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  Internet - das Ende des Urheberrechts?  
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Matthias Ehrhardt

Der Sound ist gut, die Dateien klein, die Auswahl überwältigend. "MP3“, das komprimierte Musikformat, ist in aller Ohren. Der Vertrieb von Musikstücken im MP3-Format über das Internet boomt. Die Schäden sind enorm: Nach Angaben der deutschen Landesgruppe der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) kosteten Raubkopien die deutsche Musikindustrie 1997 etwa 10 Millionen Mark. 1999 wurde mit Einbußen von 40 Millionen Mark gerechnet. Unter derartigen Urheberrechtsverletzungen leiden auch Hersteller von Software und Filmen. So waren etwa die Kultstreifen "Star Wars Episode I“ und "James Bond – Die Welt ist nicht genug“ bereits lange vor ihrem Europastart im Internet erhältlich. Was Urheber und zahlreiche Juristen die Hände über dem Kopf zusammenschlagen lässt, bringt Kids und Freaks zum Jubeln.

1. Wie soll ein Interessenausgleich aussehen ?
2. Was sind juristischen Voraussetzungen für einen Interessensausgleich?
3. Mit welchen technischen oder sonstigen Mitteln kann ein Interessenausgleich erreicht werden ?
4.Technische und juristische Grundlagen

 


1. Wie soll ein Interessenausgleich aussehen ?


2. Was sind juristischen Voraussetzungen für einen Interessensausgleich?

Das Urheberrecht kennt auch einige Ausnahmen, wie etwa die Vervielfältigung zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch. Allerdings ist die Privatkopie vergütungspflichtig. Mittlerweile wird aber ein Exklusivrecht des Rechteinhabers also ein Verbot der Vervielfältigung zu privaten Zwecken. Teilweise wird auch gefordert, rechtliche Bestimmungen an die technischen Gegebenheiten des Internets anzupassen. Insbesondere sollten die Tatbestände der Verbreitung und Vervielfältigung an die Gegebenheiten der Digitalisierung angepasst werden. So planen WIPO und EU die Einführung von sog. "making available rights“.
Welches sind die wichtigsten juristischen Anpassungen zum Schutz von Urheberrechten ?


3. Mit welchen technischen oder sonstigen Mitteln kann ein Interessenausgleich erreicht werden ?

Digitale Wasserzeichen
Zu den vielversprechenden Initiativen, die auf digitalen Wasserzeichen beruhen, gehört SDMI (Secure Digital Music Initiative). Durch das neue System soll illegales Kopieren von Musikstücken unmöglich gemacht werden. Bislang bietet aber kein digitales Wasserzeichen völligen Schutz.
Können digitale Wasserzeichen einen wirksamen Schutz von urheberrechten darstellen ?

Abmahnungen
Die IFPI sucht zusammen mit 70 Schwesterorganisationen nach Raubkopien im Internet. Allein 1999 ließen die Fahnder in Deutschland über 500 widerrechtliche Angebote sperren und mahnten die Anbieter ab.
Sollte auf Abmahnungen gesetzt werden ?

Werbung im Internet
Die Musiker selbst gehen oft eigene Wege: So veröffentlichte die Düsseldorfer Punkband "Die Toten Hosen“ ihre neue Single "Schön sein“ für 48 Stunden zum kostenlosen Download im Internet. In den zwei Tagen wurden über 100.000 Zugriffe und knapp 40.000 Downloads verzeichnet. Auch der Popsänger David Bowie stellte sein neues Album "Hours“ vorab aufs Netz. Erst nach zwei Wochen gab's die neue Scheibe dann im Musikhandel.

Initiativen wie "copy kills music“
Um der sogenannten "Schulhofpiraterie" ein Ende zu setzen, hat der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V. zusammen mit Künstlern und Organisationen wie der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) sowie dem deutschen Musikrat die Initiative "Copy kills Music“ ins Leben gerufen. "Wir wollen damit unter den meist jungen Musikräubern ein Unrechtsbewusstsein schaffen“, sagt Dr. Elfriede Oberhofer, Pressesprecherin der GEMA. "Der Jugendliche soll wissen, dass Musik nicht vom Himmel fällt, sondern dass hinter jedem Musiktitel ein Urheber und eine Menge Arbeit steht, die honoriert werden muss.
Können derartige Initiativen Wirkung zeigen ?


4.Technische und juristische Grundlagen

MP3
MP3 steht für "Motion Picture Expert Group, Audio Level 3“. Es wurde vom Erlanger Fraunhofer Institut für integrierte Schaltungen entwickelt. Bei der Wandlung einer gewöhnlichen digitalen Musikdatei in ein MP3-Format werden Frequenzen, die für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar sind, abgeschnitten. Durch dieses Verfahren können die Hits der Backstreet Boys, von Cher, Michael Jackson oder Celine Dion auf drei bis vier Megabyte komprimiert werden. Bei gewöhnlichen digitalen Musikformaten nehmen die Songs gut und gerne das Zehnfache an Platz in Anspruch. Wenn die Übertragung im Internet flott läuft, sind die MP3-Titel in ein paar Minuten aus den USA geholt. Durch einfache Eingabe des Begriffs "MP3“ in gewöhnliche Suchmaschinen wie Altavista oder Yahoo gelangt man zu zahlreichen Anbietern – teils illegal, teils legal – verbreiteter MP3-Dateien. Nach Abmahnungen durch die Musikindustrie löschten in den vergangenen Monaten viele Betreiber, vor allem in den USA, MP3-files von ihren www-Angeboten. Aus dem Internet sind die begehrten Songs dadurch aber längst nicht verbannt. In einschlägigen Linklisten findet der Nutzer jetzt Verweise auf FTP-Server mit den gesuchten Musikstücken. Nach Eingabe eines Kenn- oder Passwortes – oft sinnigerweise "MP3“ – wird der Zugriff ermöglicht. Der Weg zum illegalen Musikgenuss steht damit offen. Für die Musikindustrie kommt es noch schlimmer. Das Internet ist international, wer in den USA nichts findet, weicht per Mausklick nach Russland oder Südamerika aus, um sich dort mit Musik einzudecken. Einmal aus dem Internet geladene MP3-Stücke werden hierzulande häufig auf CD-ROMs gebrannt und zum Teil im großen Stil weiterverkauft. Nützlich für Vielhörer: Auf eine gewöhnliche CD-ROM - ein Rohling kostet knapp drei Mark - kann man problemlos 100 Stunden im MP3-Format abspeichern. Verdient wird schwarz vor allem mit dem Brennen und Weiterverkauf von CD‘s. Bei Herunterladen von illegalen MP3- Anbietern zahlt der Interessent zwar nicht, ist aber oft verpflichtet, selbst ein paar Musikstücke auf die Datenbank des Anbieters "hochzuladen“, wodurch dessen Angebot ständig wächst. Weltweit wird der Verlust durch illegal hergestellte CD’s 1998 auf rund fünf Milliarden Mark geschätzt. Die Umsätze der Musikindustrie in Deutschland gingen 1998 erstmals seit 15 fetten Jahren um 1,5 Prozent zurück.

Digitale Wasserzeichen
Mit digitalen Wasserzeichen soll die Urheberschaft bei Vervielfältigungsstücken gewiesen werden. Dabei werden am Bild- oder Tonmaterial minimale Änderungen, die für das menschliche Auge und Ohr nicht wahrnehmbar sind, vorgenommen. Hierdurch können Zusatzinformationen über den Urheber, den Inhaber der Nutzungsrechte oder den Zeitpunkt der Schaffung des Werkes eingearbeitet werden. Mittlerweile gibt es knapp ein Dutzend handelsübliche Software-Produkte zum copyright-Schutz. Bei der Arbeit am eigenen PC prägt ein Zusatzprogramm die gewünschten Informationen in das Bild. Sobald Dritte das Dokument öffnen, erscheint auf Ihrem Bildschirm ein Hinweis auf den urheberrechtlichen Schutz und die Adresse, wo Lizenzen erworben werden könnten, vorausgesetzt, der Nutzer hat die gleiche Software installiert. Bislang bietet aber kein Verfahren zur Einbringung solcher digitaler Wasserzeichen völligen Schutz. Durch sogenannte "Attacken“ können die Wasserzeichen zerstört oder sogar durch eigene ersetzt werden. Fabien Peticolas, Forscher an der Universität Cambridge, arbeitet seit Jahren an Standards und Qualitätsanforderungen für digitale Wasserzeichen. Bislang knackt der junge Wissenschaftler noch alle Wasserzeichen, die von kommerziellen Produkten erstellt wurden. Unbestritten wurden die Sicherungsmechanismen in den letzten Jahren aber ständig verbessert.

Urheberrechtliche Grundlagen
Grundsätzlich schützt das Urheberrecht alle menschlichen Schöpfungen, die eine gewisse Gestaltungshöhe aufweisen. Im urheberrechtlichen Sinn ist dann von "Werken“ die Rede. Nur der Urheber (oder der Inhaber von Nutzungsrechten) darf das Werk vervielfältigen oder verbreiten.

 

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letzte Änderung am 18.03.2000