|
Rainer Kuhlen
Zusammenfassung über eine Leitannahme und Fragen
Gut zu wissen – links zur Wissensgesellschaft
Kongress der Heinrich-Böll-Stiftung 4. – 6. Mai 2001
1. Politische Priorität:
Die gegenwärtige Auseinandersetzung um
den Besitz von Wissen kann letztlich nur politisch, nicht primär
ökonomisch und nicht primär technologisch, entschieden werden, genauso
wie die um die Verfügung über Wasser oder die Reinhaltung der Umwelt.
Die Frage nach dem Besitz von Wissen,
d.h. letztlich nach dem Zugriff auf Wissen, hat eine ähnliche universale
Dimension. Um den Entscheidungsraum deutlich zu machen, kann die
Frage – sicherlich vereinfacht – auf die folgende Alternative zurückgeführt
werden. Was ist mit welcher Begründung und mit welchen Konsenschancen
politisch gewollt: die Stärkung des privaten Sektors in seiner Zielsetzung,
Wissen und Information über entsprechende Produkte zu vermarkten
und entsprechend effizienter nutzen zu können? Oder die stärkere
Unterstützung öffentlicher bzw. nicht-kommerziell ausgerichteter
Institutionen, deren Ziel es sein sollte, die Produktion und den
Zugriff auf Wissen und Information unabhängig von kommerziellem
Interesse und damit frei zu halten?
Soll die Alternative als solche vermieden
werden – was im politischen Ausgleich in der Regel der Fall ist
-, wird es darauf ankommen, einen den gegenwärtigen (nicht zuletzt
technologischen) Bedingungen angemessenen Kompromiss zu finden.
Dieser Kompromiss wird in abzuwägendem Ausmaß den Ansprüchen der
Wirtschaft, Wissen zu verwerten, Rechnung tragen müssen und den
Erwartungen der allgemeinen Öffentlichkeit bzw. der Zivilgesellschaft,
zu Wissen freien und universalen Zugang zu haben. Dazu werden wir
die folgenden Fragen diskutieren.
2. Wie kann der freie, allgemeine Zugriff
auf Wissen begründet werden?
Wie kann der freie, allgemeine Zugriff
zu öffentlichem (publiziertem) Wissen (deklaratorisch garantiert
z.B. über Art. 5 GG oder Art. 19 und 27 der Allgemeinen Menschenrechte
der UN) politisch, rechtlich, technologisch und faktisch durchgesetzt
bzw. wie (letztlich ethisch) begründet werden?
Welche ethischen Prinzipien liegen den Zugriffsalternativen zugrunde?
Sind es konsequenzialistische (utilitaristische) Ansätze (Entscheidungen
sind in letzter Konsequenz aus den positiven Folgen für das Gemeinwohl
zu legitimieren)?
Können aber nicht diese gleichermaßen für ökonomisch begründete
Organisationsformen für bzw. ökonomistische Besitzansprüche auf
Wissen verwendet werden wie für Zielvorstellungen der Zivilgesellschaft,
dass sich offene, freie, demokratische Gesellschaften nur dann entwickeln
können, wenn Wissen öffentlich sein kann und jedermann freien Zugriff
auf öffentliches Wissen hat?
Oder taugen für ethische Begründungen auf freien Zugang zu Wissen
eher deontologische, prinzipalistische Denkansätze? Wie aber sind
diese zu begründen?
Mit Kant und dem Europa des 18. Jahrhunderts auch in einer globalen
Perspektive?
Welche Rolle können internationale Menschenrechtserklärungen, Konventionen,
Deklarationen, Programme oder Empfehlungen dabei spielen, um ethisch
begründete Antworten auf die Fragen nach dem Besitz von Wissen und
nach freiem Zugriff auf Wissen geben?
Wie können diese einen Verbindlichkeitscharakter erlangen, über
den Ansprüche auch realpolitisch und realrechtlich durchgesetzt
werden können?
3. Sollte „Universal Access“ nicht nur ein passives Recht sein?
Wird „Access“ nicht erst dann zu einem
universalen menschlichen Recht, wenn damit nicht nur der Zugriff
auf bestehendes, von anderen produziertes Wissen gemeint ist, sondern
der Zugriff zu den Netzen und Diensten auch in die Lage versetzt,
das eigene Wissen darstellen und mit anderen kommunizieren zu können,
vielleicht auch um sich vor ungewollter Information und ungewollter
Ausbeutung eigenen Wissens und eigener (persönlicher) Daten schützen
zu können?
Ist also „Access“ – um englische Formulierungen
zu verwenden – nicht gleichermaßen „right to read“, „right to write“,,
„right to communicate“ und „right to filter“? Spiegelt sich in der,
unabhängig von der politischen Zielsetzung einmütigen Unterstützung
des Access-Prinzips (Zugriff auf Netze und Informations- und Kommunikationsdienste)
nicht eher das ökonomische Interesse an der Ausweitung der Nutzungsmärkte
wider (als Prinzip z.B. hinter der Okinawa-Charter der G8) als das
Interesse an der Förderung des freien Wissensaustauschs und der
Bewahrung kultureller und sprachlicher Vielfalt (so z.B. in gegenwärtigen
Programmen (z.B. „Information for All“ - INFA) und Empfehlungen
der UNESCO)? Wird also die Forderung nach „Access“ und der Überwindung
der Wissensklüfte in und zwischen Staaten (Digital divide) erst
dann universal, wenn Wissen aktiv und passiv genutzt werden kann?
Macht erst ein solches Verständnis von „Access“ die Einlösung der
Forderung nach kultureller (und sprachlicher) Vielfalt auf der Welt
möglich, die wiederum als Bedingung für die Weiterentwicklung von
Individuen, Gesellschaften und der Menschheit insgesamt angesehen
wird?
4. Macht die Frage nach Besitz von Wissen
überhaupt Sinn?
Ist Wissen nicht prinzipiell frei? Wird
Wissen nicht erst dann begrenzbar, reglementierbar, besitzbar, wenn
es mit irgendeinem Medium oder einem Zeichensystem eine Verbindung
eingeht und so sichtbar, erkennbar und damit austauschbar wird?
Ist die Frage nach dem Besitz von Besitz unsinnig, solange Wissen
als eine immaterielle kognitive Struktur im Gehirn eines dieses
Wissen Produzierenden angesehen wird? Kann auf Wissen als individueller
Besitz oder als Besitz ganzer Gesellschaften überhaupt jemand mit
Aussicht auf Erfolg Anspruch erheben, jedenfalls nicht, solange
es nicht möglich ist, Wissen in andere Gehirne oder Rechner direkt
herunterzuladen? Sind also Fragen nach dem Besitz von Wissen nur
unter dem Aspekt des Zugriffs relevant?
5. Kann aber Anspruch auf Informationsprodukte erhoben werden?
Sind es nicht vielmehr die aus Wissen
erstellten Informationsprodukte, die auf Märkten handelbar sind
und deren Zugriff entsprechend reglementiert werden kann? Dürfen
Informationsprodukte berechtigterweise kommerziell vermarktet werden,
weil ihre Erzeugung, vor allem unter dem Gesichtspunkt informationeller
Mehrwerte, erhebliche Investitionen erforderlich macht? Über welche
Ausprägungen von Wissen kann die Informationswirtschaft frei oder
unter welchen Verarbeitungsbedingungen zur Erstellung von Produkten
verfügen? Inwieweit ist die kommerzielle Verwertung von Wissen über
Informationsprodukte allgemein konsensfähig bzw. – weitergehender:
ist eine weitgehende oder sogar vollständige Kontrolle und Abrechnung
der Nutzung von Wissen im elektronischen Repräsentationsmedium der
Informationsprodukte überhaupt machbar? Sind kommerziell motivierte
Restriktionen bezüglich der freien Nutzung von Wissen technologisch/medial
dauerhaft durchzusetzen, wenn diese, da, wie „Digital rights management“,
immer softwaremäßig realisiert, auch softwaremäßig unterlaufen werden
können?
6. Durch welche Prinzipien, Maßnahmen, Technologien ist der freie
Zugang bedroht?
6.1 Leasen von
Wissen:
Beruht die kommerzielle Verwertung von
Wissen auf einem Verständnis von Wissensgesellschaft, nach dem Wissen
und im weiteren Sinne alle Kulturprodukte Gegenstände der Vermarktung
werden können, genauso wie früher (und weiterhin) materielle Industrieprodukte
oder Dienstleistungen jeder Art? Bedeutet – entsprechend einer der
Grundthesen von J. Rifkin – die vollständige Kommerzialisierung
von Wissen, dass Informationsprodukte nicht mehr durch Kauf dauerhaft
erworben werden und nicht mehr das ihnen zugrundeliegende Wissen
zum dauerhaften (unveräußerbaren) Besitz des Kaufenden wird, sondern
nur noch über „Leasing“-Verfahren für den Augenblick genutzt (und
dann wieder vergessen) werden? Dient also in der Informationsgesellschaft
die Nutzung von Information nicht mehr dem Erwerb von Wissen (durch
Lernen), sondern der direkten Anwendung und Verwertung? Kann über
Information erworbenes Wissen sofort wieder vergessen werden, weil
es aus externen Quellen jederzeit wieder aktiviert werden kann?
Ist das der Grund, weshalb mit den Metainformationsformen des Wissens
(z.B. Suchmaschinen, Wissensportale) mehr Geld verdient wird als
mit den Wissensressourcen selber?
6.2 Zoning von Wissen:
Macht – entsprechend einer der Grundannahmen
von L. Lessig – die Kommerzialisierung der Informationsmärkte nicht
eine fortschreitende Einteilung der Domänen des Wissens in Nutzungszonen
zwingend erforderlich – Zonierung über Passwörter (einschließlich
biologische Authentifizierungs-/Identifizierungsverfahren), über
entsprechende Lizenzen oder bekundete Zahlungsbereitschaft, aufgrund
von Nutzungskompetenzen, nachgewiesenem Nutzungsinteresse oder kontrollierter
politischer Zuverlässigkeit/Korrektheit? Sind technologische Entwicklungen
wie die des Konzeptes des „Digital object“ oder des „Digital rights
management“ unüberwindbare Schranken der Kontrolle des Zugriffs
oder können sie noch politisch-rechtlich gesteuert werden?
6.3 Filtern, Blocken von Wissen:
Sind die weltweit zum Einsatz kommenden
Filter-/Abblockverfahren Mittel zur Kontrolle von „Access“ oder
sind sie auch Chancen für informationelle Selbstbestimmung? Auf
welchen Werte- und Wissenssystemen beruhen Filter-/Blockingsysteme?
Wer kontrolliert sie? Welche kulturellen Wertesysteme werden durch
sie unterdrückt? Wie sind sie transparent zu halten? In welchen
Situationen ist das Filtern/Abblocken von Information sinnvoll oder
wünschenswert („right to filter“), in welchen nur unter bestimmten
(welchen?) Bedingungen akzeptabel und in welchen Situationen bzw.
unter welchen Bedingungen überhaupt nicht?
7. Wie verändern sich klassische Begriffe
von geistigem Eigentum und von Urheber?
Sind die Konzepte von individueller Autoren-/Urheberschaft
oder von intellektuellem Eigentum obsolete Vorstellungen der bürgerlichen
Gesellschaft des 18. und 19. Jahrhunderts oder gewinnen sie erst
in der Informationsgesellschaft durch die vollständige, individuelle
atomisierbare Anrechenbarkeit (digital objects) ihren Sinn? Welche
Auswirkungen haben kooperative, virtuelle Formen der Produktion
von Wissen (z.B. in Foren, Groupware-Situationen, über verteiltes
Wissensmanagement)?
8. Welche Maßnahmen können getroffen werden,
um den Zugang zu Wissen offen zu halten?
8.1 Reformulierung
der Urheberrechtsgesetzgebung:
Sind die bislang gültigen und allseits
akzeptierten Ausnahmen vom Besitz- und Verwertungsanspruch nur technologisch
begründet, oder können die Ausnahmen und die Ausprägungen eines
„Fair use“ ethisch und politisch, vielleicht sogar auch ökonomisch
begründet werden? Gibt es nicht einen politischen Handlungsbedarf
zur rechtlichen Ausgestaltung und Begrenzung der Konzepte von „Digital
objects“ und „Digital rights management“? Sollte sich die anstehende
Reformulierung der Urheberrechtsgesetzgebung nicht nur um die Verbesserung
der Rechte der Autoren und die Formulierung von faireren Verwertungsformen
(z.B. über Tarife) kümmern, sondern in erster Linie um Maßnahmen
zur Sicherung und Verstärkung des Prinzips der freien Zugänglichkeit
zum Wissen, das als öffentliches Nutzungsinteresse den entsprechenden
Gesetzgebungen ursprünglich zugrundelag? Sind Verwertungsgesellschaften
(wie VG Wort) eine heute noch angemessene Form, private Ansprüche
von Autoren/Urhebern auf die kommerzielle Nutzung von Wissensprodukten
einzulösen? Welche Alternativen bestehen? Soll ein Anspruch auf
private Einnahmen von Autoren/Urhebern weiter bestehen, die, wie
z.B. Professoren, Politiker oder Orchesterangehörige, aus öffentlichen
Geldern finanziert werden und zu deren Aufgabe es gehört, Wissen
zu produzieren und öffentlich zugänglich zu machen?
8.2 Globaler Ausgleich über das Inklusionsprinzip:
Kann das bestehende und durch die Entwicklung
der gegenwärtigen Informations- und Kommunikationstechnologien sich
eher verschärfende „Digital divide“ nur durch weltweite Anerkennung
des Inklusionsprinzips überwunden werden: „everyone, everywhere
should be enabled to participate in and no one should be excluded
from the benefits of the global information society“ (Okinawa, No.
3), wenn dieses Prinzip nicht nur als passives Zugriffsrecht verstanden
wird? Woran liegt es, dass durch elektronische Informations- und
Kommunikationsdienste das „Digital divide“ sowohl innerhalb fortgeschrittener
Gesellschaften als auch zwischen entwickelten und sich entwickelnden/unterentwickelten
Gesellschaften eher größer zu werden scheint (Informationsparadoxon)?
8.3 Öffentliche Wissens-Server - Ausgleich
durch „Public domain“-Wissen:
Wenn Produktion, Verteilung und Nutzung
von Wissen nicht vollständig privatwirtschaftlich organisiert sein
soll, müssen dann nicht öffentliche bzw. öffentlich finanzierte
Organisationen und Institutionen (aus allen Bereichen von Wissenschaft,
Kultur, Medien, Politik und Verwaltung) bereit sein und entsprechend
finanziell in die Lage versetzt werden, ihr Wissen über öffentliche
Wissens-Server jedermann frei zur Verfügung zu stellen? Welche anderen
Möglichkeiten bestehen für die öffentlichen Bereiche, Kulturwissen
aus Museen, Archiven, Theater etc. öffentlich und frei in elektronischen
Netzen zugänglich zu machen? Wie kann der Anspruch auf freie Zugänglichkeit
zu Verwaltungs- bzw. politischer Information politisch, rechtlich
und faktisch eingelöst werden? Welche Argumente sprechen für, welche
gegen ein durchgängiges „Freedom of Information“? Soll an der Finanzierung
dieser öffentlichen Server nicht auch die Informations-, Kultur-
und Medienwirtschaft beteiligt werden, da diese ohnehin durch die
Vermarktung von öffentlich produziertem Wissen über entsprechende
Mehrwertprodukte ihre Gewinnziele erreichen können? Muss entsprechend
das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung (als das Recht
der Verfügung über die eigenen Daten) um das Prinzip der informationellen
Grundversorgung aus öffentlichen Wissens-Servern erweitert werden,
da Selbstbestimmung nicht ohne informationelle Autonomie erreicht
werden kann?
8.4 Förderung des Prinzips der Direktpublikation
und der Selbstorganisation (Autonomie) von Wissenschaft:
Ist der momentane und sich durch Maßnahmen
des „Digital rights management“ vermutlich noch verschärfende Zustand
des „Ausverkaufs“ von öffentlichem Wissen angesichts der heutigen
und absehbaren technologischen Möglichkeiten erträglich oder auch
nur sinnvoll? Macht es Sinn, dass öffentlich produziertes Wissen
(z.B. aus den Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen)
an Institutionen der Wissensverwertung (Verlage, Content Provider,
kommerzielle Fort- und Weiterbildungseinrichtungen) zum quasi Nullpreis
übergeben wird, mit der Konsequenz, dass die Institutionen der Primärproduktion
von Wissen bzw. die ihnen zugeordneten Vermittlungsinstitutionen
(Bibliotheken, Dokumentationen, Fachinformationssysteme) die abgeleiteten
Informationsprodukte unter stark reglementierenden Bedingungen zurückkaufen
müssen? Sollten nicht gegenwärtig alle Potenziale von Direktpublikation
durch die Wissensproduzenten selber und alle Formen der nicht-kommerziellen
Wissensspeicherung (einschließlich der Archivierung und Bereitstellung
des Weltkulturerbes) und Verbreitung von Wissen durch öffentliche
Förderung ausgeschöpft werden? Welche Angebote zur Darstellung und
zur Verteilung von Wissensprodukten werden zur Zeit von Seiten der
Wissensproduzenten (unter "Umgehung" von Intermediaries) direkt
gemacht? Welche sollten neu entwickelt werden? Muss es nicht Ziel
von Informationspolitik sein - analog und in Ergänzung zur Förderung
der Informationswirtschaft, z.B. durch Programme wie eContent durch
die Kommission der EU -, die informationelle Infrastruktur und informationelle
Dienstleistungen im nationalen Bereich und durch internationale
Kooperationsformen auszubauen?
8.5 Sicherung der Metainformations- und Orientierungsformen:
Wenn es in der Informationsgesellschaft
wichtiger wird zu wissen, wie auf Wissen zugegriffen werden kann,
als Wissen selber zu besitzen, ist es dann nicht umso erforderlicher,
dass die unterschiedlichen Ausprägungen von Metainformationsformen
frei zugänglich bleiben, also die Suchmaschinen (die Roboter, Kataloge,
Agenten und Informationsassistenten), die Register, die Bibliothekskataloge,
archivarischen Fundbücher, Klassifikationen und andere Ordnungssysteme
von Wissen, die Referateorgane und Datenbankführer, auch die elektronischen
Wörterbücher und Enzyklopädien? Haben digitale Bibliotheken in der
Informationsgesellschaft nicht vergleichbare Orientierungs- und
Vermittlungsaufgaben wie die klassischen Bibliotheken und Dokumentationen
für Wissenschaft, Technik und Wirtschaft bis in die jüngste Vergangenheit?
Steht und fällt die Leistungsfähigkeit moderner Informationsgesellschaften,
der Informationswirtschaft, des öffentlichen Bereichs und der Zivilgesellschaft
nicht mit der Funktionsfähigkeit der Informationsinfrastruktur für
Metainformation, Orientierung und Vermittlung?
8.6 Fachinformation:
Ist es eine öffentliche Aufgabe, Datenbasen
als elektronische Organisation von Wissen durch öffentliche Finanzierung
zu erstellen oder soll/kann das gänzlich dem Markt überlassen bleiben?
Ist das Online-Datenbank-Angebot ausschließlich eine Angelegenheit
privater kommerzieller Informationsmärkte? Inwieweit sollen sich
Fachinformationssysteme selber durch Marktangebote finanzieren (entsprechend
den zur Zeit geltenden Auflagen der öffentlichen Träger bezüglich
eines hohen Kostendeckungsgrades) oder muss das Subsidiaritätsprinzip
bei der Finanzierung von Fachinformationsprodukten eher ausgebaut
werden, da der Markt nicht direkt kommerzialisierbare Bereiche eher
ausgrenzt und damit verlorengibt?
9. Wie wird der Zugriff auf Wissen in mittlerer
Perspektive organisiert sein?
9.1 Frei zugänglich:
Wird in längerer Sicht elektronisch erstellte
und vertriebene Information prinzipiell frei zugänglich sein, so
wie die Technologie des Buchdrucks mit bewegten Lettern die bislang
geltenden Privilegien des Zugriffs auf Wissen ausgelöscht haben
und mit der Gutenberg-Galaxis das Fundament für eine Wissensgesellschaft
für alle gelegt hat? Wie kann unter diesen Bedingungen dem Bedarf
der Wirtschaft entsprochen werden, mit Wissensprodukten Gewinne
zu erzielen?
9.2 Ausnahmslos kontrolliert:
Oder werden sich im elektronischen Medium die Kontrollmechanismen
des „Digital rights management“ bis hinunter zu den kleinsten Einheiten
digitaler Objekte durchsetzen können, zumal dann, wenn sie von entsprechenden
gesetzlichen Regelungen der Verschärfung von Urheber- und Verwertungsrechten
flankiert werden? Gibt es dann noch Spielräume für die Vermittlungsleistungen
und –institutionen (Blibliotheken etc.), die bislang den Zugriff
freigehalten haben?
9.3 Paralleluniversen:
Oder werden sich vielmehr parallele Informationsmärkte
(die Müller-Maguhn´schen Paralleluniversen) entwickeln – die kommerziellen
Marktplätze, auf denen Wissensprodukte nach Marktaustauschprinzipien
und mit vollständiger Kontrolle gehandelt werden, und die öffentlichen
Foren, auf denen Wissen als Zweck in sich selber ausgetauscht wird?
Welche Teile von Wissen werden dann wo ausgetauscht? Wie stehen
diese beiden „Märkte“ zueinander in Beziehung? Kann das Interesse
der Wirtschaft auch an solchen freien öffentlichen Foren ausgemacht
und befördert werden? Durch welche politischen Maßnahmen können
beiden Märkten/Foren Existenz und Entwicklung garantiert werden?
Rainer Kuhlen Universal Access – Wem gehört
das Wissen?
|