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Informations- und Kommunikationsrechte

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  1. Einleitung
  2. Informationsethischer Kontext
  3. Kernfragen
  4. Derzeitige Entwicklungen
  5. Experten des Themengebietes
  6. Spezifische Quellen

1. Einleitung

Kommunikationsrechte sind, analog zu allen Menschenrechten, individuelle Rechte (Rechte der Individuen gegenüber dem Staat). Für Juristen ist Kommunikationsfreiheit als Grundlage für Kommunikationsrecht(e) die Verbindung von Mitteilungsfreiheit und Rezipientenfreiheit.
Kommunikationsfreiheit besteht, wenn jeder Inhalte aller Art nach freiem Belieben in jeder Form anderen mitteilen oder selbst mitgeteilt bekommen kann [Determann 1999, 301].
"Millions of people in the poorest countries are still excluded from the right to communicate, increasingly seen as a fundamental human right." Kofi Annan, 17. Mai 2003

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2. Informationsethischer Kontext

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3. Kernfragen

Was ist nun r2c?
  • ein generischer Referenzausdruck, sozusagen ein Oberbegriff zu existierenden Informationsrechten?
  • ein genuin neues Recht entstanden unter den medialen und technologischen Bedingungen der Gegenwart?
  • Etikett eines politischen Programms?
Wer hat Interesse warum an r2c?

Interesse eines jeden für ein r2c "always, everywhere, and to everyone" (UN Generalsekretär 1970 (A/8052 13, para 25) Die direkte Anerkennung des r2c oder der crs alsMenschenrecht würde Staaten in die Pflicht nehmen, ihren einzelnen Bürgern dieverschiedenen Kommunikationsrechte über entsprechende gesetzliche Regelungen undkonkrete Maßnahmen zu garantieren bzw. diese real einzulösen.

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4. Derzeitige Entwicklungen

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5. Experten des Themengebietes

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6. Spezifische Quellen

 

 


Informationsethik, Rainer Kuhlen

Zusammenfassung von Kapitel  7

(Referenzen verweisen auf die Unterabschnitte des Volltextes – Buch erscheint 9/2004 in der Reihe UTB)

Grundrechte können, wie wir in Kapitel 6 angedeutet haben, in elektronischen Umgebungen durch die Eigendynamik technischer Mittel tendenziell eingeschränkt oder sogar in ihrer Bedeutung und Inanspruchnahme relativiert werden. Auf der anderen Seite können in der gleichen Umgebung auch neue Rechtsansprüche entstehen, vielleicht sogar die Forderung nach einer Erweiterung der Grund- und Menschenrechte, mit Konsequenzen für das normative Verhalten, aber auch für die Strukturen der Institutionen der Gesellschaft. Dies wollen wir an der kontroversen Diskussion um Kommunikationsrechte verdeutlichen - international geführt um das right to communicate. Für Juristen ist Kommunikationsfreiheit als Grundlage für Kommunikationsrecht(e) die Verbindung von Mitteilungsfreiheit und Rezipientenfreiheit (Abschnitt 7.1). Kommunikationsfreiheit ist ein individuelles Recht, kann aber trotz des universalen Anspruchs nicht absolut reklamiert werden. In Anspruch genommene Kommunikationsrechte können durchaus mit Rechten Anderer, aber auch mit kollektiven Interessen (z.B. des Staates) in Widerspruch geraten. Diese Widersprüche lassen rechtliche und informationsethische Probleme der Kommunikationsfreiheit und der -rechte entstehen. Diese verschärfen sich im globalen Kontext der Internetkommunikation, wenn unterschiedliche Kulturen  und unterschiedliche Vorstellungen von staatlichen Zuständigkeiten das individuelle Kommunikationsverhalten beeinflussen. Weiter arbeiten wir heraus, dass Kommunikation als Paradigma des Verhaltens in vernetzten elektronischen Umgebungen mehr ist als das, was bislang durch Mitteilungs- und Rezipientenfreiheit abgedeckt ist, und dadurch auch mehr als das ist, was in Artikel 19 UDHR als seek, receive, impart beschrieben ist. Problematisch wird also, ob die großen Texte der Weltgemeinschaft (die Konventionen, Deklarationen, Charten etc.) für Kommunikationsrechte ausreichend sind. Problematisch vor allem deshalb, weil die fortschreitende Telemediatisierung neues normatives Verhalten im Umgang mit Wissen und Information hat entstehen lassen, das eine Anpassung des Verständnisses von Kommunikationsfreiheit notwendig macht und das es nahe legen könnte, das Recht auf Kommunikation (right to communicate – im Folgenden r2c) verbindlich zu kodifizieren. Um die brisante politische Dimension des right to communicate besser zu verstehen, zeichnen wir in Abschnitt 7.2 den 20 Jahre zurück liegenden Streit um eine Neue Weltinformations- und Kommunikationsordnung (NWIKO) nach, der zentral schon damals um Kommunikationsrechte als Voraussetzung für eine inklusive und gerechte Teilhabe auch der Länder des Südens an den damals entstehenden globalen Informations- und Kommunikationsmärkten ging. Viele der damaligen Argumente (z.B. die Kritik eines Informationskolonialismus) tauchen heute, z.B. im Kontext von WSIS, aber auch der WTO/GATS-Verhandlungen, wieder auf. Ebenso wird daran die Ambivalenz von Menschenrechten wie freedom of expression/information deutlich. Zur Begründung eines genuinen right to communicate (r2c) arbeiten wir in Abschnitt 7.3 die gegenüber r2c skeptischen und konstruktiven Positionen heraus (jeweils aus der Sicht der Politik, der Wirtschaft, der Medien und der Zivilgesellschaft) und kommen zu dem Ergebnis, dass Kommunikationsrechte keine vagen, folgenlosen Rechte sind, sondern höchst reale und verantwortungsbewusste Konsequenzen für die Ausgestaltung von Wirklichkeit in so gut wie allen Bereichen der Gesellschaft haben. Deshalb sind Kommunikationsrechte, das right to communicate,  als universal und fundamental anzusehen. Kommunikationsfreiheit ist in diesem neuen Verständnis das Recht eines Jeden, in einen freien Austausch von Wissen und Information eintreten und sich kollaborativ, teilend, unbeschränkt durch Autoritäten oder technische Restriktionen an der Produktion von neuem Wissen und neuer Information beteiligen zu können (natürlich auch das Recht, sich aus diesen Prozessen auszuklinken).


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Last Update: April 2004