_sklyarov_alert.html

http://www.eff.org/IP/DMCA/US_v_Sklyarov/ (mit vielen weiteren Links, zusammengestellt von der Electronic Frontier Foundation)


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letzte Änderung am 07.08.2001