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  themen : urheberrecht: napster
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  Einige Anmerkungen in eigener Sache: Der folgende Text soll als Argumentationsbasis für Diskussionen dienen. Hierbei wurden bewusst einige provokante Thesen in den Raum gestellt. Die Länge des Textes machte es notwendig, thematische Überschriften einzufügen. Er ist aber eigentlich im Zusammenhang zu lesen.
S.W.
   
 
 
 

Die Frage um die Zukunft des Urheberrechts im digitalen Medium erhält in der Öffentlichkeit durch die Diskussion um die Zukunft des Filesharinganbieters Napster einen aktuellen Bezug. In den Diskussionen in Internetforen und Chats wird vor allem der Verlust des bequemen Zugang zu Musikdaten beklagt. Dieser war durch die Mitte Februar und Anfang März zu Ungunsten des Unternehmens erlassen Urteile in Kalifornien infrage gestellt worden, welche faktisch auf eine Begrenzung des Angebotes an Musikdateien hinausläuft.
Nach jüngsten Meldungen sollen bis zu 200.000 Musikdateien innerhalb des Napsternetzes geblockt worden sein, woraufhin auch das Angebot von Sharingdaten spürbar nachgelassen hat. Während zu Höchstzeiten mehr als 1,5 Mill. Musikfiles angeboten wurd, sind es heute weniger als ein Drittel. Die ursprüngliche Geschäftsidee, welche eine Vielzahl von bereitwilligen Users voraussetzte, die ein Teil ihrer Festplatte für das System zur Verfügung stellen, verliert somit an Boden und weist auf ein wachsendes Misstrauen gegenüber der Idee und dem Unternehmen hin. Die inzwischen schon geschätzte Bequemlichkeit, schnell an alte aber auch an brandneue Musiktitel zu gelangen, wird dennoch vermisst.
So sind die Ergebnisse von Umfragen, nach denen die meisten User auf Peer-to-peer-Systeme wie die Gnutella-Nachkommen Limewire oder Bearshare etc. ausweichen wollen, nicht überraschend. (Der Name Gnuttela darf nach einer Klage des Süssigkeitenkonzerns Ferrero nicht mehr verwendet werden.) Ebenso wird versucht durch Zusatztools das Erkennen von Musiktiteln zu komplizieren, so dass die durch das Urteil des kalifornischen Gerichtes geforderte Sperrung von durch die Musikindustrie genannten Titel trickreich umgangen wird. Die ebenfalls im Urteil angesprochene Forderung nach einer dauerhaften Lösung ist nicht nur für das Überleben von Napster dringend geboten sondern auch von Seiten der Musikindustrie notwendig, da Napster immerhin eine gewisse Kontrolle durch das Client-Server-System gegenüber den angesprochnen reinen Peer-to-Peer-Netzwerken bietet.

 
  Eile ist geboten, da der Verlust des Vertrauens von Seiten der User in Napster täglich wächst, so dass das Gespenst einer Einigung ohne Substanz - die ist dann nicht mehr gegeben, wenn Napster keine User und damit keine Angebot mehr hat - immer weiter herausragt. Bei all dieser zunächst rein ökonomischen Diskussion verschwindet die eingängliche Fragestellung fast völlig.
Ein Unrechtbewusstsein durch die Nutzung des Dienstes und der damit potentiellen Verletzung des Urheberrechtes steht nicht zur Diskussion. Obwohl selbst in den USA eine deutliche Rechtsunsicherheit besteht: Jeweils 28% der jüngst Befragten halten den Austausch von Musikdateien für legal bzw. illegal, aber immerhin 44% wissen nicht so recht Bescheid und warten die gerichtlichen Entscheidungen ab. Das technisch Mögliche steht hier eindeutig im Vordergrund und lässt wie so oft, ethische Fragestellung nicht aufkommen.
In einer kurzen Fragebogenaktion wollen wir ermitteln, welches Verständnis und welche Beweggründe, den (deutschen) Napsteruser bewegen. Hierzu noch einige Überlegungen zu ethischen Fragstellungen, welche sich momentan ergeben.
Versuchen wir uns den ethischen Fragestellungen zu nähern, wird sehr schnell deutlich, dass dieses ein zweischneidigen Schwert ist. Grundsätzlich kann wohl unterstellt werden, dass der Anspruch eines Künstlers auf sein Geschaffenes, sei es ein Text, ein Bild oder eine Musikstück, durch eine mehr als zweihundert Jahre altes und gepflegtes Rechtsverständnis als Urheberrecht gesellschaftlich anerkannt ist und auch nicht infrage gestellt wird.
 
 

Durch die Globalität des Internets stossen nun kulturelle, bzw. nationale Rechtsräume aufeinander, welche die Um- und Durchsetzung erschweren. Während zuvor durch internationale Übereinkommen, wie die RBÜ oder WIPO, ein Urheberschutz bzgl. der Printmedien global gewährleistet war, ist dieses auf das digitale Medium nicht oder nur bedingt übertragbar.
Seit 1997 bemüht sich beispielsweise die EU eine Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte in der Informationsgesellschaft zu erreichen. Wie schwierig dieses ist, zeigt die Anhörung zur zweiten Lesung im Februar 2001 dieser Vorlage, welche von niederländischen Abgeordneten als "Ritt über den Bodensee" bezeichnet wurde. Eine weltweite Einigung oder Harmonisierung rückt damit noch in weite Ferne.

 
  Deshalb wirkt es erschreckend, dass die nationale Gesetzgebung der USA, wie sie durch den Digital Millenium Copyright Act (DMCA) von 1998 gegeben ist, direkte Auswirkungen auf andere Staaten und deren Einwohner hat. Napster als amerikanisches Unternehmen unterliegt der amerikanischen Justiz, was jedoch nicht auf seine Benutzer, welche überwiegend aus Europa und Südamerika stammen , zutrifft. Deren Rechte werden jedoch zwangsläufig verändert, wenn in Kalifornien ein Urteil auf der Basis des DMCA gefällt wird, zu dem es keine Entsprechung z.B. in der EU gibt.
Eine ähnliche Situation trat schon mal auf, als 1998 das Amtsgericht München Compuserve bzgl. einer Verfehlung nach deutschen Recht, welche faktisch in Amerika stattfanden, verurteilt. Die damalige weltweite Entrüstung war enorm und zeigte auch, wie schwierig es ist, nationales Recht auf einen globalen Raum wie das Internet anzuwenden. Die Grenzen sind wieder einmal schwierig zu ziehen, doch ist sicherlich zu hinterfragen, wie weit diese nationalen Gesetze greifen dürfen.
 
  So sind beispielsweise Napsteruser vom Napsternetz auf der Basis des DMCA ausgeschlossen worden, weil sie über Musikstücke von Roy Orbison verfügten. Erst mit einer Registrierung bei Copyright.net, bei der zwangsläufig auch die Verfehlung zugegeben werden muss, kann eine Freischaltung des Napster-Accounts erreicht werden, wobei gleichzeitig auch der Kauf der entsprechend Musik-CD erfolgt soll.
Nicht nur juristisch sondern auch ethisch ist das Verfahren zweifelhaft, da hier die Grenze zwischen nationaler Gesetzgebung und persönlichen Rechten diffus wird. So wäre es z.B. denkbar, dass jemand, der sich innerhalb seiner nationalen Gesetzgebung bewegt, z.B. durch die Bereitstellung von erotischen Bildern, gegen die Gesetze eines anderen Landes, beispielweise eines islamisch orientierten, verstösst und dann dort rechtskräftig verurteilt wird. Hätte er dann nicht mit einer Vollstreckung der Strafe zu rechnen, beispielsweise wenn er in dieses Land einreist?
 
  Bei der Betonung auf den Schutz des geistigen Eigentums fällt es sichtlich schwer, hier die Stimme zu erheben und Fragwürdigkeit des Vorgehens anzuprangen. Stattdessen ist derjenige der sich äussert schon "an den Pranger" gestellt, da er ja offensichtlich ein Eigentumsdelikt befürwortet. Hierbei ist auch zu bedenken, dass in der westlichen Kultur der Schutz des Eigentums einen hohen gesellschaftlichen, juristischen und moralischen Wert besitzt.
Die Digitalisierung des Users, durch das Festhalten seiner Daten, und die ebenfalls durch die Digitalisierung geschaffenen Kontrollmöglichkeiten schränken dabei immer mehr den Freiraum der Users ein. Dieser ist ursprünglich durch einen sinn- und verantwortungsvollen Umgang mit fremden geistigen Eigentum, wie er in den sogenannten Ausnahmeregelungen des Urheberrechts, dem Fair-Use-Prinzip, geregelt.
 
  Übertragen auf das Verhalten des Napsteruser würde diese auch die Verpflichtung zum Kauf der Musik-CD beinhalten, als sogesehen "faire Geste gegenüber dem Künstler", wie es bei dem Vorgehen von Copyright.net erzwungen wird. Eine grundsätzliche Weigerung der (Napster-)User zu einer solchen "Geste" kann hier nicht unterstellt werden, obwohl dieses ein Hauptargument der Musikindustrie ist. Schon eine Mitte 2000 im Auftrag des Digital Media Association (DiMA) durchgeführt Studie zeigt auf, dass die Bereitwilligkeit sehr hoch, CDs auch nach dem Herunterladen der mp3-Files im Internet und damit durchaus erst aufgrund des Anhörens dieser Files zu kaufen.
Diese bestätigt die Diskussion um den Madonna-Song im Sommer 2000, welcher vor Veröffentlichung der CD schon über Napster verfügbar war. Auch hier zeigten sich keine Verkaufseinbussen. Im Gegenteil der Song landet trotz oder wegen Napster und der damit verbundenen Publizität auf Anhieb auf Platz 1 der Single-Charts. Dennoch besteht vor allem die Musikindustrie, die sich zum Sprachrohr der Künstler berufen fühlt, auf eine klare Trennung von kommerziell und nichtkommerziell verfügbaren Musikstücken.
 
  Der Gedanke, dass sie hierbei in erster Linie ihre eigenen Interessen verteidigt, ist dabei naheliegend. So ist es schwerlich nachzuvollziehen, dass eine Produkt wie eine CD, welche einen Materialwert von ca. DM 1,00 besitzt, für das Dreissigfache verkauft wird. Hier gelingt es auch nicht, an Informationen, wie sich dieser Verkaufpreis rechtfertigt, zu gelangen. Dass diese mangelnde Transparenz auch schwerlich das Vertrauen des Verbrauchers an ein faire Preispolitik stärkt, liegt auf der Hand.
Die Frage die sich stellt, ist nun, inwieweit hat dieses - hier unterstellte - mangelnde Vertrauen - Einfluss auf das Verhalten des Users bei Napster. Liegt hier eine Situation vor, welche von einem "Wie du mir, so ich dir-Verhalten geprägt ist? Hat das moralische Empfinden des Users hier einen "blinden" Fleck, weil er sich durch die nicht nachvollziehbaren hohen CD-Preise geprellt fühlt und nun dieses unterlaufen will?
Eine Analogie zu den Preispolitik bei DVD-Filmen ist hier ebenfalls zu ziehen. Es ist m.E. nicht nachvollziehbar, dass ein Film auf DVD teilweise um das drei- bis vierfache teurer ist als derselbe Film auf VHS. Auch die Einteilung in die 5 weltweiten Verkaufszonen kann nicht alleine mit der Gefahr von der Verbreitung von Raubkopien begründet werden, sondern hat sicher klare kommerzielle Interessen, welche mit den Vorführungen in den nationalen Kinos gesteuert werden. Die schnelle Verbreitung des Videopackprogramm DivX im Internet ist sicherlich auch ein Versuch der User, diese Preispolitik zu unterlaufen.
 
  Der Krieg der Musikindustrie gegen Napster scheint mehr und mehr ein Krieg gegen den Endnutzer zu werden. Wie wenig dabei der User im Blickfeld steht, wird bei der Ablehnung des Milliardenangebotes von Napster an die Musikindustrie deutlich. Der Kommerz bildet das Hauptargument. Napster, so die Argumentation, verdient, ohne selbst Produzent zu sein. Das Unternehmen ist sozusagen ein Nutzniesser oder Schmarotzer, welcher sich in der bisherigen Verteilungskette einnistet. Dass dieses nur geschehen konnte, weil Napster ein Bedürfnis des Users befriedigte, wird hierbei völlig ausser Acht gelassen.
Der Wunsch des Hörers, sich die Musik so zusammenzustellen, wie sie den eigenen Geschmack entspricht, steht hierbei im Vordergrund. Was früher mit analoger Technik, Kasettendeck und Radio, ausgelebt wurde ist im Zeitalter des Digitalen nun CD-Brenner und Mp3-Files via Internet. Während früher die Musikindustrie mit diesen privaten Aktivitäten durchaus leben konnte, scheint es nun im digitalen Medium etwas völlig Anderes oder Neues zu sein.
 
  Es hat den Anschein als würde hier dem Endbenutzer die Kompetenz einer Musikselektion nicht zugebilligt oder gar abgesprochen. Die Kompetenz der Musikzusammenstellung liegt bei den Künstlern und Produzenten, welche die CDs erstellen. Der Endbenutzer ist gezwungen, das Produkt in der vorgegebenen Form zu kaufen, auch wenn ihn vielleicht nur ein oder zwei Lieder auf einer solchen CD interessieren. Diese restriktive Verkaufspolitik wird auch durch die Technik unterstützt. So sind z.B. die digitalen MiniDisc-Recorder von Sony zwar mit einer digitalen Eingangsbuchse versehen aber nicht mit einer digitalen Ausgangsbuchse. ebenso ist zu befürchten, dass die zukünftigen wiederbeschreibbaren DVD-Player ebenfalls keine Möglichkeiten zur digitalen Wiedergabe von Video- und Audiosequenzen bieten. Grundsätzlich führen diese technische Einschränkungen zu einer Verzerrung von Recht und Technologie der menschlichen Kommunikation und Computernutzung zum Nutzen einiger Weniger, was auch eine "kulturelle" Verarmung der Welt zur Folge haben kann, wie John Gillmore prophezeit. Ein durchaus ethisch ernstzunehmendes Problem, welches auf alle Bereiche des Internets, z.B. auch bei der Frage der kulturellen Vielfalt im Netz, zutrifft.
 
  Diese idealistischen Darstellung gehen immer wieder vom "edlen" Users aus, dem eine faire Grundhaltung gegenüber den Künstlern attestiert wird, der also bereit ist, auch für die ihm per Internet zugängliche Musik zu zahlen, und dem durch den Moloch der Musikindustrie, welche automatisch zum "Buhmann" wird, böse mitgespielt wird. Das Argument , dass ein Grossteil der User nicht bereit ist, für den Zugang zur Musik zu zahlen, vor allem wenn dieser auch kostenlos möglich ist, ist bei aller idealistischer Betrachtung nicht vom Tisch zu wischen. Ausgehend von der aktuellen Situation ist es unwahrscheinlich, dass entsprechende Angebote zum kostenlosen Downloaden im Internet verschwinden werden.
Dieses Faktum lässt wiederholt das Gespenst entstehen, dass die Musikindustrie zukünftig mit enormen Einkommensverlusten zu rechnen hat. Wie gesagt, sind die Konsequenzen für die Musikindustrie momentan noch nicht abschätzbar Pro- und Contra-Argumente halten sich die Waage. Mit einer Ausweitung der Onlineangebote und einer verbesserten Benutzerbefreundlichkeit, die das Herunterladen und Erstellen von eigenen CDs zu einem simplen Vorgang werden lassen, wird sich die Zukunft der Musikindustrie entscheiden.
 
  Hier sollte aber auch nicht übersehen werden, dass auf der Basis des künstlerischen Inputs einiger Weniger ein riesige Industrienetzwerk mit einer enormen Anzahl von Arbeitsplätzen vom Producer bis hin zum CD-Verkäufer oder Popcornverkäufer im Kino mit den entsprechenden finanziellen Abhängigkeiten besteht. Folglich stellt sich die Frage, ob nicht auch diese Medienindustrie, wie alle Industrien, ebenfalls einen Einbruch erleben muss, mit einem unvermeidlichen Verlust an Arbeitsplätzen aber auch mit einer notwendigen Umstrukturierung, wobei wiederum neue Arbeitsplätze entstehen können.
Wird hier nicht mit aller Macht ein Dinosaurier am Leben erhalten, obwohl eine Verjüngung unvermeidlich ist? Besteht dann nicht auch die Gefahr, dass diese Erhaltung des Status Quo letztendlich nur mit Hilfe von Subventionen oder anderen staatlichen Unterstützungen, wie schon bei anderen Industrien geschehen, erfolgen kann? Dreh- und Angelpunkt scheint das "Urheberrecht" zu sein. Da alle Bemühungen von staatlicher Seite, das Urheberrecht zu erhalten, zu spät geschehen oder unvollkommen sind, liegt der Gedanke nicht fern, dass ein komplette Kontrolle durch staatlichen Organe notwendig ist, um eine gerechte finanzielle Verteilung zu erreichen. Wird es bald das "Urheberministerium" geben, welches den finanziellen Ausgleich für das geistige Eigentum regelt? Ethisch und kulturell würde m.E. dieses Szenario ein Desaster sein, was hoffentlich Utopie bleibt.
  ©Nethics 2001, Stephan Werner
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letzte Änderung am 30.03.2001