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Privacy und Sicherheit

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  1. Einleitung
  2. Informationsethischer Kontext
  3. Kernfragen
  4. Derzeitige Entwicklungen
  5. Experten des Themengebietes
  6. Spezifische Quellen

1. Einleitung

In dem konstruktiven Verständnis von Access control bedeutet Privacy nicht das (passive) Recht, in Ruhe gelassen zu werden, sondern die (aktive) Kontrolle über die in der Kommunikation (auch in der elektronischen Interaktion) abgegebenen persönlichen Daten.Weiterhin gehört nach dieser konstruktiven Bestimmung von Privacy als Access control nicht nur die Kontrolle über die abgegebenen Daten, sondern auch die Kontrolle über die eingehenden Daten und die Kontrolle über die auf Märkten zum Einsatz kommenden Filterverfahren.
Klassische Privacy-Bestimmung"the right to be let alone" (Warren/Brandeis aus dem Jahre 1890)
steht das im Widerspruch zur grundsätzlich kommunikativen Struktur elektronischer Märkte oder zu der Grundidee offener Gesellschaften?
radikaler: ist der Privacy-Begriff nicht ein (obsoletes) Überbleibsel der anindividualistischen Prinzipien orientierten bürgerlichen Gesellschaft, der nicht mit den Rahmenbedingungen vernetzter kooperativer elektronischer Räume kompatibel ist?
»Privacy can be defined as a capability to determine what one wants to reveal and howaccessible one wants to be« (Bellotti 1997, S. 89)
Damit wird deutlich, daß der Zugang zu Informationen und der Schutz von Informationen zwei Seiten derselben Medaille darstellen ... Informationelle Selbstbestimmung hat nicht nur abwehrrechtliche Funktion, sondern auch Zugriffssicherung, um das Leben frei und selbstverantwortlich gestalten zu können.
Informationelle Selbstbestimmung = Datenschutz + Sicherstellung desInformationszugangs + Kontrolle der Informationsflüsse

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2. Informationsethischer Kontext

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3. Kernfragen

Ambivalenz von Datenschutz/Privacy
->Personenbezogene Daten sind eine Ware, wie jede andere auch, und sie können dementsprechend als Ware behandelt werden. Will jemand die Kontrolle über seineeigenen personenbezogenen Daten behalten, so muß er die Daten erwerben.
->Personenbezogene Daten gehören der jeweiligen Person und müssen als deren Eigentum geschützt werden (Datenschutz). Ein Individuum kann der Benutzung seinerDaten zustimmen oder die Benutzung verbieten.

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4. Derzeitige Entwicklungen

Ein besonders vertrauenskritischer Bereich ist gegenwärtig die Unsicherheit über die Verwendung von Interaktionsdaten, die beim elektronischen Handel abgegeben werdenDas Problem des Mißbrauchs von Datenspuren bringt in die seit den 60er Jahren intensivgeführte Datenschutz-Debatte eine neue Dimension ein.

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5. Experten des Themengebietes

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6. Spezifische Quellen


Informationsethik, Rainer Kuhlen

Zusammenfassung von Kapitel 6   

(Referenzen verweisen auf die Unterabschnitte des Volltextes – Buch erscheint 9/2004 in der Reihe UTB)

Privatheit, privacy, Privatsphäre sind Begriffe, die sich auf den Wertekanon der bürgerlichen Gesellschaft des 19. Jahrhunderts beziehen (Abschnitt 6.1). Wir überprüfen, inwieweit diese Werte auch in elektronischen Umgebungen Geltung haben sollen. Dazu wird zunächst der Status von privacy im Zusammenhang der Menschenrechte herausgestellt (Abschnitt 6.2). Die verschiedenen Bedeutungen von privacy werden in Abschnitt 6.3 herausgearbeitet, wobei uns hier vor allem die informationelle Dimension des Privaten interessiert, die über das traditionelle right to be let alone hinaus geht. Das führt dann direkt zu der Diskussion um den Zusammenhang von privacy mit dem Konzept der informationellen Selbstbestimmung, das seit den 80er Jahren die Datenschutz-Debatte bestimmt hat (Abschnitt 6.4). Die Ambivalenz im Begriff der informationellen Privatheit wird in Abschnitt 6.5 herausgearbeitet. Einerseits wird weiterhin reklamiert, dass zur Einlösung des Autonomieanspruchs Jeder die Kontrolle darüber haben soll, was Andere über ihn wissen und in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen Andere dieses Wissen verwenden dürfen, andererseits zeigt sich auch im öffentlichen Raum zunehmend ein sehr lockerer Umgang mit eigener Privatheit. Kritiker des Privacy-Anspruchs halten in elektronischen Räumen die Zielvorstellung einer durchgehenden Transparenz für angemessener. Privacy wird nur dann zu bewahren sein, wenn Bürger derart informationell aufgeklärt und kompetent sind, dass sie die an sich vorhandenen Schutzmöglichkeiten vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten auch nutzen. Ohne informationelle Autonomie und Bildung wird sich Privatheit angesichts ökonomischer und sicherheitspolitischer Begehrlichkeiten von selbst aufgeben. Ausführlich setzen wir uns in Abschnitt 6.6 mit den Chancen, aber vor allem auch mit den Risiken des Einsatzes von Filter- und Abblockverfahren auf der Grundlage von Rating-Systemen auseinander, die in allen Bereichen der Gesellschaft immer mehr zum Einsatz kommen (parental control, am Arbeitsplatz, von staatlichen Überwachungsorganisationen, sogar in Bibliotheken und Schulen, etc.). Wir stellen Anforderungen an den Einsatz solchen Verfahren zusammen – sollten sie denn, auch zum Schutz von Privatheit, als unerlässlich abgesehen werden.


 

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Last Update: April 2004