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Der
Zusammenbruch von Napster |
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Die Frage um die Zukunft des Urheberrechts im digitalen Medium
erhält in der Öffentlichkeit durch die Diskussion um die Zukunft
des Filesharinganbieters Napster einen aktuellen Bezug. In den Diskussionen
in Internetforen und Chats wird vor allem der Verlust des bequemen
Zugang zu Musikdaten beklagt. Dieser war durch die Mitte Februar
und Anfang März zu Ungunsten des Unternehmens erlassen Urteile in
Kalifornien infrage gestellt worden, welche faktisch auf eine Begrenzung
des Angebotes an Musikdateien hinausläuft.
Nach jüngsten Meldungen sollen bis zu 200.000 Musikdateien innerhalb
des Napsternetzes geblockt worden sein, woraufhin auch das Angebot
von Sharingdaten spürbar nachgelassen hat. Während zu Höchstzeiten
mehr als 1,5 Mill. Musikfiles angeboten wurd, sind es heute weniger
als ein Drittel. Die ursprüngliche Geschäftsidee, welche eine Vielzahl
von bereitwilligen Users voraussetzte, die ein Teil ihrer Festplatte
für das System zur Verfügung stellen, verliert somit an Boden und
weist auf ein wachsendes Misstrauen gegenüber der Idee und dem Unternehmen
hin. Die inzwischen schon geschätzte Bequemlichkeit, schnell an
alte aber auch an brandneue Musiktitel zu gelangen, wird dennoch
vermisst.
So sind die Ergebnisse von Umfragen, nach denen die meisten User
auf Peer-to-peer-Systeme wie die Gnutella-Nachkommen Limewire oder
Bearshare etc. ausweichen wollen, nicht überraschend. (Der Name
Gnuttela darf nach einer Klage des Süssigkeitenkonzerns Ferrero
nicht mehr verwendet werden.) Ebenso wird versucht durch Zusatztools
das Erkennen von Musiktiteln zu komplizieren, so dass die durch
das Urteil des kalifornischen Gerichtes geforderte Sperrung von
durch die Musikindustrie genannten Titel trickreich umgangen wird.
Die ebenfalls im Urteil angesprochene Forderung nach einer dauerhaften
Lösung ist nicht nur für das Überleben von Napster dringend geboten
sondern auch von Seiten der Musikindustrie notwendig, da Napster
immerhin eine gewisse Kontrolle durch das Client-Server-System gegenüber
den angesprochnen reinen Peer-to-Peer-Netzwerken bietet.
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Das
Gespenst einer Einigung ohne Substanz |
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Eile ist geboten, da der Verlust des
Vertrauens von Seiten der User in Napster täglich wächst, so dass
das Gespenst einer Einigung ohne Substanz - die ist dann nicht mehr
gegeben, wenn Napster keine User und damit keine Angebot mehr hat
- immer weiter herausragt. Bei all dieser zunächst rein ökonomischen
Diskussion verschwindet die eingängliche Fragestellung fast völlig.
Ein Unrechtbewusstsein durch die Nutzung des Dienstes und der damit
potentiellen Verletzung des Urheberrechtes steht nicht zur Diskussion.
Obwohl selbst in den USA eine deutliche Rechtsunsicherheit besteht:
Jeweils 28% der jüngst Befragten halten den Austausch von Musikdateien
für legal bzw. illegal, aber immerhin 44% wissen nicht so recht Bescheid
und warten die gerichtlichen Entscheidungen ab. Das technisch Mögliche
steht hier eindeutig im Vordergrund und lässt wie so oft, ethische
Fragestellung nicht aufkommen.
In einer kurzen Fragebogenaktion wollen wir ermitteln, welches Verständnis
und welche Beweggründe, den (deutschen) Napsteruser bewegen. Hierzu
noch einige Überlegungen zu ethischen Fragstellungen, welche sich
momentan ergeben.
Versuchen wir uns den ethischen Fragestellungen zu nähern, wird sehr
schnell deutlich, dass dieses ein zweischneidigen Schwert ist. Grundsätzlich
kann wohl unterstellt werden, dass der Anspruch eines Künstlers auf
sein Geschaffenes, sei es ein Text, ein Bild oder eine Musikstück,
durch eine mehr als zweihundert Jahre altes und gepflegtes Rechtsverständnis
als Urheberrecht gesellschaftlich anerkannt ist und auch nicht infrage
gestellt wird. |
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| Probleme beim
Urheberschutz |
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Durch die Globalität des Internets stossen nun kulturelle, bzw.
nationale Rechtsräume aufeinander, welche die Um- und Durchsetzung
erschweren. Während zuvor durch internationale Übereinkommen, wie
die RBÜ oder WIPO, ein Urheberschutz bzgl. der Printmedien global
gewährleistet war, ist dieses auf das digitale Medium nicht oder
nur bedingt übertragbar.
Seit 1997 bemüht sich beispielsweise die EU eine Harmonisierung
bestimmter Aspekte des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte
in der Informationsgesellschaft zu erreichen. Wie schwierig dieses
ist, zeigt die Anhörung zur zweiten Lesung im Februar 2001 dieser
Vorlage, welche von niederländischen Abgeordneten als "Ritt über
den Bodensee" bezeichnet wurde. Eine weltweite Einigung oder Harmonisierung
rückt damit noch in weite Ferne.
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Global
Player versus Nationalem Recht |
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Deshalb wirkt es erschreckend, dass
die nationale Gesetzgebung der USA, wie sie durch den Digital Millenium
Copyright Act (DMCA) von 1998 gegeben ist, direkte Auswirkungen auf
andere Staaten und deren Einwohner hat. Napster als amerikanisches
Unternehmen unterliegt der amerikanischen Justiz, was jedoch nicht
auf seine Benutzer, welche überwiegend aus Europa und Südamerika stammen
, zutrifft. Deren Rechte werden jedoch zwangsläufig verändert, wenn
in Kalifornien ein Urteil auf der Basis des DMCA gefällt wird, zu
dem es keine Entsprechung z.B. in der EU gibt.
Eine ähnliche Situation trat schon mal auf, als 1998 das Amtsgericht
München Compuserve bzgl. einer Verfehlung nach deutschen Recht, welche
faktisch in Amerika stattfanden, verurteilt. Die damalige weltweite
Entrüstung war enorm und zeigte auch, wie schwierig es ist, nationales
Recht auf einen globalen Raum wie das Internet anzuwenden. Die Grenzen
sind wieder einmal schwierig zu ziehen, doch ist sicherlich zu hinterfragen,
wie weit diese nationalen Gesetze greifen dürfen. |
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Nationale
Rechtssprechung versus Internationalem User |
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So sind beispielsweise Napsteruser
vom Napsternetz auf der Basis des DMCA ausgeschlossen worden, weil
sie über Musikstücke von Roy Orbison verfügten. Erst mit einer Registrierung
bei Copyright.net, bei der zwangsläufig auch die Verfehlung zugegeben
werden muss, kann eine Freischaltung des Napster-Accounts erreicht
werden, wobei gleichzeitig auch der Kauf der entsprechend Musik-CD
erfolgt soll.
Nicht nur juristisch sondern auch ethisch ist das Verfahren zweifelhaft,
da hier die Grenze zwischen nationaler Gesetzgebung und persönlichen
Rechten diffus wird. So wäre es z.B. denkbar, dass jemand, der sich
innerhalb seiner nationalen Gesetzgebung bewegt, z.B. durch die Bereitstellung
von erotischen Bildern, gegen die Gesetze eines anderen Landes, beispielweise
eines islamisch orientierten, verstösst und dann dort rechtskräftig
verurteilt wird. Hätte er dann nicht mit einer Vollstreckung der Strafe
zu rechnen, beispielsweise wenn er in dieses Land einreist? |
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Die
"Heilige Kuh": Der Schutz des geistigen Eigentums |
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Bei der Betonung auf den Schutz des
geistigen Eigentums fällt es sichtlich schwer, hier die Stimme zu
erheben und Fragwürdigkeit des Vorgehens anzuprangen. Stattdessen
ist derjenige der sich äussert schon "an den Pranger" gestellt, da
er ja offensichtlich ein Eigentumsdelikt befürwortet. Hierbei ist
auch zu bedenken, dass in der westlichen Kultur der Schutz des Eigentums
einen hohen gesellschaftlichen, juristischen und moralischen Wert
besitzt.
Die Digitalisierung des Users, durch das Festhalten seiner Daten,
und die ebenfalls durch die Digitalisierung geschaffenen Kontrollmöglichkeiten
schränken dabei immer mehr den Freiraum der Users ein. Dieser ist
ursprünglich durch einen sinn- und verantwortungsvollen Umgang mit
fremden geistigen Eigentum, wie er in den sogenannten Ausnahmeregelungen
des Urheberrechts, dem Fair-Use-Prinzip, geregelt. |
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Trotz
oder wegen Napster hohe Verkaufszahlen? |
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Übertragen auf das Verhalten des Napsteruser
würde diese auch die Verpflichtung zum Kauf der Musik-CD beinhalten,
als sogesehen "faire Geste gegenüber dem Künstler", wie es bei dem
Vorgehen von Copyright.net erzwungen wird. Eine grundsätzliche Weigerung
der (Napster-)User zu einer solchen "Geste" kann hier nicht unterstellt
werden, obwohl dieses ein Hauptargument der Musikindustrie ist. Schon
eine Mitte 2000 im Auftrag des Digital Media Association (DiMA) durchgeführt
Studie zeigt auf, dass die Bereitwilligkeit sehr hoch, CDs auch nach
dem Herunterladen der mp3-Files im Internet und damit durchaus erst
aufgrund des Anhörens dieser Files zu kaufen.
Diese bestätigt die Diskussion um den Madonna-Song im Sommer 2000,
welcher vor Veröffentlichung der CD schon über Napster verfügbar war.
Auch hier zeigten sich keine Verkaufseinbussen. Im Gegenteil der Song
landet trotz oder wegen Napster und der damit verbundenen Publizität
auf Anhieb auf Platz 1 der Single-Charts. Dennoch besteht vor allem
die Musikindustrie, die sich zum Sprachrohr der Künstler berufen fühlt,
auf eine klare Trennung von kommerziell und nichtkommerziell verfügbaren
Musikstücken. |
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"Wie
du mir, so ich dir" |
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Der Gedanke, dass sie hierbei in erster
Linie ihre eigenen Interessen verteidigt, ist dabei naheliegend. So
ist es schwerlich nachzuvollziehen, dass eine Produkt wie eine CD,
welche einen Materialwert von ca. DM 1,00 besitzt, für das Dreissigfache
verkauft wird. Hier gelingt es auch nicht, an Informationen, wie sich
dieser Verkaufpreis rechtfertigt, zu gelangen. Dass diese mangelnde
Transparenz auch schwerlich das Vertrauen des Verbrauchers an ein
faire Preispolitik stärkt, liegt auf der Hand.
Die Frage die sich stellt, ist nun, inwieweit hat dieses - hier unterstellte
- mangelnde Vertrauen - Einfluss auf das Verhalten des Users bei Napster.
Liegt hier eine Situation vor, welche von einem "Wie du mir, so ich
dir-Verhalten geprägt ist? Hat das moralische Empfinden des Users
hier einen "blinden" Fleck, weil er sich durch die nicht nachvollziehbaren
hohen CD-Preise geprellt fühlt und nun dieses unterlaufen will?
Eine Analogie zu den Preispolitik bei DVD-Filmen ist hier ebenfalls
zu ziehen. Es ist m.E. nicht nachvollziehbar, dass ein Film auf DVD
teilweise um das drei- bis vierfache teurer ist als derselbe Film
auf VHS. Auch die Einteilung in die 5 weltweiten Verkaufszonen kann
nicht alleine mit der Gefahr von der Verbreitung von Raubkopien begründet
werden, sondern hat sicher klare kommerzielle Interessen, welche mit
den Vorführungen in den nationalen Kinos gesteuert werden. Die schnelle
Verbreitung des Videopackprogramm DivX im Internet ist sicherlich
auch ein Versuch der User, diese Preispolitik zu unterlaufen. |
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Krieg
der Musikindustrie, aber gegen wen? |
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Der Krieg der Musikindustrie gegen
Napster scheint mehr und mehr ein Krieg gegen den Endnutzer zu werden.
Wie wenig dabei der User im Blickfeld steht, wird bei der Ablehnung
des Milliardenangebotes von Napster an die Musikindustrie deutlich.
Der Kommerz bildet das Hauptargument. Napster, so die Argumentation,
verdient, ohne selbst Produzent zu sein. Das Unternehmen ist sozusagen
ein Nutzniesser oder Schmarotzer, welcher sich in der bisherigen Verteilungskette
einnistet. Dass dieses nur geschehen konnte, weil Napster ein Bedürfnis
des Users befriedigte, wird hierbei völlig ausser Acht gelassen.
Der Wunsch des Hörers, sich die Musik so zusammenzustellen, wie sie
den eigenen Geschmack entspricht, steht hierbei im Vordergrund. Was
früher mit analoger Technik, Kasettendeck und Radio, ausgelebt wurde
ist im Zeitalter des Digitalen nun CD-Brenner und Mp3-Files via Internet.
Während früher die Musikindustrie mit diesen privaten Aktivitäten
durchaus leben konnte, scheint es nun im digitalen Medium etwas völlig
Anderes oder Neues zu sein. |
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Hat
der User eigentlich Kompetenz? |
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Es hat den Anschein als würde hier
dem Endbenutzer die Kompetenz einer Musikselektion nicht zugebilligt
oder gar abgesprochen. Die Kompetenz der Musikzusammenstellung liegt
bei den Künstlern und Produzenten, welche die CDs erstellen. Der Endbenutzer
ist gezwungen, das Produkt in der vorgegebenen Form zu kaufen, auch
wenn ihn vielleicht nur ein oder zwei Lieder auf einer solchen CD
interessieren. Diese restriktive Verkaufspolitik wird auch durch die
Technik unterstützt. So sind z.B. die digitalen MiniDisc-Recorder
von Sony zwar mit einer digitalen Eingangsbuchse versehen aber nicht
mit einer digitalen Ausgangsbuchse. ebenso ist zu befürchten, dass
die zukünftigen wiederbeschreibbaren DVD-Player ebenfalls keine Möglichkeiten
zur digitalen Wiedergabe von Video- und Audiosequenzen bieten. Grundsätzlich
führen diese technische Einschränkungen zu einer Verzerrung von Recht
und Technologie der menschlichen Kommunikation und Computernutzung
zum Nutzen einiger Weniger, was auch eine "kulturelle" Verarmung der
Welt zur Folge haben kann, wie John Gillmore prophezeit. Ein durchaus
ethisch ernstzunehmendes Problem, welches auf alle Bereiche des Internets,
z.B. auch bei der Frage der kulturellen Vielfalt im Netz, zutrifft. |
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Gibt
es den idealen "braven" User? |
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Diese idealistischen Darstellung gehen
immer wieder vom "edlen" Users aus, dem eine faire Grundhaltung gegenüber
den Künstlern attestiert wird, der also bereit ist, auch für die ihm
per Internet zugängliche Musik zu zahlen, und dem durch den Moloch
der Musikindustrie, welche automatisch zum "Buhmann" wird, böse mitgespielt
wird. Das Argument , dass ein Grossteil der User nicht bereit ist,
für den Zugang zur Musik zu zahlen, vor allem wenn dieser auch kostenlos
möglich ist, ist bei aller idealistischer Betrachtung nicht vom Tisch
zu wischen. Ausgehend von der aktuellen Situation ist es unwahrscheinlich,
dass entsprechende Angebote zum kostenlosen Downloaden im Internet
verschwinden werden.
Dieses Faktum lässt wiederholt das Gespenst entstehen, dass die
Musikindustrie zukünftig mit enormen Einkommensverlusten zu rechnen
hat. Wie gesagt, sind die Konsequenzen für die Musikindustrie
momentan noch nicht abschätzbar Pro- und Contra-Argumente halten
sich die Waage. Mit einer Ausweitung der Onlineangebote und einer
verbesserten Benutzerbefreundlichkeit, die das Herunterladen und Erstellen
von eigenen CDs zu einem simplen Vorgang werden lassen, wird sich
die Zukunft der Musikindustrie entscheiden. |
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Staatliche
Subventionen für die Musikindustrie? |
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Hier sollte aber auch nicht übersehen
werden, dass auf der Basis des künstlerischen Inputs einiger Weniger
ein riesige Industrienetzwerk mit einer enormen Anzahl von Arbeitsplätzen
vom Producer bis hin zum CD-Verkäufer oder Popcornverkäufer im Kino
mit den entsprechenden finanziellen Abhängigkeiten besteht. Folglich
stellt sich die Frage, ob nicht auch diese Medienindustrie, wie alle
Industrien, ebenfalls einen Einbruch erleben muss, mit einem unvermeidlichen
Verlust an Arbeitsplätzen aber auch mit einer notwendigen Umstrukturierung,
wobei wiederum neue Arbeitsplätze entstehen können.
Wird hier nicht mit aller Macht ein Dinosaurier am Leben erhalten,
obwohl eine Verjüngung unvermeidlich ist? Besteht dann nicht auch
die Gefahr, dass diese Erhaltung des Status Quo letztendlich nur mit
Hilfe von Subventionen oder anderen staatlichen Unterstützungen, wie
schon bei anderen Industrien geschehen, erfolgen kann? Dreh- und Angelpunkt
scheint das "Urheberrecht" zu sein. Da alle Bemühungen von staatlicher
Seite, das Urheberrecht zu erhalten, zu spät geschehen oder unvollkommen
sind, liegt der Gedanke nicht fern, dass ein komplette Kontrolle durch
staatlichen Organe notwendig ist, um eine gerechte finanzielle Verteilung
zu erreichen. Wird es bald das "Urheberministerium" geben, welches
den finanziellen Ausgleich für das geistige Eigentum regelt? Ethisch
und kulturell würde m.E. dieses Szenario ein Desaster sein, was hoffentlich
Utopie bleibt. |
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©Nethics 2001, Stephan Werner |
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