| |
Rainer Kuhlen
Oktober 2000
1. Einleitung Reklamation von Ansprüchen auf geistiges
Eigentum ein Verbrechen?
Am
17. Oktober 2000 erschien in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung eine
Regierungserklärung, nicht die eines Politikers, wohl aber eine
politische, verfasst auf Aufforderung der FAZ und ihr entsprochen, da
diese in Regierungskreisen gelesen wird, von Andy Müller-Maguhn.
Andy Müller-Maguhn war bislang bekannt als Mitglied des Chaos
Computer Clubs, und jetzt als gewählter und ab November
amtierender Europa-Direktor von ICANN (The Internet Corporation for
Assigned Names and Numbers). Da stehen Sätze, die man
normalerweise nicht in der FAZ liest:
Betongefängnisse in die
Luft sprengen [Reminder der RAF-Welt] war schon okay, aber ins
Internet zu ziehen einfach der gründlichere Ansatz. Die Gedanken
sind frei. Bis die Juristen mit den Geschäftsleuten des
E-Business und des E-Commerce kamen und die jetzt, wo das mit
dem Internet gerade weltweit so richtig anfängt, geistiges
Eigentum deklarieren wollen. Und laut aufschreien, wenn sie sich
überlegen, dass da geklaut wird, den ganzen Tag in jedem
Computer dieses Planeten. Und da natürlich Diebstahlsperren
einbauen wollen, Filter, Polizisten und Gefängnisse.
Juristen und sonstige ICANNler: Und die tragen Krawatten, die
ja bekanntlich die Sauerstoffzufuhr zum Gehirn einschränken. Und
deswegen haben Sie keine Phantasie und haben das auch gar nicht
verstanden, wozu man so einen öffentlichen Raum braucht oder was
ein Paralleluniversum ist. Und weil sie Amerikaner waren,
haben sie natürlich amerikanisches Markenrecht bevorzugt, die
WIPO (World Intellectual Property Organization) als potentielle
Schiedsgerichtsstelle (gewählt durch den Kläger) bestimmt
und damit den Namensraum den anderen Juristen zum Fraß
vorgeworfen. Das nervt nicht nur, das ist ein Verbrechen. Ein
Verbrechen an der Sache, ein Verbrechen am öffentlichen
Kulturraum Internet. Was die Juristen geistiges Eigentum
nennen, ist das weiß jeder Lateiner nichts weiter
als ein Diebstahl am öffentlichen Raum. Und als
Regierungsmitglied von ICANN will er immer noch den
öffentlichen Raum frei von kommerziellen Spielregeln halten, den
freien Informationsfluß hüten und den Bits ihre Freiräume
geben. Wir wollen lauter Datengärten, wo sie sprießen,
gedeihen und sich vermehren können ....
Das
könnte eine radikale Eingangsthese sein: Wissen und um
Wissen geht es in meiner Darstellung, nicht um geistiges Eigentum aus
den Bereichen Kunst, Unterhaltung, Medien allgemein oder um die
Patentierbarkeit von Software. Wissen und das
meint wohl auch Müller-Maguhn ist in erster Linie
Eigentum des öffentlichen Raums frei und uneingeschränkt
nutzbar. Der öffentliche Raum wird angesichts fortschreitender
Durchdringung aller Lebensbereiche mit Informations- und
Kommunikationstechnologie, mit der Vernetzung in den elektronischen
Räumen des Internet der globale Raum unserer Erde. Der
öffentliche Raum kann sinnvollerweise nicht auf territoriale,
regionale Grenzen beschränkt werden. Wissen ist somit Eigentum
der gesamten Menschheit. Alle Unternehmungen, Wissen auf private,
organisationelle oder geografische Nutzung einzuschränken, sind
demnach im Vokabular oben Verbrechen oder
sanfter ethisch nicht akzeptable Durchsetzungen von
Partikularinteressen.
Der Untertitel dieses Textes freier
Zugriff zu den Ressourcen des Wissens legt nahe, dass Wissen
nicht als Eigentum, jedenfalls nicht als individuell verfügbar
angesehen werden soll/kann/darf. Wissen ist durchaus auch im
wirtschaftswissenschaftlichen Sinne ein öffentliches Gut, eines,
von dessen Nutzen niemand ausgeschlossen werden kann/darf und das
sich im Gebrauch nicht verbraucht. Wir wollen vor allem mit
Blick auf die Produktion und Verwendung von Wissen in der
Wissenschaft einige Hinweise darauf geben, wodurch dieser
freie Zugriff zur Zeit gefährdet ist und welche Rolle dem Staat
zukommen kann/soll, Informationsflüsse für den Zugriff auf
Wissen offen zu halten.
Die
Darstellung, die eher das Terrain abzustecken sucht, als dass sie
schon zu fundierten und sicheren Aussagen kommen kann, geht den
folgenden Gang: In Abschnitt Bedrohung geistigen Eigentums oder Verschärfung der Sicherung des geistigen Eigentums
wird am Beispiel der Debatte um (De)CSS für DVD diskutiert,
inwieweit in Software kodiertes Wissen frei sein soll oder an der
Anwendung gehindert werden soll, wenn sie mit bestehendem Recht
konfligiert. In Abschnitt Neuer Fair use oder radikales Digital Rights Management
diskutieren wir die Bedrohungen/Auflösungen des bisherigen Fair
use (Ausnahmen vom Copyright/Urheberrecht) durch Techniken eines
umfassenden Digital Rights Management (DRM). In Abschnitt In Richtung einer neuen Informationspolitik
sollen Grundzüge einer neuen Informationspolitik
herausgearbeitet werden, die die Interessen beider Informationsmärkte
der kommerziellen Marktplätze und der
wissensaustauschenden Foren verfolgt und neuen Formen der
Sicherung des freien Zugriffs auf Wissen und Information konsensuale
Geltung verschafft.
2. Bedrohung geistigen Eigentums oder
Verschärfung der Sicherung des geistigen Eigentums
Fragte
man den immer wieder zitierten Mann auf der Straße, ob das
Internet die Rechte von Autoren, von Produzenten
geistiger/künstlerischer Produkte, bedrohen würde oder eher
nicht, dann ist mit ziemlicher Sicherheit eine Antwort in Richtung
Bedrohung zu erwarten. Zu sehr ist sich das allgemeine Volksempfinden
sicher, dass so etwas wie Napster, durch das das freizügige
private Herunterladen von elektronischen Musiktiteln, eingespeist von
Privatpersonen, möglich geworden ist, zwar individuell gerne
genutzt wird, aber doch von den meisten als Verletzung von
Rechtsvorschriften oder sogar als Verletzung ethischer Prinzipien
eingeschätzt wird.
Was
für die Musik über Napster gilt, ist auch auf DVD-Produkte,
also elektronische Filme übertragbar. Gehen wir kurz auf diese
aktuelle Diskussion ein, um daraus Einiges über das allgemeine
Problem der Verfügung über Wissen zu lernen. DVD (Digital
Versatile Disc) wird durch eine Authentifizierungs- und
Verschlüsselungstechnik (CSS) geschützt, die als CSS
(Content Scrambling System) in die offiziellen DVD-Systeme von XING
Technologies eingebaut ist. D.h. ein DVD-Film ist nur dann lesbar,
wenn die originale Scheibe zur Authentifizierung in das Laufwerk bei
einem Rechner mit dem richtigen Betriebssystem eingelegt ist und
entsprechend die verschiedenen Ver-/Entschlüsselungsverfahren
aktiviert werden.
CSS
beruht auf Wissen über Verschlüsselung und
Authentifizierung, ist in Software kodiertes Wissen. Hier dient
Wissen dazu, etwas DVD nicht öffentlich frei
zugänglich werden zu lassen, da das entsprechende Produkt
entsprechend unseren Wirtschaftsprinzipien geschützt ist und als
Ware genutzt werden kann. Wissen selber ist aber kaum geschützt
zu halten. Kein Wunder, dass relativ rasch die entsprechende
Aufschlüsselungssoftware entwickelt wurde, eben DeCSS.
DeCSS ist ebenfalls in Software kodiertes Wissen. Darf dieses Wissen
nun frei verteilt werden, und darf es vor allem frei genutzt werden?
Ist diese Unterscheidung überhaupt sinnvoll, wenn das Wissen,
wie CSS entschlüsselt werden kann, öffentlich ist, also
ohne weiteres zur Information werden kann? Wie kann/darf verhindert
werden, dass dieses Wissen als Information, hier also als
Informationsprodukt in Form von DeCSS, auch verwendet wird? Eric
Corley auf seiner Website 2600.com, wie viele andere auch, war der
Ansicht, dass erstellte Software frei verfügbar sein müsse
und hat sie entsprechend bereit gestellt, auf dass DVD frei
herunterladbar würde. Die Klage dagegen ließ nicht lange
auf sich warten und die Entscheidung darüber auch nicht.
Am 17.8.2000 hat der Richter Lewis A.
Kaplan vom U.S. District Court in Manhattan dieses Gesetz auf eine
Klage von 8 Hollywood-Filmstudios gegen Eric Corley angewendet und
entschieden, dass das Herunterladeangebot für die DeCSS-Software
auf der Website 2600.com von Corley gegen das Gesetz verstoße.
Mit Gesetz ist das 1998 vom US-Kongreß verabschiedete Digital
Millenium Copyright Act (DMCA) gemeint, das einen nicht zu
unterschätzenden Beitrag um die Neuformulierung des Copyright in
den elektronischen Medien leistet. Im DMCA ist explizit formuliert,
dass die Erstellung und der Vertrieb von Software untersagt sei,
durch die legale Copyright-Ansprüche unterlaufen werden können
(DMCA, 17 USC §1201).
Wir
können nicht vertieft die Diskussion führen, inwieweit ein
Gesetz, hier das DMCA, aber auch viele andere Bestimmungen, z.B. zum
Datenschutz im IuKDG, dem deutschen Multimediagesetz,
einen Verbindlichkeitsstatus haben kann, wenn es beliebig und ohne
Hoffnung auf Strafverfolgung unterlaufen werden kann. Hier fasziniert
zweifellos immer wieder die Web-Phantasie, mit der Recht ausgehebelt
werden kann, sei es nun mit oder ohne explizite Berufung auf ethische
Prinzipien (das Recht auf freie Rede und freien Zugriff auf
Information sei höher als der individuelle oder institutionelle
Schutz geistigen Eigentums) oder sei es durch die Begründung,
dass Recht ohnehin nur Sachverhalte der Vergangenheit regele, die den
Bedingungen der Gegenwart überhaupt nicht mehr entsprechen, wie
z.B. durch die Anwendung von Prinzipien für gedruckte Produkte
auf gegenwärtig digitale.
Kaplan aber hat versucht, das Recht
beim Wort zu nehmen und hat mit seiner Entscheidung auch explizit
Stellung in der Debatte genommen, ob Computer Code eine Form der
freien Rede sei, die, wie es die Open-Source-Bewegung verlangt,
offenzulegen sei, oder ob Code eine Ware wie jede andere sei: Kaplan
schreibt: Computer Code is not purely expressible any more than
the assassination of a politicial figure is purely a political
statement. Das sehen die Vertreter der
Open-Source-Software-Bewegung, zusammen mit den
Internet-Bürgerrechtsbewegungen jeder Ausprägung, ganz
anders.
Weitergehend
hat der Richter mit seiner Entscheidung in die für die Zukunft
des Internet zentrale Frage eingegriffen, welches Recht höher zu
gewichten sei, das Recht auf freie Rede (Publikationsfreiheit) oder
das absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums. Formal hat
sich der Richter aus diesem Streit herausgehalten und hat im Prinzip
die Berechtigung beider Positionen anerkannt. Bei konfligierenden
Grundsatzpositionen gibt es in demokratischen Gesellschaften, so der
Richter in seiner Begründung, nur einen Ausweg: clashes of
competing interests like this are resolved by Congress.
Inhaltlich aber hat sich aber der Richter deutlich auf die Seite
derjenigen gestellt, die eine Verschärfung der bisherigen
Copyright-Regelungen anstreben. Und dies macht den Sachverhalt, über
das spezielle DVD/CSS-Problem hinaus, für die Frage des Zugriffs
auf Wissen generell wichtig.
3. Neuer Fair use oder radikales
Digital Rights Management?
Bislang
waren, vor allem für Zwecke von Forschung und Ausbildung,
Ausnahmen vom Copyright/Urheberrecht gegeben und gesetzlich geregelt.
Man darf also z.B. aus publizierten Objekten jeder Art (also auch
Filmen) zitieren und Kopien für den eigenen Gebrauch anfertigen.
Dieser fair use war (und ist noch) die Grundlage des
Umgangs mit geistigem Eigentum und ist die Geschäftsgrundlage
für den Umgang mit Informationsprodukten, traditionell mit den
Büchern und Zeitschriften, im Wissenschaftsbereich, speziell für
die die Wissenschaft mit solchen Produkten versorgenden Bibliotheken.
Der Staat, so die allgemeine Meinung, hat nicht das geistige Eigentum
absolut geschützt, sondern nur für eine begrenzte Zeit und
mit der Intention, Anreize zum Schaffen geistiger Produkte zu setzen,
durch die die Gesellschaft als Ganze, zur Förderung von
Wissenschaft und Kunst bzw. des intellektuellen Lebens insgesamt,
Nutzen ziehen kann. Das ist zur Zeit noch in den meisten Industrie-
und Informationsländern anerkannt, so auch in Deutschland.
Wir erleben aber gegenwärtig
einen Umbruch in dem Verständnis von Fair use, wie er sich auch
in entsprechenden gesetzgeberischen Initiativen, wie dem DMCA in den
USA, niederschlägt. Die Vertreter der amerikanischen Film-, aber
auch der allgemeinen Publikations-/Medien-/Verlagsindustrie, besorgt
über zunehmende Piraterie in der Form freien Kopierens,
interpretieren das DMCA dahingehend, dass der Kongress eine radikale
Wende im Verständnis von Fair use vorgenommen habe. Ausnahmen
vom Copyright seien durch die Verwendung neuer technologischer
Kontrollmechanismen nicht mehr sinnvoll, da durch diese jede
individuelle Aktion mit digitalen Produkten exakt geregelt werden
kann. Sinnvoll seien diese Ausnahmen auch deshalb nicht mehr, weil
sie in den neuen elektronischen Medien sich nicht mehr quasi von
selbst begrenzen und nicht mehr nur begrenzten Schaden
anrichten. Von einem digitalen Original können
beliebig viele und vollständig qualitativ gleiche Kopien
erstellt werden. Wissen über Informationsprodukte ist beliebig
reproduzierbar. Das ist das neue Benjamin´sche Zeitalter, nicht
der Kunst, sondern des Wissens.
Hier
können wir eine merkwürdige ideologische Umkehrung der
ursprünglichen Prinzipien beobachten. Nach herrschender Meinung
und Interpretation der Ursprünge gesetzlicher Regelungen wie
Copyright, Urheberrecht in Deutschland, aber auch des Patenschutzes,
war, wie erwähnt, der primäre Anlass für die
Regelungen weniger (wenn natürlich auch) der Schutz des privaten
individuellen geistigen Eigentums, also des Autors als Urheber des
geistigen Produkts oder der Idee, sondern das Interesse der
Gesellschaft insgesamt, Personen und Gruppen/Organisationen in die
Lage zu versetzen, neue Produkte oder Ideen zu erschaffen und sie
öffentlich werden zu lassen, auf dass die Gesellschaft insgesamt
davon Nutzen ziehen kann. Sicherlich spielt auch das bürgerliche
Selbstverständnis des Subjekts/Individuums als Träger von
Kunst und Wissenschaft eine wichtige Rolle, aber Haupt- und Nebenziel
sollten nicht verwechselt bzw. ausgetauscht werden.
Eben
das geschieht heute. Copyright, Urheberschaft oder Patente sollen
primär und nach Möglichkeit ohne Einschränkung Rechte
von Erfindern/Entwicklern schützen. Der individuelle Anspruch
wird über das allgemeine Interesse gestellt. Faktisch ist das
natürlich ein vorgeschobenes, aber gut darstellbares Argument,
für das in der Öffentlichkeit leicht Konsens gefunden
werden kann. Faktisch geht es um die Interessen der
Publikations-/Medienindustrien, die in der Regel die geschützten
Rechte von den Autoren übernehmen und die daraus folgenden
finanziellen Einkünfte für sich abschöpfen. Wir wollen
das hier nicht im weiteren Umfeld der Unterhaltungsindustrie
diskutieren, also auch nicht auf Musik- oder Filmprodukte oder
Literatur und Kunst im weiteren Sinne beziehen. Hier spielt der
individuelle Autorenbegriff sicherlich eine zentrale Rolle, und für
die Autoren besteht wegen ihrer direkten Gewinnbeteiligung ein
größeres Interesse an der Beibehaltung oder Verschärfung
der Schutzbestimmungen. Wir beschäftigen uns hier eher mit der
Frage, inwieweit die Verschärfung der Bestimmungen des Schutzes
geistigen Eigentums bzw. inwieweit der Abbau von Fair use auch auf
den Wissenschaftsbereich übergreift, wo das Ziel der allgemeinen
gesellschaftlichen Nutzung noch unbestritten ist, wenn auch Wissen
zunehmend in den Zusammenhang kommerzieller Nutzung gestellt wird. Es
gilt also die Tendenzen im weiteren Bereich der
Publikations-/Medienindustrie zu beobachten, um für die
bevorstehenden Auseinandersetzungen auch im wissenschaftlichen
Publikationsbereich vorbereitet zu sein.
In
diesem Umfeld des elektronischen Publizierens, weitgehend zur
Sicherung von Copyright-Ansprüchen, aber auch für den
sicheren Handel mit elektronischen Objekten allgemein, entsteht -
zunächst in den USA, aber sicher auch bald in Deutschland - ein
neues Segment des Dokument- bzw. des Content-Management, das in den
USA mit Digital Rights Management bezeichnet wird (DRM). DRM wird
durch eine Formulierung von PublishOne, einer der neuen Anbieter von
DRM-Technologiediensten, wie folgt definiert:
Digital Rights Management (DRM)
is the industry term used to describe the process of managing access,
usage and reproduction of electronic products, such as databases,
research reports, music, newsletters and publications.
Umfassender
noch definieren ASPSecure und InterTrust® Technologies
Corporation DRM:
Digital Rights Management (DRM)
... is a new computing technology that, when distributed over a vast
array of computers and devices, consistently protects and manages
rights related to digital information and processes, online and
offline, wherever such information and processes may occur. Creators,
publishers, distributors, service providers, governments and other
institutions, and users must have the ability to create and associate
rights and rules that persistently apply to digital information and
processes, and to modify the rights and rules, if permitted, even
after the information is distributed. These rights and rules might
represent information regarding ownership, access, payment,
promotion, warranty, privacy, and other elements of commerce in
information. When these rights and rules are based on a common
foundation, they can form a basis for an interoperable global system
for digital commerce.
DRM
ist also aus dem Bedarf (der Software-/Publikations-/Medienindustrie)
entstanden, die Rechte aus den bestehenden und im Prinzip auch auf
digitale Produkte zu übertragenden gesetzlichen
Copyright-/Urheber-Regelungen tatsächlich geltend machen, also
das freie Kopieren und/oder Benutzen von an sich geschützten
Materialien unterbinden zu können.
Das oben diskutierte CSS ist Teil dieses Digital Rights Management,
dort bezogen auf die Nutzung von DVD-Produkten. DRM-Technologie kann
aber von allen Personen/Institutionen in Anspruch genommen werden,
die an sicheren, transparenten und anrechenbaren Transfer-Prozessen,
einschließlich der dabei beteiligten Transaktionen,
interessiert sind.
Durch
DRM-Verfahren können Dateien jeder Art über das Netz
geschickt und nur von denen gelesen werden, die einen Schlüssel
dafür bekommen oder erworben haben. Der Neuansatz von DRM
besteht darin, dass die Dokumente nicht nur während der
Übertragung verschlüsselt werden, sondern dass die Regeln
zur Benutzung von digitalen Objekten mit den Inhalten auch noch nach
der Verteilung und nach der Lösung der Netzverbindung verbunden
bleiben. Der Anbieter behält so die Kontrolle über seine
Produkte auch nach dem Verkauf (es handelt sich also eher
um Leasing).
Es
gibt unterschiedliche Ausprägungen von DRM-Technologie, aber das
Verfahren beruht grundsätzlich darauf, dass der Käufer beim
Einkauf einer digitalen Ware quasi eine Lizenz erwirbt,
durch die festgelegt wird, in welchem Ausmaß er über die
erworbene Ware tatsächlich verfügen bzw. diese manipulieren
kann. Beliebige Verfeinerungen dieses allgemeinen Ansatzes sind
möglich:
Die
Gültigkeit der Lizenz kann auf eine festzulegende Anzahl an
Personen und/oder Rechner und/oder Software begrenzt werden.
Die
Gültigkeit der Lizenz kann auf eine festzulegende Anzahl an
Objekten oder auch Teilen von ihnen begrenzt werden. Die
DRM-Technologie kann so z.B. vorsehen, dass ein zu definierender
Teil des Objektes frei einsehbar ist, so dass (begrenzt)
Browsing-Effekte möglich werden und das Lizenzverfahren erst
bei erfolgtem Kauf zum Einsatz kommt.
Die
Lizenz kann zwischen lesenden, kopierenden oder bearbeitenden
Zugriffs-/Bearbeitungsrechten und deren Ausmaß unterscheiden.
Die
Gültigkeit der Lizenz kann auf ein festzulegendes Zeitsegment
oder auf eine bestimmte Anzahl an Lesezugriffen begrenzt werden.
Die
Praxis des Ausleihens von Informationsobjekten kann durch DRM
gesteuert werden: Wenn der Käufer seine Information an einen
Dritten weitergeben will, dann muß auch dieser erst einen
neuen Schlüssel erwerben. Dieses Verfahren wird
Superdistribution genannt.
Es
kann geregelt werden, ob der ursprüngliche Käufer während
der Ausleihphase die Leserechte behält oder nicht (beim
klassischen Ausleihverfahren übergibt der Eigentümer ja
seine Lesemöglichkeiten), ob die Ausleihzeit begrenzt oder die
Anzahl der Ausleihmöglichkeiten.
Die
meisten DRM-Unternehmen übernehmen für die publizierenden
Personen/Institutionen auch die Abwicklung der gesamten
Transaktionen (Bezahlen etc.).
Sehen wir den Zusammenhang zwischen
DRM-Techniken, also Software-Lösungen für den Schutz
geistigen Eigentums, und gesetzlichen Regelungen wie dem oben
erwähnten DMCA, so erkennen wir die Einschlägigkeit für
unser Thema des freien Zugangs zum Wissen. Wissenschaftler sehen
schon Zeiten auf sich zukommen, wo ihnen für das Zitieren aus
einem veröffentlichten Werk wenn auch nur minimale, aber doch
Gebühren berechnet werden. DRM wird es möglich machen, wenn
die Informationsprodukte wovon auszugehen ist in der
Zukunft exklusiv elektronisch verfügbar sein werden. Zumindest
im Zeitschriftenbereich sind wir mitten in diesem Prozess
sowohl der Digitalisierung, als auch der flexiblen Abrechnung nach
dem Prinzip des Pricing for information. Nur das (aber
dann auch das), was genutzt wird, wird bezahlt. Auch im Buchbereich
ist es schon jetzt Realität, dass elektronische Bücher nur
dann eingesehen werden können, wenn der Nutzer das dafür
passende Betriebssystem und das dazu passende Leseprogramm hat (z.B.
Ebooks, die nur mit dem Microsoftware-Reader und entsprechend nur
unter Windows oder NT gelesen werden können, und nicht etwa
unter Linux). Die Einteilung des Internet in Nutzungszonen, in Zonen
für die, die bestimmte und erworbene Passwörter, Lizenzen
und Zertifikate haben, und in Zonen für die, die bestimmte
Cookies zulassen, für die, die bestimmte Software und Rechner
haben grob also in die Welt der Information haves und in die
der Have nots schreitet voran.
Software-Code,
DRM-Techniken, greifen als Kontrollmechanismen weitgehend in unser
Wertesystem ein, hier in das Zusammenspiel individueller und
öffentlicher Rechte und Pflichten, zumal dann, wenn sie durch
staatliche Maßnahmen flankierend unterstützt werden.
Vielleicht ist letzteres aber auch gar nicht nötig. Lawrence
Lessig hat diesen Zusammenhang in vielen Publikationen immer wieder
diskutiert (vgl. Anm. 13). In der elektronischen Welt ersetzt
Computer-Code zunehmend das bisherige Verfahren der Regelung durch
Gesetz. Die CSS-Software und sie ist ja nur ein Beispiel von
vielen, wie Copyright-Ansprüche durch Digital-Rights-Management
und andere Techniken absolut durchgesetzt werden können
schafft in der Tat neue Realität und neues Verständnis von
Copyright und von Fair use, und zwar effizienter als es jede
gesetzliche Regelung leisten kann. Fair use, bislang durch die
technologischen Rahmenbedingungen begünstigt und sinnvoll
gemacht man kann im traditionellen Medium nicht das
individuelle Kopieren oder Zitieren von geschütztem gedruckten
Material vollständig kontrollieren , kann durch
Software-Code zumindest für einen bestimmten Zeitraum (s.
Anm.9 ) vollständig unterlaufen werden.
4. In Richtung einer neuen
Informationspolitik
Es
ist offensichtlich, dass das Entstehen und die Entwicklung von
Informationsmärkten als kommerzielle Marktplätze in den
letzten Jahren im Kontext einer neo-liberalen Wirtschaftspolitik
durch weitgehende staatliche Maßnahmen, wie gesetzliche
Regelungen, aber auch durch entsprechende Förderprogramme
unterstützt wurden. Zu offensichtlich ist die
gesamtgesellschaftliche bzw. -volkswirtschaftliche Bedeutung von
Information bzw. die Anwendung von Wissen zur Produktion neuer
Produkte und zur Einrichtung leistungsfähiger
Organisationsformen. Auf der anderen Seite ist es auch
offensichtlich, dass die Informationsmärkte als offene
Plattformen/Foren des freien öffentlichen Austauschs von Wissen
nicht hätten entstehen können, wenn nicht der Staat, wenn
auch ursprünglich eher aus militärischen
Sicherheitsüberlegungen, der Wissenschaft die Netzinfrastruktur
aus öffentlichen Mitteln finanziert hätte, die Grundlage
des Entstehens der freien Foren war und ist. Letzteres natürlich
nicht aus Liebe zur Wissenschaft, sondern aus der berechtigten
Erwartung, dass auf längere Sicht nichts für die
Prosperität von Wirtschaft und Gesellschaft nützlicher sei,
als der freie Umgang mit Wissen in der Wissenschaft. Das Internet als
die heutige technologische Grundlage für die
Informationswirtschaft, die auf den Informationsmärkten agiert,
wäre weder in seiner Architektur noch gar in seinen Diensten
(exemplarisch das World Wide Web) entstanden, wenn es nicht die
freien interesselosen Initiativen der Forumsteilnehmer
gegeben hätte. Innovationen bzw. ihnen zugrundeliegend
Inventionen so ist zu erwarten entstehen auch heute
weniger aus dem Interesse der unmittelbaren Verwertung, sondern aus
dem freizügigen, nicht direkt interessegeleiteten Umgang mit
Wissen.
Es
kann also nicht im Interesse der gesamten Gesellschaft und auch nicht
im Interesse der Wirtschaft sein, die private und kommerzielle
Verfügung von Wissen zum umfassenden Organisationsprinzip für
die Erstellung und den Vertrieb von Wissen bzw. Informationsprodukten
zu machen. Man tut gut daran, Marktunterlaufungsstrategien und
-maßnahmen, die zunächst für die allgemeine
Öffentlichkeit und schon gar für die Wirtschaft
provozierend aussehen, wie z.B. Napster oder DeCSS oder die gesamte
Open-Source-Bewegung, daran zu messen, inwieweit sie einen Beitrag
dazu leisten, dass der Zugriff zum Wissen offen bleiben kann.
Widerstand kann eine Form von Zivilcourage sein. Und der Zugriff auf
Wissen ist heute auf vielfältige Weise, über die
Verschärfung von Copyright und Urheberrecht bzw. Patentrecht
hinaus, bedroht (vgl. Kuhlen 1999, s. Anm. 4). Wir erwähnen nur
die
in den letzten Jahren fortschreitende Privatisierung von
Fachinformationseinrichtungen und -produkten
den
Verlust von Anonymität bei der Nutzung von
Informationsprodukten durch die im digitalen kommerziellen Medium
erforderlichen Mechanismen der Authentifizierung/Identifizierung
die
Bedrohung von Privacy durch die fortschreitende
Aufzeichnung und Auswertung unserer Interaktionsdaten bei der
Nutzung auch der Informationsangebote auf kommerziellen
elektronischen Marktplätzen
die
Einschränkung des Informationsangebots und der
Navigationsfähigkeit durch fortschreitenden Einsatz von Filter-
und Abblockverfahren auf der Grundlage oft undurchsichtiger
Rating-Verfahren
die
Einschränkungen unserer Zugriffs-, Schreib- und
Kommunikationsrechte (right to read, right to write, right to
communicate) durch fehlende informationelle Kompetenz bzw. fehlende
informationelle Bildung
die
drohenden Qualitätsverluste bei der unkontrollierten
unbewerteten Selbstpublikation/-darstellung in den Internetdiensten
die
Bedrohung unserer informationellen Autonomie durch fortschreitende
Delegation von Informationsarbeit an technische
Informationsassistenten, deren Leistung kaum noch eingeschätzt
werden kann (in der einfachen Form von Suchmaschinen, in der
aufwendigen Form von intelligenten Softwareagenten, die nicht nur
unsere Probleme lösen, sondern diese oft erst definieren).
Jeder
wird weitere Beispiele für die Bedrohung des freien Umgangs mit
Wissen und Information im digitalen Medium finden (sicherlich aber
auch viele Beispiele für die Möglichkeit der Erweiterung
unseres freien Umgangs mit Wissen und Information).
Gehen
wir am Ende zu unserem Ausgangsproblem zurück. Wir halten dafür,
dass in der Gegenwart der Staat sich weniger die Interessen der
Informationswirtschaft zu eigen machen muß, die aus sich heraus
stark genug ist, ihre Interessen zu vertreten, sondern zur Wahrung
des öffentlichen Interesses an einem freien Umgang mit Wissen
und Information nach neuen Wegen des Ausgleichs zwischen
kommerziellem und öffentlichen Interesse suchen muß. Z.B.
ist der Gesetzgeber herausgefordert, für die Entwicklung von
kontrollierendem Computer-Code der DRM-Techniken Auflagen zu
verlangen, durch die, am Beispiel des Copyright und Urheberrechts,
ein neuer Fair use auch bei elektronischen Produkten formuliert und
erreicht werden kann.
Angesichts
der Mächtigkeit von Computer-Code sollte der Gesetzgeber
gegenwärtig auf der Seite derjenigen stehen, die Wissen über
Informationsprodukte für individuelle oder öffentliche
Zwecke nutzen wollen. Wissen das ist weiter unbestreitbar
ist frei. Was nutzt das aber, wenn Wissen, wie es ja offensichtlich
ist, nur über öffentlich werdende Informationsprodukte
genutzt werden kann und wenn diese Informationsprodukte tendenziell
vollständig in einen kommerziellen Verwertungszusammenhang
gestellt werden. Die Informationsmärkte das ist die
Lektion der letzten Jahre nach Jahren des Laissez faire können
nicht gänzlich sich selbst überlassen bleiben und dürfen
nicht aus den Interessen der Wirtschaft alleine definiert werden. Es
besteht, im Zusammenspiel der beteiligten Gruppen und Interessen, ein
breiter Gestaltungs- und Handlungsbedarf des Staates. Einige Ziele
können entsprechend den oben skizzierten Bedrohungen
angesprochen werden:
Freier
(ungehinderter und kostenloser) Zugriff auf Ressourcen des Wissens
in der Wissenschaft
Förderung
aller Maßnahmen zur Unterstützung von
(Direkt)Publikationsformen aus der Wissenschaft und deren
Qualitätssicherung
Förderung
kooperativer Formen elektronischer Kommunikation (Foren etc.)
Verzicht
auf fortschreitende Privatisierung der Fachinformationseinrichtungen
Regelung
des Einsatzes von Filter-, Abblock- und Rating-Techniken nach dem
Prinzip der informationellen Selbstbestimmung
Sicherung
von Privacy und Anonymität beim Zugriff auf Wissen
Festlegung
der Grenzen von Digital Rights Management
Formulierung
eines neues Fair use in elektronischen Räumen für
elektronische Produkte
Ausbildungsziel
auf allen Ebenen: Schaffen informationeller Kompetenz
Die
Diskussion über die Informationspolitik der nächsten Jahre
wird kooperativ zu führen sein, wenn denn ein Konsens über
die Fragen des Umgangs mit Wissen und Information erzielt werden
soll.
Dies ist eine der zentralen Herausforderungen an gegenwärtige
Wissens- und Informationsgesellschaften.
|