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Rainer Kuhlen

Zusammenfassung über eine Leitannahme und Fragen
Gut zu wissen – links zur Wissensgesellschaft
Kongress der Heinrich-Böll-Stiftung 4. – 6. Mai 2001

1. Politische Priorität:

Die gegenwärtige Auseinandersetzung um den Besitz von Wissen kann letztlich nur politisch, nicht primär ökonomisch und nicht primär technologisch, entschieden werden, genauso wie die um die Verfügung über Wasser oder die Reinhaltung der Umwelt.

Die Frage nach dem Besitz von Wissen, d.h. letztlich nach dem Zugriff auf Wissen, hat eine ähnliche universale Dimension. Um den Entscheidungsraum deutlich zu machen, kann die Frage – sicherlich vereinfacht – auf die folgende Alternative zurückgeführt werden. Was ist mit welcher Begründung und mit welchen Konsenschancen politisch gewollt: die Stärkung des privaten Sektors in seiner Zielsetzung, Wissen und Information über entsprechende Produkte zu vermarkten und entsprechend effizienter nutzen zu können? Oder die stärkere Unterstützung öffentlicher bzw. nicht-kommerziell ausgerichteter Institutionen, deren Ziel es sein sollte, die Produktion und den Zugriff auf Wissen und Information unabhängig von kommerziellem Interesse und damit frei zu halten?

Soll die Alternative als solche vermieden werden – was im politischen Ausgleich in der Regel der Fall ist -, wird es darauf ankommen, einen den gegenwärtigen (nicht zuletzt technologischen) Bedingungen angemessenen Kompromiss zu finden. Dieser Kompromiss wird in abzuwägendem Ausmaß den Ansprüchen der Wirtschaft, Wissen zu verwerten, Rechnung tragen müssen und den Erwartungen der allgemeinen Öffentlichkeit bzw. der Zivilgesellschaft, zu Wissen freien und universalen Zugang zu haben. Dazu werden wir die folgenden Fragen diskutieren.


2. Wie kann der freie, allgemeine Zugriff auf Wissen begründet werden?

Wie kann der freie, allgemeine Zugriff zu öffentlichem (publiziertem) Wissen (deklaratorisch garantiert z.B. über Art. 5 GG oder Art. 19 und 27 der Allgemeinen Menschenrechte der UN) politisch, rechtlich, technologisch und faktisch durchgesetzt bzw. wie (letztlich ethisch) begründet werden?
Welche ethischen Prinzipien liegen den Zugriffsalternativen zugrunde?
Sind es konsequenzialistische (utilitaristische) Ansätze (Entscheidungen sind in letzter Konsequenz aus den positiven Folgen für das Gemeinwohl zu legitimieren)?
Können aber nicht diese gleichermaßen für ökonomisch begründete Organisationsformen für bzw. ökonomistische Besitzansprüche auf Wissen verwendet werden wie für Zielvorstellungen der Zivilgesellschaft, dass sich offene, freie, demokratische Gesellschaften nur dann entwickeln können, wenn Wissen öffentlich sein kann und jedermann freien Zugriff auf öffentliches Wissen hat?
Oder taugen für ethische Begründungen auf freien Zugang zu Wissen eher deontologische, prinzipalistische Denkansätze? Wie aber sind diese zu begründen?
Mit Kant und dem Europa des 18. Jahrhunderts auch in einer globalen Perspektive?
Welche Rolle können internationale Menschenrechtserklärungen, Konventionen, Deklarationen, Programme oder Empfehlungen dabei spielen, um ethisch begründete Antworten auf die Fragen nach dem Besitz von Wissen und nach freiem Zugriff auf Wissen geben?
Wie können diese einen Verbindlichkeitscharakter erlangen, über den Ansprüche auch realpolitisch und realrechtlich durchgesetzt werden können?


3. Sollte „Universal Access“ nicht nur ein passives Recht sein?

Wird „Access“ nicht erst dann zu einem universalen menschlichen Recht, wenn damit nicht nur der Zugriff auf bestehendes, von anderen produziertes Wissen gemeint ist, sondern der Zugriff zu den Netzen und Diensten auch in die Lage versetzt, das eigene Wissen darstellen und mit anderen kommunizieren zu können, vielleicht auch um sich vor ungewollter Information und ungewollter Ausbeutung eigenen Wissens und eigener (persönlicher) Daten schützen zu können?

Ist also „Access“ – um englische Formulierungen zu verwenden – nicht gleichermaßen „right to read“, „right to write“,, „right to communicate“ und „right to filter“? Spiegelt sich in der, unabhängig von der politischen Zielsetzung einmütigen Unterstützung des Access-Prinzips (Zugriff auf Netze und Informations- und Kommunikationsdienste) nicht eher das ökonomische Interesse an der Ausweitung der Nutzungsmärkte wider (als Prinzip z.B. hinter der Okinawa-Charter der G8) als das Interesse an der Förderung des freien Wissensaustauschs und der Bewahrung kultureller und sprachlicher Vielfalt (so z.B. in gegenwärtigen Programmen (z.B. „Information for All“ - INFA) und Empfehlungen der UNESCO)? Wird also die Forderung nach „Access“ und der Überwindung der Wissensklüfte in und zwischen Staaten (Digital divide) erst dann universal, wenn Wissen aktiv und passiv genutzt werden kann? Macht erst ein solches Verständnis von „Access“ die Einlösung der Forderung nach kultureller (und sprachlicher) Vielfalt auf der Welt möglich, die wiederum als Bedingung für die Weiterentwicklung von Individuen, Gesellschaften und der Menschheit insgesamt angesehen wird?


4. Macht die Frage nach Besitz von Wissen überhaupt Sinn?

Ist Wissen nicht prinzipiell frei? Wird Wissen nicht erst dann begrenzbar, reglementierbar, besitzbar, wenn es mit irgendeinem Medium oder einem Zeichensystem eine Verbindung eingeht und so sichtbar, erkennbar und damit austauschbar wird? Ist die Frage nach dem Besitz von Besitz unsinnig, solange Wissen als eine immaterielle kognitive Struktur im Gehirn eines dieses Wissen Produzierenden angesehen wird? Kann auf Wissen als individueller Besitz oder als Besitz ganzer Gesellschaften überhaupt jemand mit Aussicht auf Erfolg Anspruch erheben, jedenfalls nicht, solange es nicht möglich ist, Wissen in andere Gehirne oder Rechner direkt herunterzuladen? Sind also Fragen nach dem Besitz von Wissen nur unter dem Aspekt des Zugriffs relevant?


5. Kann aber Anspruch auf Informationsprodukte erhoben werden?

Sind es nicht vielmehr die aus Wissen erstellten Informationsprodukte, die auf Märkten handelbar sind und deren Zugriff entsprechend reglementiert werden kann? Dürfen Informationsprodukte berechtigterweise kommerziell vermarktet werden, weil ihre Erzeugung, vor allem unter dem Gesichtspunkt informationeller Mehrwerte, erhebliche Investitionen erforderlich macht? Über welche Ausprägungen von Wissen kann die Informationswirtschaft frei oder unter welchen Verarbeitungsbedingungen zur Erstellung von Produkten verfügen? Inwieweit ist die kommerzielle Verwertung von Wissen über Informationsprodukte allgemein konsensfähig bzw. – weitergehender: ist eine weitgehende oder sogar vollständige Kontrolle und Abrechnung der Nutzung von Wissen im elektronischen Repräsentationsmedium der Informationsprodukte überhaupt machbar? Sind kommerziell motivierte Restriktionen bezüglich der freien Nutzung von Wissen technologisch/medial dauerhaft durchzusetzen, wenn diese, da, wie „Digital rights management“, immer softwaremäßig realisiert, auch softwaremäßig unterlaufen werden können?


6. Durch welche Prinzipien, Maßnahmen, Technologien ist der freie Zugang bedroht?

6.1 Leasen von Wissen:

Beruht die kommerzielle Verwertung von Wissen auf einem Verständnis von Wissensgesellschaft, nach dem Wissen und im weiteren Sinne alle Kulturprodukte Gegenstände der Vermarktung werden können, genauso wie früher (und weiterhin) materielle Industrieprodukte oder Dienstleistungen jeder Art? Bedeutet – entsprechend einer der Grundthesen von J. Rifkin – die vollständige Kommerzialisierung von Wissen, dass Informationsprodukte nicht mehr durch Kauf dauerhaft erworben werden und nicht mehr das ihnen zugrundeliegende Wissen zum dauerhaften (unveräußerbaren) Besitz des Kaufenden wird, sondern nur noch über „Leasing“-Verfahren für den Augenblick genutzt (und dann wieder vergessen) werden? Dient also in der Informationsgesellschaft die Nutzung von Information nicht mehr dem Erwerb von Wissen (durch Lernen), sondern der direkten Anwendung und Verwertung? Kann über Information erworbenes Wissen sofort wieder vergessen werden, weil es aus externen Quellen jederzeit wieder aktiviert werden kann? Ist das der Grund, weshalb mit den Metainformationsformen des Wissens (z.B. Suchmaschinen, Wissensportale) mehr Geld verdient wird als mit den Wissensressourcen selber?


6.2 Zoning von Wissen:

Macht – entsprechend einer der Grundannahmen von L. Lessig – die Kommerzialisierung der Informationsmärkte nicht eine fortschreitende Einteilung der Domänen des Wissens in Nutzungszonen zwingend erforderlich – Zonierung über Passwörter (einschließlich biologische Authentifizierungs-/Identifizierungsverfahren), über entsprechende Lizenzen oder bekundete Zahlungsbereitschaft, aufgrund von Nutzungskompetenzen, nachgewiesenem Nutzungsinteresse oder kontrollierter politischer Zuverlässigkeit/Korrektheit? Sind technologische Entwicklungen wie die des Konzeptes des „Digital object“ oder des „Digital rights management“ unüberwindbare Schranken der Kontrolle des Zugriffs oder können sie noch politisch-rechtlich gesteuert werden?


6.3 Filtern, Blocken von Wissen:

Sind die weltweit zum Einsatz kommenden Filter-/Abblockverfahren Mittel zur Kontrolle von „Access“ oder sind sie auch Chancen für informationelle Selbstbestimmung? Auf welchen Werte- und Wissenssystemen beruhen Filter-/Blockingsysteme? Wer kontrolliert sie? Welche kulturellen Wertesysteme werden durch sie unterdrückt? Wie sind sie transparent zu halten? In welchen Situationen ist das Filtern/Abblocken von Information sinnvoll oder wünschenswert („right to filter“), in welchen nur unter bestimmten (welchen?) Bedingungen akzeptabel und in welchen Situationen bzw. unter welchen Bedingungen überhaupt nicht?


7. Wie verändern sich klassische Begriffe von geistigem Eigentum und von Urheber?

Sind die Konzepte von individueller Autoren-/Urheberschaft oder von intellektuellem Eigentum obsolete Vorstellungen der bürgerlichen Gesellschaft des 18. und 19. Jahrhunderts oder gewinnen sie erst in der Informationsgesellschaft durch die vollständige, individuelle atomisierbare Anrechenbarkeit (digital objects) ihren Sinn? Welche Auswirkungen haben kooperative, virtuelle Formen der Produktion von Wissen (z.B. in Foren, Groupware-Situationen, über verteiltes Wissensmanagement)?


8. Welche Maßnahmen können getroffen werden, um den Zugang zu Wissen offen zu halten?

8.1 Reformulierung der Urheberrechtsgesetzgebung:

Sind die bislang gültigen und allseits akzeptierten Ausnahmen vom Besitz- und Verwertungsanspruch nur technologisch begründet, oder können die Ausnahmen und die Ausprägungen eines „Fair use“ ethisch und politisch, vielleicht sogar auch ökonomisch begründet werden? Gibt es nicht einen politischen Handlungsbedarf zur rechtlichen Ausgestaltung und Begrenzung der Konzepte von „Digital objects“ und „Digital rights management“? Sollte sich die anstehende Reformulierung der Urheberrechtsgesetzgebung nicht nur um die Verbesserung der Rechte der Autoren und die Formulierung von faireren Verwertungsformen (z.B. über Tarife) kümmern, sondern in erster Linie um Maßnahmen zur Sicherung und Verstärkung des Prinzips der freien Zugänglichkeit zum Wissen, das als öffentliches Nutzungsinteresse den entsprechenden Gesetzgebungen ursprünglich zugrundelag? Sind Verwertungsgesellschaften (wie VG Wort) eine heute noch angemessene Form, private Ansprüche von Autoren/Urhebern auf die kommerzielle Nutzung von Wissensprodukten einzulösen? Welche Alternativen bestehen? Soll ein Anspruch auf private Einnahmen von Autoren/Urhebern weiter bestehen, die, wie z.B. Professoren, Politiker oder Orchesterangehörige, aus öffentlichen Geldern finanziert werden und zu deren Aufgabe es gehört, Wissen zu produzieren und öffentlich zugänglich zu machen?


8.2 Globaler Ausgleich über das Inklusionsprinzip:

Kann das bestehende und durch die Entwicklung der gegenwärtigen Informations- und Kommunikationstechnologien sich eher verschärfende „Digital divide“ nur durch weltweite Anerkennung des Inklusionsprinzips überwunden werden: „everyone, everywhere should be enabled to participate in and no one should be excluded from the benefits of the global information society“ (Okinawa, No. 3), wenn dieses Prinzip nicht nur als passives Zugriffsrecht verstanden wird? Woran liegt es, dass durch elektronische Informations- und Kommunikationsdienste das „Digital divide“ sowohl innerhalb fortgeschrittener Gesellschaften als auch zwischen entwickelten und sich entwickelnden/unterentwickelten Gesellschaften eher größer zu werden scheint (Informationsparadoxon)?


8.3 Öffentliche Wissens-Server - Ausgleich durch „Public domain“-Wissen:

Wenn Produktion, Verteilung und Nutzung von Wissen nicht vollständig privatwirtschaftlich organisiert sein soll, müssen dann nicht öffentliche bzw. öffentlich finanzierte Organisationen und Institutionen (aus allen Bereichen von Wissenschaft, Kultur, Medien, Politik und Verwaltung) bereit sein und entsprechend finanziell in die Lage versetzt werden, ihr Wissen über öffentliche Wissens-Server jedermann frei zur Verfügung zu stellen? Welche anderen Möglichkeiten bestehen für die öffentlichen Bereiche, Kulturwissen aus Museen, Archiven, Theater etc. öffentlich und frei in elektronischen Netzen zugänglich zu machen? Wie kann der Anspruch auf freie Zugänglichkeit zu Verwaltungs- bzw. politischer Information politisch, rechtlich und faktisch eingelöst werden? Welche Argumente sprechen für, welche gegen ein durchgängiges „Freedom of Information“? Soll an der Finanzierung dieser öffentlichen Server nicht auch die Informations-, Kultur- und Medienwirtschaft beteiligt werden, da diese ohnehin durch die Vermarktung von öffentlich produziertem Wissen über entsprechende Mehrwertprodukte ihre Gewinnziele erreichen können? Muss entsprechend das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung (als das Recht der Verfügung über die eigenen Daten) um das Prinzip der informationellen Grundversorgung aus öffentlichen Wissens-Servern erweitert werden, da Selbstbestimmung nicht ohne informationelle Autonomie erreicht werden kann?


8.4 Förderung des Prinzips der Direktpublikation und der Selbstorganisation (Autonomie) von Wissenschaft:

Ist der momentane und sich durch Maßnahmen des „Digital rights management“ vermutlich noch verschärfende Zustand des „Ausverkaufs“ von öffentlichem Wissen angesichts der heutigen und absehbaren technologischen Möglichkeiten erträglich oder auch nur sinnvoll? Macht es Sinn, dass öffentlich produziertes Wissen (z.B. aus den Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen) an Institutionen der Wissensverwertung (Verlage, Content Provider, kommerzielle Fort- und Weiterbildungseinrichtungen) zum quasi Nullpreis übergeben wird, mit der Konsequenz, dass die Institutionen der Primärproduktion von Wissen bzw. die ihnen zugeordneten Vermittlungsinstitutionen (Bibliotheken, Dokumentationen, Fachinformationssysteme) die abgeleiteten Informationsprodukte unter stark reglementierenden Bedingungen zurückkaufen müssen? Sollten nicht gegenwärtig alle Potenziale von Direktpublikation durch die Wissensproduzenten selber und alle Formen der nicht-kommerziellen Wissensspeicherung (einschließlich der Archivierung und Bereitstellung des Weltkulturerbes) und Verbreitung von Wissen durch öffentliche Förderung ausgeschöpft werden? Welche Angebote zur Darstellung und zur Verteilung von Wissensprodukten werden zur Zeit von Seiten der Wissensproduzenten (unter "Umgehung" von Intermediaries) direkt gemacht? Welche sollten neu entwickelt werden? Muss es nicht Ziel von Informationspolitik sein - analog und in Ergänzung zur Förderung der Informationswirtschaft, z.B. durch Programme wie eContent durch die Kommission der EU -, die informationelle Infrastruktur und informationelle Dienstleistungen im nationalen Bereich und durch internationale Kooperationsformen auszubauen?


8.5 Sicherung der Metainformations- und Orientierungsformen:

Wenn es in der Informationsgesellschaft wichtiger wird zu wissen, wie auf Wissen zugegriffen werden kann, als Wissen selber zu besitzen, ist es dann nicht umso erforderlicher, dass die unterschiedlichen Ausprägungen von Metainformationsformen frei zugänglich bleiben, also die Suchmaschinen (die Roboter, Kataloge, Agenten und Informationsassistenten), die Register, die Bibliothekskataloge, archivarischen Fundbücher, Klassifikationen und andere Ordnungssysteme von Wissen, die Referateorgane und Datenbankführer, auch die elektronischen Wörterbücher und Enzyklopädien? Haben digitale Bibliotheken in der Informationsgesellschaft nicht vergleichbare Orientierungs- und Vermittlungsaufgaben wie die klassischen Bibliotheken und Dokumentationen für Wissenschaft, Technik und Wirtschaft bis in die jüngste Vergangenheit? Steht und fällt die Leistungsfähigkeit moderner Informationsgesellschaften, der Informationswirtschaft, des öffentlichen Bereichs und der Zivilgesellschaft nicht mit der Funktionsfähigkeit der Informationsinfrastruktur für Metainformation, Orientierung und Vermittlung?


8.6 Fachinformation:

Ist es eine öffentliche Aufgabe, Datenbasen als elektronische Organisation von Wissen durch öffentliche Finanzierung zu erstellen oder soll/kann das gänzlich dem Markt überlassen bleiben? Ist das Online-Datenbank-Angebot ausschließlich eine Angelegenheit privater kommerzieller Informationsmärkte? Inwieweit sollen sich Fachinformationssysteme selber durch Marktangebote finanzieren (entsprechend den zur Zeit geltenden Auflagen der öffentlichen Träger bezüglich eines hohen Kostendeckungsgrades) oder muss das Subsidiaritätsprinzip bei der Finanzierung von Fachinformationsprodukten eher ausgebaut werden, da der Markt nicht direkt kommerzialisierbare Bereiche eher ausgrenzt und damit verlorengibt?


9. Wie wird der Zugriff auf Wissen in mittlerer Perspektive organisiert sein?

9.1 Frei zugänglich:

Wird in längerer Sicht elektronisch erstellte und vertriebene Information prinzipiell frei zugänglich sein, so wie die Technologie des Buchdrucks mit bewegten Lettern die bislang geltenden Privilegien des Zugriffs auf Wissen ausgelöscht haben und mit der Gutenberg-Galaxis das Fundament für eine Wissensgesellschaft für alle gelegt hat? Wie kann unter diesen Bedingungen dem Bedarf der Wirtschaft entsprochen werden, mit Wissensprodukten Gewinne zu erzielen?


9.2 Ausnahmslos kontrolliert:


Oder werden sich im elektronischen Medium die Kontrollmechanismen des „Digital rights management“ bis hinunter zu den kleinsten Einheiten digitaler Objekte durchsetzen können, zumal dann, wenn sie von entsprechenden gesetzlichen Regelungen der Verschärfung von Urheber- und Verwertungsrechten flankiert werden? Gibt es dann noch Spielräume für die Vermittlungsleistungen und –institutionen (Blibliotheken etc.), die bislang den Zugriff freigehalten haben?


9.3 Paralleluniversen:

Oder werden sich vielmehr parallele Informationsmärkte (die Müller-Maguhn´schen Paralleluniversen) entwickeln – die kommerziellen Marktplätze, auf denen Wissensprodukte nach Marktaustauschprinzipien und mit vollständiger Kontrolle gehandelt werden, und die öffentlichen Foren, auf denen Wissen als Zweck in sich selber ausgetauscht wird? Welche Teile von Wissen werden dann wo ausgetauscht? Wie stehen diese beiden „Märkte“ zueinander in Beziehung? Kann das Interesse der Wirtschaft auch an solchen freien öffentlichen Foren ausgemacht und befördert werden? Durch welche politischen Maßnahmen können beiden Märkten/Foren Existenz und Entwicklung garantiert werden?

Rainer Kuhlen Universal Access – Wem gehört das Wissen?

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letzte Änderung am 19.04.2001